Die internationale Schülerleistungsstudie TIMMS
TIMSS steht für Trends in International Mathematics and Science Study
TIMSS erfasst seit 1995 alle vier Jahre die Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenz auf der 4. und 8. Schulstufe, zuletzt 2019 und ist ein Forschungsprojekt der unabhängigen Forschergemeinschaft IEA (International Association for the Evaluation of Educational Achievement).
Die Erhebung in Österreich findet allerdings nur auf der 4. Schulstufe statt. Außerdem nahm Österreich nicht jedes Mal teil:
Teilnahmen: 1995, 2007 und 2011, sowie 2019
Die Tests werden an den Schulen von speziell dafür geschulten Personen (externen Testleiterinnen und Testleitern) durchgeführt.
In Österreich wurden jeweils rund 5000 Schüler/innen der 4. Schulstufe aus ca. 160 zufällig ausgewählten Schulen getestet. Dazu wurden an jeder dieser Schulen maximal zwei Klassen per Zufallsprinzip ermittelt, deren Schüler/innen die TIMSS-Testhefte und Fragebögen bearbeiten sollen.
2019 erfolgte mit eTIMSS die Einführung einer computerbasierten Testumgebung, dh die Leistungsmessung wurde elektronisch administriert.
Die Stichprobe in Österreich umfasste in diesem Jahr 255 Schulen mit zumindest einer Klasse pro Schule – insgesamt diesmal ca. 7000, davon führten
ca. 5.000 Schüler/innen den Test am Computer durch und
ca. 2.000 wie in früheren Studien in papierbasierter Form.
Dies deshalb um herauszufinden, ob die unterschiedlichen Erhebungsmethoden Unterschiede bei den Ergebnissen bewirken. (Moduseffekt)
Testdauer:
Für die Beantwortung der Aufgaben aus den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaft standen den Schülerinnen und Schülern 72 Minuten zur Verfügung.
Danach erhielten sie einen Schülerfragebogen über den familiären Hintergrund, persönliche Vorlieben und Schulleistungen. Daraus wurden dann die Einflüsse von Geschlecht, Beruf bzw. Schulabschlüsse der Eltern, Migrationshintergrund, etc. auf das Abschneiden beim Test untersucht und Zusammenhänge hergestellt.
Die gesamte Testdurchführung (inkl. Pausen) dauerte etwa 2,5 Stunden.
(Aus-)Wirkung von eTIMMS:
Die Computeradministration eignet sich besonders gut für interaktive Aufgaben, die eine tiefere Auseinandersetzung mit den Inhalten sowie die Aktivierung höherer kognitiver Fähigkeiten ermöglichen.
Darüber hinaus werden die Problemlösewege der Schüler/innen digital erfasst. Diese Daten könnten in weiterer Folge zu einem besseren Verständnis beitragen, wie Kinder dieser Altersstufe an mathematische oder naturwissenschaftliche Probleme herangehen. ( https://www.iqs.gv.at/timss-2019 )
Moduseffekt: Unterschied in den Ergebnissen zwischen den Administrationsformen:
bei Naturwissenschaften keine, bei Mathematik in Teilbereichen.
Was wurde getestet- was wurde unterrichtet?
Die Organisation der Kompetenzbereiche Mathematik sowie Naturwissenschaft für die 4. Schulstufe umfasst zwei Dimensionen:
eine inhaltliche Dimension, also Sachgebiete und
eine kognitive Dimension. Hier sind Kompetenzen umfasst, von denen angenommen wird, dass sie die Schüler/innen benötigen, um Aufgaben zu lösen.
MATHEMATIK:
¯ inhaltlich / kognitiv ® | wissen | anwenden | begründen |
Zahlen | |||
Geometr. Formen u. Maße | |||
Darstellen von Daten |
NATURWISSENSCHAFT:
¯ inhaltlich / kognitiv ® | wissen | anwenden | begründen |
Biologie | |||
Physik | |||
Erdkunde |
Die Lehrpläne decken grundsätzlich die abgefragten Themen bei TIMSS ab.
Doch dem leider über viele Jahre gehuldigten Vorgehen „Mut zur Lücke“ geschuldet ist nun der Umstand, dass - wie zahlreiche Lehrpersonen einbekennen - für den Bereich Naturwissenschaften nicht alle Themenfelder, die im Lehrplan enthalten sind, auch tatsächlich im Unterricht angesprochen werden.
„Vor allem in Physik und Erdkunde werden über 50 % der Schülerinnen und Schüler von Lehrpersonen unterrichtet, die angeben, die Themenbereiche noch nicht unterrichtet oder gerade erst eingeführt zu haben – das sind die beiden Inhaltsbereiche mit den größten Verlusten in den TIMSS-Leistungen seit 2011.“ (aus Presseunterlage des BMBWF)
Und erstmalig seit Beginn der Erhebung kann in den Naturwissenschaften in Österreich kein Geschlechterunterschied festgestellt werden. Ob das auf diesem „niederem Niveau“ nun als erfreulich gesehen werden kann, ist fraglich.
Freigegebene Beispielaufgaben, den österreichische Bericht und die internationale Studie finden Sie
auf der Website des Instituts des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS): www.iqs.gv.at/timss-2019
Mathematikkompetenz Ergebnisse
Die österreichischen Schülerinnen und Schüler erzielen in Mathematik mit 539 Punkten ihre beste Leistung aller bisherigen Erhebungen und liegen im EU-Vergleich auf dem sechsten Platz (geteilter Rangplatz 5 bis 7). Österreichs Schülerinnen und Schüler können sich seit der letzten Teilnahme 2011 um 31 Punkte verbessern.
Die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit den niedrigsten Kompetenzen verkleinert sich von 5 % auf nur noch 2 %. Umgekehrt schaffen es 9 % der Schülerinnen und Schüler die höchste Kompetenzstufe zu erreichen. Im Jahr 2011 waren es nur 2 %.
Die besten mathematischen Ergebnisse der teilnehmenden EU-Länder erzielt, ähnlich wie 2015, Nordirland (566 Punkte), gefolgt von England und Irland. Im weltweiten Vergleich erzielt Singapur mit 625 Punkten die besten Mathematik-Leistungen.
Buben zeigen in Österreich höhere Mathematikleistungen. Von 10 leistungsstarken Schülerinnen und Schülern sind 6 Buben und 4 Mädchen. In 17 von 24 EU-Ländern zeigen Buben bessere Leistungen als Mädchen.
Erste Analyse: Die Leistungen in Mathematik verbessern sich trotz einer strukturellen Entwicklung (Zuwanderung). Einer der Gründe liegt bei der Einführung der Bildungsstandards. Sie führten zu einer klaren Zielorientierung. Was am Ende der Volksschulzeit beherrscht werden muss, steht nun im Mittelpunkt des Unterrichts. Das führt zu besseren Ergebnissen bei TIMSS.
Naturwissenschaftskompetenz Ergebnisse
In Naturwissenschaft erreichen Österreichs Schülerinnen und Schüler 522 Punkte und befinden sich damit im europäischen Mittelfeld. Österreich befindet sich EU-weit auf dem 12. Platz (geteilter Rangplatz 9 bis 17). Gegenüber 2011 ist eine leichte Verschlechterung festzustellen (minus 9 Punkte).
Österreich weist in Naturwissenschaft einen Anteil von 7 % leistungsstarker Schüler auf, 6 % gehören zur schwächsten Gruppe. Beide Werte sind mit dem EU-Schnitt vergleichbar.
Naturwissenschaft setzt sich aus den Teilbereichen Biologie, Physik und Erdkunde zusammen. In Österreich bleibt im Vergleich zu TIMSS 2011 nur Biologie praktisch unverändert. Verluste zeigen sich in den Bereichen Physik und Erdkunde.
Die besten Ergebnisse der teilnehmenden EU-Länder in Naturwissenschaft erzielt wie bereits 2015 Finnland mit 555 Punkten. Mit 13 Punkten Abstand folgt eine Gruppe mit Lettland, Litauen, Schweden und England, die zusammen auf geteilten Rangplätzen zwischen 2 und 5 liegen.
Die weltweiten Spitzenergebnisse in Naturwissenschaften fallen ähnlich wie 2015 aus. Singapur (595 Punkte) teilt sich die ersten Rangplätze mit der Republik Korea. Dahinter folgen die Russische Föderation (567) und Japan (562).
* aus: Presseunterlage des BMBWF vom 8. Dezember 2020
Was die Studie noch zeigt:
Wie eingangs erwähnt, erhielten die Schülerinnen und Schüler nach der Beantwortung der Aufgaben aus den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaft auch einen Schülerfragebogen.
Ebenfalls gab es Fragebögen für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, für Schulleitungen, und Eltern der teilnehmenden Kinder. Dadurch ergab sich ein breites Spektrum an Hintergrundinformation über den Unterricht, die Lehrkräfte, die Schulen sowie die außerschulische Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Unterschiede in den Ergebnissen (Punktezahl) wurden (pseudonymisiert, dh. nicht auf eine bestimmte Person rückführbar) mit diesen Hintergrundinformationen in Zusammenhang verknüpft und bestimmende Faktoren für die Leistungen herausgearbeitet:
Familiäre Faktoren *
Migrationshintergrund
In 19 der teilnehmenden EU-Länder übersteigt der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund 5 %. Österreich weist mit 28 % den höchsten Anteil auf.
Insgesamt zeigen in etwa drei Viertel dieser Länder, dass Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund ein höheres Kompetenzniveau als solche mit Migrationshintergrund erreichen.
In Mathematik beträgt in Österreich die absolute Differenz 34 Punkte. In den Naturwissenschaften sind es 66 Punkte.
Bildungsabschluss der Eltern
Die Leistungen in den Naturwissenschaften sind stärker vom Bildungshintergrund der Eltern abhängig als in Mathematik.
In den Naturwissenschaften beträgt der Unterschied zwischen Kindern von Eltern mit hohem und mit niedrigem Abschluss 110 Punkte.
In Mathematik ist der Unterschied deutlich geringer, er beträgt nur 78 Punkte.
Berufsstatus der Eltern
Ebenso zeigen alle Kinder, deren Eltern über einen hohen Berufsstatus verfügen, höhere Leistungen in Mathematik und Naturwissenschaft als Kinder von Eltern mit niedrigerem Status.
In Mathematik der Unterschied zwischen den Gruppen mit höchstem bzw. niedrigstem Berufsstatus der Eltern 52 Punkte. Damit liegt Österreich im EU-Vergleich im Mittelfeld.
In Naturwissenschaft erzielen die Kinder von Eltern mit dem höchsten Berufsstatus 75 Punkte mehr als jene von Eltern mit geringem
Erste Analyse:
Der Erwerb von Mathematik-Kompetenzen findet eher an der Schule statt.
Beim Erwerb von Kenntnissen in den Naturwissenschaften werden Kinder im Volksschulalter stark vom Elternhaus unterstützt. (siehe: Was wurde getestet, was wurde unterrichtet?)
*siehe: Presseunterlage des BMBWF vom 8. Dezember 2020 und https://www.iqs.gv.at/timss-2019
Einige Aussagen zu „gutem Unterricht“
Aus einem Beitrag „Frontalunterricht macht klug“ von Inge Klöpfer, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin, 15.12.12
„Lehrer wenden häufig eine Kombination verschiedener Unterrichtsmethoden an“, sagt Guido Schwerdt vom Münchener Ifo-Institut. „Wenn Lehrer 10 Prozent mehr Zeit auf frontales Unterrichten verwenden, dann zeigen Schüler einen Leistungsvorsprung, der ungefähr dem Wissenszuwachs von ein bis zwei Monaten Schulbildung entspricht.“
Mehr zuhören, weniger diskutieren
Dabei ist nicht nur die Zeit relevant. Mehr Frontalunterricht bringt offenbar auch bessere Ergebnisse in Leistungsvergleichstests. „Die Praxis ging über Jahre in die entgegengesetzte Richtung“, sagt der Wissenschaftler. Weniger Frontalunterricht wurde häufig mit besseren Leistungen assoziiert, vor allem für schwächere Schüler. „Aber das stimmt so nicht. Bei einem durchschnittlich begabten Pädagogen hat die Abkehr vom Frontalunterricht deutlich negative Effekte.“
Mehr zuhören, weniger diskutieren, üben statt ständig experimentieren - das erscheint nicht nur für die guten Schüler äußerst gewinnbringend, sondern auch für schwächere und vor allem jene aus eher benachteiligten Schichten. In Amerika haben diese Ergebnisse die Fachwelt elektrisiert. Eine neuseeländische Metastudie kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Es ist ein Witz: Die moderne Didaktik mit ihrem Anspruch, Chancengleichheit zu bringen, schadet denen am meisten, die Hilfe brauchen.
„Ein Menschenexperiment entlang des Zeitgeistes“
„Man könnte die Schule seit Jahren als ein großes Menschenexperiment entlang des Zeitgeistes bezeichnen“, sagt Felten. Ineffizient sei das alles vor allem im Hinblick auf die schwächeren Schüler. Gerade die brauchten die genaue Instruktion des Lehrers. „Die Schüler müssen ganz klar wissen, was der Lehrer will.“
Vieles, was die moderne Pädagogik für fortschrittlich hält, ist vor allem für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus von Nachteil. Eine eher auf Erfahrungswerten, denn auf statistischen Grundlagen basierende Einsicht in die Vorteile des Traditionellen trieb Hilbert Meyer, den Papst der Lehrerausbildung schon vor ein paar Jahren um.
Er bekannte sich 2004 in seinem Buch „Was ist guter Unterricht?“, zu der eigenen Fehleinschätzung, dass ein hoher Anteil an Selbstregulation der Schüler dem traditionellen Unterricht weit überlegen sei.
Also zurück zur alten Schule? Nein, das fordert auch Felten nicht. Er will keine Lehrermonologe wie sie zu Zeiten des 19. oder 20. Jahrhunderts noch überwiegend üblich waren.
Der Lehrer solle präsentieren, erklären, Zusammenhänge stiften. Zwischendurch müssten die Schüler selbst ausprobieren, debattieren, trainieren.
„Aber nicht zu lange alleine“, sagt Felten. Und auch Bildungsökonom Schwerdt warnt davor, seine Ergebnisse als Aufforderung zu lesen, ganz zum Frontalunterricht zurückzukehren. Aber wieder ein bisschen mehr davon steigere Schülerleistungen nun einmal unmittelbar.
Siehe auch: „Guter Unterricht“
Maskenpflicht
Auch wenn zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Beitrags (Anm.: 15.12.) die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Unterricht die Kinder nicht (mehr) betrifft, soll der Beitrag zu diesem Thema dennoch seinen Platz bekommen. Die vielen Emails und Telefonate, die auch wir als Elternvertretung erhalten haben, zeigten neben der großen Erleichterung, dass der Schulbetrieb -wenn auch leider nicht für alle- wieder aufgenommen werden durfte, die große Besorgnis vieler Eltern wegen der Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Die Sorgen wurden ernst genommen, aber die Maskenpflicht wurde, weil notwendig, beibehalten. Da die Maske insbesondere eine zu große Belastung der Raumluft verhindern soll, richtete der Dachverband der Elternvereine auch eine diesbezügliche Anfrage an Herrn Bundesminister Dr. Faßmann:
„Herr Bundesminister – wir ersuchen Sie dringendst Parameter für ein gesundes Raumklima zu definieren, damit in den Schulen bei wirkungsvollen Maßnahmen von der Maskenpflicht temporär oder dauerhaft abgewichen werden kann.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Virenbelastung der Raumluft gering zu halten. Eltern sind vielerorts bereit, Maßnahmen umzusetzen. (CO2 - Melder als Indikator für die Frische der Luft, Luftwaschanlagen, Luftdesinfektion, Lüftungssysteme, Plexiglaswände etc.).“
Auch auf die Belastung durch das Tragen der Masken, was bei manchen Kindern zu körperlichen Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Konzentrationsschwierigkeiten führt, wurde in diesem Schreiben hingewiesen.
Im Antwortschreiben aus dem BMBWF wurde die Notwendigkeit der Maßnahme unterstrichen: „Der Entscheidung für das Tragen von Masken im Unterricht ging eine verantwortliche Abwägung zwischen dem Recht auf Bildung und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung voraus. Das Tragen von Masken als mechanische Barriere wurde schließlich als das gelindeste Mittel eingeschätzt. Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass diese Sicht vor dem Hintergrund nicht zu vernachlässigender Fallzahlen von vielen Eltern geteilt wird. Nicht als die beste aller Lösungen aber als tragfähiger Kompromiss – und auch von Kinderärztinnen und -ärzten unterstützt.“
Die der Maßnahme zugrunde gelegte Forschungslage wurde erläutert: „Die Forschungslage zu dieser Thematik ist eine sehr dynamische. Das drückt auch die Einschätzung von UNICEF und WHO aus, die die Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde in ihrer Monatsschrift veröffentlicht hat. Eine Gesundheitsgefährdung durch Hypoxämie, Hyperkapnie, Totraumventilation und dergleichen kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Empfehlungen für das Tragen von Masken werden von den Experten nach Altersgruppen abgestuft. So wird bis zu einem Alter von 5 Jahren grundsätzlich davon abgeraten, von 6-11 Jahren ein risikoadaptiertes Verhalten empfohlen und für Kinder ab 12 Jahren die gleiche Beurteilung wie für Erwachsene abgegeben.“
Zur Frage der Luftverbesserung durch Geräte wurde mitgeteilt: „Betreffend die von Ihnen genannten Geräte, um die Virenbelastungen in Schulen zu verringern, gibt es keine Überlegungen und Maßnahmen seitens des BMBWF . Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Regelfall gut organisiertes Lüften und daher entsprechender Luftaustausch ein probates Mittel darstellt. Die entsprechenden Entwicklungen auf dem Gebiet der in Schulen sinnvoll einsetzbaren Geräte werden selbstverständlich beobachtet.“
Abschließend wurde noch auf Möglichkeiten zur Abfederung von Belastungen hingewiesen bzw. auch darauf, dass die Belastung nicht überall gesehen wird: „Die ab 7. Dezember 2020 verordnete Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird von den Pädagoginnen und Pädagogen mit Sachverstand, Sensibilität und Aufmerksamkeit für das Befinden ihrer Schülerinnen und Schüler begleitet werden.
Was im Falle der Unzumutbarkeit zu tun ist, erläutert eine am 4. Dezember 2020 übermittelte Klarstellung*, die auch auf die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht unter bestimmten Bedingungen hinweist. Bereits in der Vergangenheit gab es Klassen, die sich auf freiwilliger Basis für das Tragen von Masken entschieden haben und über den Tag verteilt, mit kurzen maskenfreien Phasen und offenen Fenstern gut zurechtgekommen sind.“
8.12.2020: BM Faßmann zur Maskenpflicht: „Die Schule ist kein Operationssaal“ Positionspapier zur Lüftung von Schul- und Unterrichtsräumen SARS-CoV-2 des Arbeitskreises Innenluft - BM Klimaschutz, Umwelt,....
* Klarstellung betreffend Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) ab dem 07.12.2020
Inhalt auszugsweise:
Schülerinnen und Schüler:
Es wird nochmals betont, dass das durch die C-SchV 2020/21 vorgesehene Tragen eines MNS zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler gehört und eine Verletzung dieser Pflichten entsprechende rechtliche Folgewirkungen auslöst.
Folgende Möglichkeiten bieten sich weiters:
1. Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht
Für jene Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte), welche sich aus sonstigen, mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen, nicht in der Lage sehen, am Unterricht teilzunehmen, besteht die Möglichkeit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen im Sinne des § 9 Abs. 6 SchPflG bzw. des § 45 Abs. 4 SchUG, zumal die gegenwärtige Situation als außergewöhnliches Ereignis im Leben der Schülerin bzw. des Schülers oder in deren bzw. dessen Familie im Sinne der vorstehend genannten Bestimmungen qualifiziert werden kann.
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der epidemiologischen Situation, welche ein rasches Agieren erfordert, einerseits, sowie dem Bedarf an einer größtmöglichen Planungssicherheit für die Schulen andererseits, ist die Erteilung dieser Erlaubnis zum Fernbleiben im Ausmaß von einer Woche, welche sowohl im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 6 SchPflG als auch in jenem des § 45 Abs. 4 SchUG in der Zuständigkeit des jeweiligen Schulleiters fällt, anzustreben.
Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass im Falle der Erlaubnis zum Fernbleiben Leistungsfeststellungen sowie -beurteilungen nicht stattfinden können und das Nachholen des Lehrstoffes in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten liegt; eine Begleitung durch „Distance Learning“ erfolgt hier nicht.
Darüber hinaus sollten die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass für den Fall, dass sich eine sichere Beurteilung für die betreffende Schulstufe nicht treffen lässt, das Fernbleiben die Ablegung von Feststellungsprüfungen bzw. Nachtragsprüfungen gem. § 20 Abs. 2 SchUG nach sich ziehen könnte.
2. Ortsungebundener Unterricht für Risikogruppen im Sinne des § 8 C-SchVO 2020/21
Schülerinnen und Schüler, für welche die Schulleitung infolge des Vorliegens eines in § 8 C-SchVO 2020/21 genannten Grundes (Stichwort „Risikogruppen“, also auch jene Schülerinnen und Schüler, denen eine besondere psychische Belastung auf Grund von steigenden Infektionszahlen ärztlich attestiert wurde) den ortsungebundenen Unterricht angeordnet hat, nehmen nicht am Unterricht ihrer Stammklasse, sondern an einem von der zuständigen Schulbehörde einzurichtenden ortsungebundenen Unterricht teil. Dieser Unterricht schließt auch die Durchführung von Leistungsfeststellungen im Sinne der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO), BGBl. Nr. 371/1974 in der geltenden Fassung, mit ein. Grundsätzlich sind im Rahmen des ortsungebunden Unterrichts Leistungsfeststellungen im Wege der elektronischen Kommunikation durchzuführen Die Leistungsbeurteilung über die gesamten in einem Unterrichtsgegenstand auf einer Schulstufe erbrachten Leistungen im Sinne des § 20 SchUG erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 C-SchVO 2020/21 durch die Lehrperson jener Schule, der die Schülerin oder der Schüler angehört („Stammklasse“) unter Einbeziehung der im ortsungebundenen Unterricht durchgeführten Leistungsfeststellungen. Hierfür ist das Zusammenwirken sämtlicher Lehrkräfte erforderlich.
3. Befreiung vom Tragen des Mundnasenschutzes
Für jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, sieht die C-SchVO 2020/21 in ihrer Anlage A unter Punkt 3.2. vor, dass sie vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.
COVID-19-Schulverordnung 2020/21 C-SchVO 2020/21
Verfassungsgerichtshof - Erkenntnis V 436/2020-15
vom 10. Dezember 2020
Zur Bewältigung der Folgen von COVID-19 im Schulwesen wurde mit Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Mai 2020 für das (verbleibende) Schuljahr 2019/2020 angeordnet,
Gegen die Bestimmungen der COVID-19-Schulverordnung dass die Schulklassen in zwei Gruppen geteilt und abwechselnd im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet werden und dass alle Personen im Schulgebäude, ausgenommen in der Unterrichtszeit, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssen, riefen zwei schulpflichtige Kinder und ihre Eltern den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.
Mit dem Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren. - Allerdings wurde keine inhaltliche Bewertung vorgenommen.
Es wurde aus rein formalen Gründen so entschieden:
Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden.
Zum Erkenntnis >> hier
Einige Aussagen zu „gutem Unterricht“
Aus einem Beitrag „Frontalunterricht macht klug“ von Inge Klöpfer, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin, 15.12.12
„Lehrer wenden häufig eine Kombination verschiedener Unterrichtsmethoden an“, sagt Guido Schwerdt vom Münchener Ifo-Institut. „Wenn Lehrer 10 Prozent mehr Zeit auf frontales Unterrichten verwenden, dann zeigen Schüler einen Leistungsvorsprung, der ungefähr dem Wissenszuwachs von ein bis zwei Monaten Schulbildung entspricht.“
Mehr zuhören, weniger diskutieren
Dabei ist nicht nur die Zeit relevant. Mehr Frontalunterricht bringt offenbar auch bessere Ergebnisse in Leistungsvergleichstests. „Die Praxis ging über Jahre in die entgegengesetzte Richtung“, sagt der Wissenschaftler. Weniger Frontalunterricht wurde häufig mit besseren Leistungen assoziiert, vor allem für schwächere Schüler. „Aber das stimmt so nicht. Bei einem durchschnittlich begabten Pädagogen hat die Abkehr vom Frontalunterricht deutlich negative Effekte.“
Mehr zuhören, weniger diskutieren, üben statt ständig experimentieren - das erscheint nicht nur für die guten Schüler äußerst gewinnbringend, sondern auch für schwächere und vor allem jene aus eher benachteiligten Schichten. In Amerika haben diese Ergebnisse die Fachwelt elektrisiert. Eine neuseeländische Metastudie kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Es ist ein Witz: Die moderne Didaktik mit ihrem Anspruch, Chancengleichheit zu bringen, schadet denen am meisten, die Hilfe brauchen.
„Ein Menschenexperiment entlang des Zeitgeistes“
„Man könnte die Schule seit Jahren als ein großes Menschenexperiment entlang des Zeitgeistes bezeichnen“, sagt Felten. Ineffizient sei das alles vor allem im Hinblick auf die schwächeren Schüler. Gerade die brauchten die genaue Instruktion des Lehrers. „Die Schüler müssen ganz klar wissen, was der Lehrer will.“
Vieles, was die moderne Pädagogik für fortschrittlich hält, ist vor allem für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus von Nachteil. Eine eher auf Erfahrungswerten, denn auf statistischen Grundlagen basierende Einsicht in die Vorteile des Traditionellen trieb Hilbert Meyer, den Papst der Lehrerausbildung schon vor ein paar Jahren um.
Er bekannte sich 2004 in seinem Buch „Was ist guter Unterricht?“, zu der eigenen Fehleinschätzung, dass ein hoher Anteil an Selbstregulation der Schüler dem traditionellen Unterricht weit überlegen sei.
Also zurück zur alten Schule? Nein, das fordert auch Felten nicht. Er will keine Lehrermonologe wie sie zu Zeiten des 19. oder 20. Jahrhunderts noch überwiegend üblich waren.
Der Lehrer solle präsentieren, erklären, Zusammenhänge stiften. Zwischendurch müssten die Schüler selbst ausprobieren, debattieren, trainieren.
„Aber nicht zu lange alleine“, sagt Felten. Und auch Bildungsökonom Schwerdt warnt davor, seine Ergebnisse als Aufforderung zu lesen, ganz zum Frontalunterricht zurückzukehren. Aber wieder ein bisschen mehr davon steigere Schülerleistungen nun einmal unmittelbar.
ganzer Text: FAZ
Siehe auch: „Guter Unterricht“ auf www.ElternMitWirkung.at
Liebe Leserinnen und Leser!
Der Start in den Herbst konnte mit Präsenzunterricht erfolgen. Diese ersten Wochen haben viele Schulen auch dafür genützt, Informationskanäle und Video-Kontakt-Möglichkeiten einzurichten und die Schüler und Schülerinnen damit vertraut zu machen. So konnte der Umstieg ins Homeschooling meist gut bewältigt werden.
Die Betreuung lief an den Schulen deutlich besser als beim ersten „Lockdown“. Dies vor allem deshalb, weil von Anfang an klargestellt worden war, dass auch Lernunterstützung und nicht nur Beaufsichtigung erfolgen muss. Kinder mussten die Möglichkeit haben, während ihres Aufenthalts an der Schule die Arbeitsaufträge wie im Homeschooling zu erledigen.
Die Anordnung zum Schulbesuch, die für Kinder mit Lernrückständen oder mangelnden Deutschkenntnissen erfolgen musste, hätte erwarten lassen, dass dies mit einer besonders intensiven Lernbegleitung einhergehen würde. Dies konnten nicht alle Betroffenen so wahrnehmen.
Durch die neuerliche Konfrontation mit den Herausforderungen des ortsungebundenen Unterrichts zeigte sich für viele der Wert des Präsenzunterrichts und hier insbesondere die Wichtigkeit von Lehrpersonen als leitendes Gegenüber.
Herr Univ. Prof. Dr. K.P. Liessman hat dieses Phänomen in seinem Artikel „Schluss und Schließung“ sehr eindrucksvoll behandelt. siehe auch News
Passend dazu finden Sie auch einen Auszug aus dem Beitrag „Frontalunterricht macht klug“ von Inge Klöpfer.
Die nunmehr schon über Monate andauernden Beschränkungen bei Veranstaltungen machen auch den Elternvereinen sehr zu schaffen. Das Vereinsleben und damit auch Feste und Feiern mit der Schulgemeinschaft kamen zum Erliegen.
Da Beschlüsse auch ohne physische Anwesenheit der Stimmberechtigten gefasst werden dürfen (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung) konnten und können zumindest die erforderlichen Wahlen durchgeführt werden.
Auch Änderungen von Statuten dürfen auf diesem Weg erfolgen. Dies ist jedenfalls erforderlich, wenn der Elternverein seinen Namen an die geänderte Bezeichnung der Schule anpassen möchte.
Die Schülereinschreibung für schulpflichtig werdende Kinder findet zweigeteilt statt: der administrative Teil im Jänner und die Feststellung der Schulreife bis spätestens Anfang März.
Für die Aufnahme in die anderen Schularten bleibt der Zeitraum „in den zwei Wochen nach den Semesterferien“. Termine für Eignungsprüfungen wurden bereits von der Bildungsdirektion verordnet. (siehe im Service – Bereich auf www.ElternMitWirkung.at).
Wir danken allen, die durch die rege Zusammenarbeit mit dem Landesverband die Tätigkeiten unterstützen und wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Schmid
weitere Beiträge:
Neues Verdachtsfallmanagement
Homeschooling-Herbst 2020
Aufnahmeverfahren
Die Gewinnung der Note für einen Beurteilungsabschnitt (Semester)
Wichtig zu unterscheiden zwischen Leistungsbeurteilung und Leistungsfeststellung!
Leistungsfeststellungen dienen der Gewinnung von Leistungsbeurteilungen (meist: Noten).
(siehe § 18 (1) SchUG)
Die erlaubten Formen der Leistungsfeststellung werden in der Leistungsbeurteilungs-verordnung (LBVO) taxativ aufgezählt. Dazu gehören insbesondere die Mitarbeit, Prüfungen, Schularbeiten und Tests.
Daran änderte die Covid-19-Schulverordnung 2020/21 grundsätzlich nichts. Es erfolgten allerdings Anpassungen an die geänderten Möglichkeiten des ortsungebundenen Unterrichts (Homeschooling). In § 7der C-SchVO 2020/21 sind die geänderte Vorschriften, was die Vorgaben für die Durchführung der Leistungsfeststellungen betrifft: zB: Anzahl der Schularbeiten, verordnet.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im ortsungebundenen Unterricht § 7
„(1) Die Leistungsfeststellung und die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Unterrichtsgegenständen gemäß § 18 Abs. 1, …. SchUG hat für Schülerinnen und Schüler im ortsungebundenen Unterricht im Wege der elektronischen Kommunikation zu erfolgen. Dabei ist eine Form der Leistungsfeststellung zu wählen, die eine sichere Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in einer gesicherten Prüfungsumgebung zulässt. Eine gesicherte Prüfungsumgebung liegt dann vor, wenn der Lehrperson aufgrund der Prüfungsgestaltung und der technischen und örtlichen Gegebenheiten glaubhaft gemacht wurde, dass die Vortäuschung einer Leistung nicht möglich ist.
(2) Leistungsfeststellungen, die im Wege der elektronischen Kommunikation nicht möglich sind, insbesondere lehrplanmäßig vorgeschriebene Schularbeiten, sind nach Aufhebung des ortsungebundenen Unterrichts nachzuholen. Ist das Nachholen einer Leistungsfeststellung aufgrund der Dauer des ortsungebundenen Unterrichts nicht möglich oder zweckmäßig, hat die Schulleitung die Durchführung der Leistungsfeststellung unter physischer Anwesenheit am Schulstandort anzuordnen, wenn ansonsten eine Beurteilung über das Schuljahr oder das Semester nicht möglich ist.“
…..
„(5) Wenn vor dem 6. Dezember 2020 keine Schularbeit durchgeführt wurde, darf … vom 7. Dezember 2020 bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 je Unterrichtsgegenstand in einer Klasse oder Schülergruppe eine Schularbeit durchgeführt werden. Ist die Durchführung einer Schularbeit nicht möglich oder zweckmäßig, so hat diese zu entfallen und es sind andere Arten der Leistungsfeststellung der Leistungsbeurteilung zugrunde zu legen.“
Ebenso wird in den diversen Papieren zum Schulbetrieb (Erlässen und Beilagen) seitens des BMBWF auf diese geänderten Modalitäten für Leistungsfeststellungen und hier besonders auf Schularbeiten, deren Vorbereitung und Anzahl, sowie auch auf Tests (erläuternd) eingegangen.
Nähere Ausführungen zum Thema „Leistungsfeststellungen“ erfolgten am 2.12.2020: „Unterrichtsbetrieb ab 7.12.2020“ –Punkt 3.1.
3.1 Leistungsfeststellungen § 7 C-SchVO 2020/21 & LBVO
Schularbeiten können ab dem 7. Dezember 2020 wieder stattfinden. Voraussetzung für die Abhaltung von Schularbeiten und anderen schriftlichen Leistungsfeststellungen ist eine zeitgerechte und intensive Vorbereitung im Unterricht (auch im Präsenzunterricht).
Pro Tag und Woche darf nicht mehr als die Zahl an Schularbeiten stattfinden, die für die jeweilige Schulart festgelegt sind.
Wenn vor dem 6. Dezember 2020 keine Schularbeit durchgeführt wurde, darf – unabhängig von der lehrplanmäßig vorgesehenen Zahl an Schularbeiten – vom 7. Dezember 2020 bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 je Unterrichtsgegenstand eine Schularbeit durchgeführt werden.* Ist die Durchführung auch einer Schularbeit nicht möglich, so ist auf andere Formen der Leistungsbeurteilung zurückzugreifen.
In Abschlussklassen soll eine Absage von Schularbeiten nach Möglichkeit vermieden werden. Bei Verschiebung des Termins einer Schularbeit kann der Lehrstoff erneut bekanntgegeben werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Umfang der Stoffgebiete angemessen und durch die Schüler/innen bewältigbar ist.
Es ist sicherzustellen, dass Schularbeiten, die vor dem 6. Dezember 2020 durchgeführt wurden und bei denen mehr als die Hälfte der Schüler/innen mit „Nicht genügend“ zu beurteilen war, nach Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs wiederholt werden.
Versäumte Schularbeiten sind dann nachzuholen, wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester (z. B. wegen Quarantäne) versäumt wurden. Dies gilt auch an AHS-Oberstufen und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik. An Berufsschulen sind Schularbeiten nachzuholen, wenn der Schüler/die Schülerin im jeweiligen Unterrichtsgegenstand noch keine Schularbeit erbracht hat.
Schularbeiten sind nicht nachzuholen, sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist und mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe möglich ist.
Andere schriftliche Leistungsfeststellungen (z. B. Tests) dürfen – nach Abstimmung mit der Schulleitung – nur dann durchgeführt werden, wenn durch andere Leistungsfeststellungen (z. B. Mitarbeit usw.) keine sichere Beurteilung möglich
Damit gezielt darauf reagiert werden kann, in welchen Bereichen ergänzender Unterricht notwendig ist bzw. in welchen Teilgebieten eines Unterrichtsgegenstandes die Lehr-/Lernziele nicht erreicht wurden, wird empfohlen, „Informationsfeststellungen“ ** (z. B. Kompetenzchecks) zu nutzen. ist.
* Klarstellung dazu im Schreiben vom 3.12.2020 „Dringendes Ersuchen zur abgestimmten Vorgehensweise zur Planung von schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Schule“:
je Unterrichtsgegenstand im gesamten Wintersemester max. eine Schularbeit
** Bitte beachten Sie: Informationsfeststellungen dienen nur zur Information NICHT zur Gewinnung einer Beurteilung! (§ 1 Abs.1 der LBVO)