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Guter Unterricht

Unterricht bedeutet mehr als nur Abhandeln von Lehrstoff.

Durch Gesetze und Verordnungen wird ein Rahmen vorgegeben, der mit Professionalität geeignet auszuschöpfen ist.

In den §§ 17 und 18 des Schulunterrichtsgesetz (SchUG) ist festgelegt:

 Der Lehrer hat entsprechend dem jeweiligen Lehrplan unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln.

 Der Lehrer hat die Schüler zur Selbsttätigkeit anzuleiten.

 Der Lehrer hat durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichts zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.

 Der Lehrer hat durch besondere in die Unterrichtsarbeit eingeordnete mündliche, schriftliche und praktische oder nach anderen Arbeitsformen ausgerichtete Leistungsfeststellungen (Prüfungen, Referate, Schularbeiten, Tests,...) Informationen für eine sichere Leistungsbeurteilung zu gewinnen.


Grundsätze laut Lehrplan

In den Lehrpläne der einzelnen Schularten, finden sich jeweils im allgemeinen didaktischen Teil deutliche Hinweise auf die Grundsätze, die bei der Planung und Durchführung des Unterrichts insbesondere zu beachten sind:

 Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler

 Förderung durch Differenzierung und Individualisierung
o Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,
o Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit,
o auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,
o Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,
o Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
o Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,
o Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

 Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
 Sachgerechtheit


Kriterien für einen lernwirksamer Unterricht

Dr Peter May hat in seinem Beitrag "Welche schulische Förderung ist erfolgreich?" wesentliche Kriterien für "guten Unterricht" zusammengefasst:

Auf Seiten der Lehrerin zeigt sich im lernförderlichen Unterricht
• ein höheres Ausmaß an Direktivität des Lehrerverhaltens
• eine höhere Aufmerksamkeit für die Abläufe in der Klasse
• ein höheres Ausmaß an Zuwendung an die Förderkinder, jedoch eher weniger Einzelzuwendungen an die übrigen Kinder
• eine stärkere Orientierung auf den Lehrstoff und ein stärkeres Einfordern von Disziplin

Mit Blick auf die lese-rechtschreibschwachen Kinder sollte ein lernwirksamer Unterricht u.a. folgende Merkmale aufweisen:
• differenzierte und individualisierte Aufgabenstellungen, um die persönliche Motivation zu berücksichtigen und Überforderungen zu vermeiden;
• Gestaltung von klar strukturierten Aufgabenstellungen und möglichst transparenten Lösungssituationen;
Vermeidung längerer Phasen der Einzelarbeit mit komplexen und offenen Aufgabenstellungen, die den Förderkindern noch wenig vertraut sind;
• häufige individuelle Zuwendungen an die Förderkinder, um sie zu ermuntern sowie ihnen Erläuterung und Hilfen zu geben;
möglichst unmittelbare Leistungsrückmeldung nach der Bewältigung von Teilschritten;
• Vermeidung von Leerlauf und unterrichtsfremden Aktivitäten 


Persönliche Unterweisung durch Lehrpersonen wichtig

Dr. Joachim Bauer widmet sich in seinem Buch "Warum ich fühle, was du fühlst“ ausfühlich dem Bereich Lehren und Lernen (Seite 122ff, TB 10/2006).

Seine Forschungen bestätigen, was Eltern immer wieder beobachten und beklagen.

Experimente haben gezeigt, dass die Beobachtung einer bestimmten Handlung die Fähigkeit verbessert, diese Handlung selbst auszuführen. Dabei geht es nicht nur um den reinen Handlungsaspekt, sondern auch um emotionale oder sensorische Wahrnehmungen.

Diese Komponenten sind wesentlich für den Erwerb von Kompetenzen. Die persönliche Unterweisung, auch das zeigende Vormachen, ist eine entscheidende Komponente des Lehrens und Lernens.
Lehrpersonen sind somit nie ausschließlich Stoffvermittler sondern ihre persönliche Unterweisung stellt einen wichtigen Beitrag beim Lehren und Lernen dar.

„Dagegen ist es eine neurobiologisch völlig unsinnige Strategie, Schülergruppen eigenständig neuen theoretischen Stoff mit Hilfe eines Lehrbuchs erarbeiten zu lassen.“ (Seite 124)

Geltungsbereich der Inhalte

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