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Der Plan: bis Mitte Mai in allen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wird ein „möglichst" normaler Betrieb (wieder-) hergestellt.

Um ein kontrolliertes „Hochfahren" sicherzustellen, sollte sich die Gruppengröße bis Mitte Mai, möglichst an der halben „Normalgruppengröße" orientieren.

Vor Mitte Mai:

Reihung für die Betreuung -wenn erforderlich::

1) Kinder von berufstätigen Eltern – keine Einschränkung der Art der Berufstätigkeit (auch Homeoffice)

2) Kinder, bei denen eine Kindeswohlgefährdung in der Familie besteht bzw. droht oder nach Einschätzung der Leiterin / des Leiters eine familiäre Überlastungssituation besteht bzw. zu erwarten ist.

3) Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf lt. Besk

4) Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr

5) Kinder im vorletzten Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf

6) Einzelkinder bzw. Kinder mit wenig sozialen Kontaktmöglichkeiten

Betreuungsdauer

Die Betreuungsdauer der Kinder orientiert sich dabei am individuellen Bedarf, das heißt: „Bedarfsorientierte Anwesenheit"

Ab Mitte Mai:

Ab Mitte Mai in allen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen grundsätzlich wieder Normalbetrieb.

Daher wird das Land Steiermark ab 18. Mai 2020 auch  keine Elternbeiträge mehr refundieren.

Geltungsbereich der Inhalte

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