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„(K)ein sicherer Ort“

Text auszugsweise aus Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen
Die Broschüre des Familienministeriums „(K)ein sicherer Ort“ klärt über verschiedene Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf und sensibilisiert dafür, Anzeichen körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt zu erkennen.
Sie ist seit mehr als 20 Jahren ist diese ein wichtiges Arbeitsmaterial im Kinderschutz und richtet sich an Angehörige pädagogischer, psychosozialer und medizinischer Berufe.
Die neueste Auflage (Stand: 15. Juli 2020) wurde von Mitarbeiterinnen der Österreichischen Kinderschutzzentren gestaltet.
Neben den unterschiedlichen Formen von Gewalt wird nun der Blick auch auf andere Formen von Kindeswohlgefährdung gelenkt:

Misshandlung, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, Vernachlässigung

Auch auf die unterschiedlichen Melde- und Anzeigepflichten für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird eingegangen.
Fachkräfte in pädagogischen, psychosozialen und Gesundheitsberufen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sind häufig diejenigen, denen sich Kinder anvertrauen.
Pädagoginnen und Pädagogen sind verpflichtet, einen Verdacht ihrer Leitung zu melden.
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, ... sind verpflichtet, der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) schriftlich zu melden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ein Kind misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wurde, ...
Interventionen zur Stärkung des Kindes durch Personen, die mit Kindern arbeiten, könnten sein, dem Kind zu vermitteln,
• dass es jemanden gibt, der sich dafür interessiert, wie es ihm geht
• dass es jemanden gibt, der wahrnimmt, dass es belastet ist,
• dass es jemanden gibt, der die Bedeutung auffälliger Verhaltensweisen des Kindes in der Gruppe oder in der Klasse zu verstehen versucht,
• dass es jemanden gibt, der respektvoll mit den Grenzen des Kindes umgeht,
• dass es schwierige Situationen und Gefühle nicht alleine ertragen muss,
• dass Kinder das Recht haben, dass es ihnen gut geht und
• dass sie daher auch das Recht haben, darüber zu sprechen, wenn sie Dinge erleben, die sie belasten,
• dass es nicht in allen, aber in manchen Situationen Strategien gibt, wie Kinder zeigen können, dass sie etwas nicht wollen,
• dass Kinder niemals Schuld haben, wenn andere Menschen Gewalt ausüben,
• dass es viele Menschen und Stellen gibt, die Kindern und ihren Familien helfen können, damit es ihnen wieder besser geht.


 

Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefaehrdung

Quelle: (K)ein sicherer Ort, Seite 11,
Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend


 

Zu beachten:
Die besondere Situation, in der sich betroffene Heranwachsende befinden, muss berücksichtigt werden, damit ihnen durch die Intervention nicht noch mehr Leid und Schaden zugefügt wird.
Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ist verpflichtet, die Gefährdungsmeldung zu prüfen und abzuklären, ob und in welcher Weise das Kind gefährdet ist.
Gut zu wissen:
Grundsätzlich soll/wird die KJH immer jene Erziehungshilfen anwenden, mit denen am geringsten in die Erziehungsrechte der Eltern eingegriffen wird.
Ergibt die Gefährdungsabklärung, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, erstellt die KJH unter Einbeziehung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern einen Hilfeplan, in dem die erforderlichen Hilfsangebote festgelegt werden
Die KJH ist nicht zur Strafanzeige verpflichtet, außer es ist für den Schutz des Kindes erforderlich, wie bei besonders schweren Straftaten oder mangelnder Kooperation der Familie – dann wird angezeigt.
Wichtig:
„Die Befragung von Kindern zu etwaigen Gewalterfahrungen sollte Fachleuten überlassen bleiben oder nur unter Anleitung erfahrener Fachkräfte durchgeführt werden. Sollte es zu einer Anzeige und damit zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist die Aussage des Kindes vor allem bei sexualisierter Gewalt häufig das einzige Beweismittel. Wenn sich dann herausstellt, dass das Kind bereits mehrmals von anderen Personen befragt wurde und dadurch beeinflusst worden sein könnte (z. B. durch geschlossene Fragen, unbeabsichtigte suggestive Fragestellungen oder Vorgeben von Details), kann es sein, dass die Aussage des Kindes vor Gericht nicht mehr gewertet wird und der Missbrauch oder die Misshandlung gerichtlich nicht weiter verfolgt werden kann. Auch ohne Befragung zu konkreten Übergriffen kann dem Kind vermittelt werden, dass man sich Sorgen macht, weil man den Eindruck hat, dass es dem Kind nicht gut geht.“


Kinderschutzzentren
In ganz Österreich sind zur Unterstützung von betroffenen Kindern Kinderschutzzentren eingerichtet: >  hier
Primäre Aufgabe eines Kinderschutzzentrums ist:
Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie in Fällen von Gewalt oder Verdacht auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
In vielen Kinderschutzzentren wird darüber hinaus Erziehungs- und Familienberatung, Prozessbegleitung, Besuchsbegleitung und Kinderbeistand
angeboten.
Diese Angebote richten sich an betroffene Kinder und Jugendliche selbst (auch als Zeugen von Gewalt), deren Familien und Bezugspersonen, einschließlich der Personen, von denen Gewalt ausgeht, sowie an alle, die in ihrer beruflichen Arbeit oder privat mit dem Problem der Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden.


 

Kinderschutzkonzept

Ein Kinderschutzkonzept, auch Kinderschutzpolicy oder Kinderschutzrichtlinie genannt, ist ein Organisationsentwicklungsprozess bei dem sich Organisationen mit möglichen Risiken für Kinder in ihrem Angebot auseinandersetzen und Maßnahmen definieren, um diesen identifizierten Risiken zu begegnen.

siehe: Plattform Kinderschutzkoonzepte

 

 

 

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