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PISA

PISA ist das Akronym für: Programme for International Student Assessment

Im Abstand von drei Jahren nehmen weltweit mehr als eine halbe Million Schüler/-innen an PISA teil und zeigen, ob sie ihr schulisches Wissen und Können in alltagsnahen Problemstellungen anwenden können. PISA misst und vergleicht dazu die Grundkompetenzen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaft. Im Wechsel wird jeweils einer der drei Bereiche zur Hauptdomäne, also umfangreicher überprüft als die beiden anderen Bereiche.

PISA hatte nach 2000 und 2009 im Jahr 2018 zum dritten Mal die Lesekompetenz als Schwerpunkt.

In Österreich nahmen 6.802 Schüler/-innen aus 291 Schulen aller Schulformen teil, die zum Testzeitpunkt von 15- bzw. 16-Jährigen (Geburtsjahrgang 2002) besucht wurden. Darunter waren auch Schularten/-formen der Sekundarstufe 1, da auch Schüler/-innen erfasst werden sollen, die nicht „ganz im Plan“ sind (Beginn mit Vorschulstufe, Wiederholung von Schulstufen). Es wird somit quasi der kumulative Lernertrag gegen Ende der Schulpflicht erfasst.

Der Pisa-Test wurde bereits im April und Mai 2018 und diesmal ausschließlich am Computer durchgeführt. Der eigentliche Test dauerte zwei Stunden.

Da auch die Kontextbedingungen (zB.: Bildungsabschlüsse der Eltern, Migrationshintergrund, …) die den Kompetenzerwerb beeinflussen, von Interesse sind, musste danach noch ein Fragebogen ausgefüllt werden, was weitere 50 Minuten in Anspruch nahm.

Durch die Verwendung des Computers war auch ein adaptiver Testablauf möglich: Es gab nicht ein fixes Aufgabenheft, sondern 3 Aufgabenblöcke mit leichteren, mittelschweren und schwierigeren Aufgaben. Zuerst erhielten alle die mittelschweren Aufgabenstellungen. Je nach Gelingen wurde dann der Aufgabenblock mit den schwierigeren oder den leichteren Aufgabenstellungen eingespielt und zuletzt der „Rest“.

Lesen als Schlüsselqualifikationen für digitalisierte Welt

Wie die OECD ausdrücklich betonte, wurde auch bei dieser Pisa-Studie kaum gelerntes Wissen abgefragt. Vielmehr gehe es bei dem Test-Setting darum, zu untersuchen, "ob die Schülerinnen und Schüler in der Lage waren, Wissen anzuwenden, Fakten von Meinungen zu unterscheiden, Informationen zu verknüpfen und eigene Lösungswege zu finden – Schlüsselqualifikationen in einer zunehmend digitalisierten Welt."

Der OECD-Generalsekretär erklärte auch, warum der Schwerpunkt Lesen so wichtig ist: weil sich die Lesekompetenzanforderungen an junge Menschen grundlegend gewandelt haben. Das Smartphone habe die Art und Weise, wie Menschen lesen und Informationen austauschen, verändert, es seien neue Textformen entstanden. Zudem werde es immer schwieriger, aus den vielen Antworten, die das Internet auf Fragen liefere, herauszufinden, welche denn der Wahrheit entsprechen.

Warum Lesekompetenz wichtiger denn je ist

Die aktuellen Pisa-Ergebnisse hätten gezeigt, schreibt Gurría, "dass in den OECD-Ländern weniger als ein Zehntel der Schülerinnen und Schüler in der Lage ist, anhand von impliziten Hinweisen in Bezug auf Inhalt oder Informationsquelle zwischen Tatsachen und Meinungen zu unterscheiden. Nur in den genannten vier chinesischen Regionen, in Kanada, Estland, Finnland, Singapur und den Vereinigten Staaten stellte mehr als ein Siebtel der Schülerinnen und Schüler ein solches Lesekompetenzniveau unter Beweis." (aus DerStandard – Inland vom 3.12.2019)

Die OECD hat zu den Ergebnissen der neuen Pisa-Studie eine interaktive Datenvisualisierung entwickelt, die Sie unter https://www.compareyourcountry.org/pisa finden.

 

Mehr Informationen unter: https://www.bifie.at/material/internationale-studien/pisa/pisa-2018/

 

Außer Kraft - vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben:  BGBl. I Nr. 159/2020

"Kopftuchverbot"

Mit einer Novelle des Schulunterrichtsgesetzes wurde im neuen § 43a eine Regelung in Kraft gesetzt, die unter der Kurzbezeichnung „Kopftuchverbot“ bekannt ist. Konkret lautet die Bestimmung:

„Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundes-verfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.“ (§ 43a Abs.1 SchUG)

Für die Kinderbetreuungseinrichtungen wurden von den Landesregierungen ebenfalls Novellen beschlossen. Der Wortlaut im Steiermärkischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz ist:

„Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, dürfen Kinder bis zum Schuleintritt in allen Kinderbetreuungseinrichtungen keine weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung tragen, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Dies dient der erfolgreichen sozialen Integration von Kindern, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.“

(§ 4 Abs.2, StKBBG)

Sanktionen im Schulbereich:

Bei Verstoß gegen das Verbot gemäß Abs. 1

  • hat die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unverzüglich die jeweils zuständige Bildungsdirektion zu verständigen.

  • Diese hat die Erziehungsberechtigten unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 4 Schultagen, zu einem verpflichtenden Gespräch zu laden.

  • In dem Gespräch sind die Gründe für den Verstoß zu erörtern.

  • Zur Vermeidung weiterer Verstöße sind die Erziehungsberechtigten über ihre Verantwortung aufzuklären;

  • dies ist schriftlich festzuhalten und der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter zur Kenntnis zu bringen.

  • Kommen die Erziehungsberechtigten der verpflichtenden Ladung nach nochmaliger Aufforderung nicht nach, oder

  • Verweigern sie die Unterzeichnung des Protokolls, oder

  • findet nach dem Gespräch ein weiterer Verstoß gegen das Verbot gemäß Abs. 1 statt,

so stellt dieser eine Verwaltungsübertretung durch die Erziehungsberechtigten dar und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 440 €, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.“

Sanktionen im Bereich der elementaren Bildungseinrichtungen:

Erziehungsberechtigte, die nicht für die Einhaltung dieser Bekleidungsvorschriften sorgen, begehen eine Verwaltungsübertretungen und sind mit Geldstrafen bis zu 110 Euro zu bestrafen; Ersatzfreiheitsstrafen werden nicht verhängt.

Erläuterungen, wie die Bestimmung des Abs.1 zu verstehen ist, werden vom BMBWF im Rundschreiben 17/2019 angeführt:

Zu „weltanschaulich und religiös geprägt“:

Die Regelung stellt darauf ab, wie eine Bekleidung von einem objektiven Betrachter wahrgenommen wird. Es kommt dabei nicht auf die persönliche Absicht des Trägers an. Entscheidend ist, wie diese von Dritten rezipiert wird. Im Fall von Verstößen ist daher eine individuelle Begründung der Trägerin oder der Eltern unerheblich. Es kommt ausschließlich auf die Erfüllung des Tatbestandes der „Verhüllung des Hauptes“ an.

Zu „Verhüllung“

„Verhüllung des Hauptes“ meint „jede Art von Bekleidung, die das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt.

Daher fallen beispielsweise die jüdische Kippa und auch die Patka, die von Sikhs in diesem Alter getragen wird, nicht unter diese Regelung.

Zu „Meldung“

Jede Lehrkraft einer Schule hat bei der Feststellung eines Verstoßes unverzüglich die Schulleitung zu verständigen.

Um diesem Auftrag Nachdruck zu verleihen wird angeführt, dass in der Vergangenheit die Unterlassung von gesetzlich verpflichtenden Meldungen in Einzelfällen zu strafrechtlichen Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs geführt hat, weshalb aus Gründen der Vorsicht im Zweifelsfall jedenfalls eine Meldung an die Schulleitung bzw. von dieser an die Bildungsdirektion zu erstattet werden sollte.

Die Schulleitung hat unverzüglich, d. h. ohne Verzögerung, also jedenfalls am gleichen Tag, die Bildungsdirektion unter Mitteilung der wesentlichen Daten des Verstoßes, zu verständigen.


Relevanz für den Sportunterricht:

(aus: RS 22/2019)

Kindern „unter 10“ ist, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, auch im Bewegungs- und Sportunterricht gesetzlich untersagt.

Bei Schüler/innen ab dem 10. Lebensjahr, die trotz entsprechendem Hinweis darauf bestehen, eine Kopfbedeckung aus weltanschaulich oder religiösen Gründen zu tragen, muss uneingeschränkt gewährleistet sein, dass diese nicht durch Kämme, Haarnadeln oder -spangen befestigt ist. Durch die genannte Befestigung würde sich die Verletzungsgefahr im Rahmen des Bewegungs- und Sportunterrichts (z.B. Drehbewegungen, Ballsport, Tragen eines Helms beim Radfahren oder Klettern) deutlich erhöhen. Auch die Befestigung der Kopfbedeckung durch Fixierung um den Hals ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Ein Ersatz kann das Tragen einer dünnen Haube, unter die die Haare gesteckt werden können, sein.

Das Tragen einer Kopfbedeckung stellt im Bewegungs- und Sportunterricht nicht nur eine Verletzungsgefahr dar, sondern kann bei höheren Temperaturen auch zu einer Überhitzung des Körpers der Schüler/innen beitragen. Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System der Schüler/innen haben und ihre Gesundheit beeinträchtigen. Sofern das Tragen der Kopfbedeckung mit dem Tragen längerer Kleidung einhergeht, wird dieser Effekt noch zusätzlich verstärkt. Die Lehrperson hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Schüler/innen im Bewegungs- und Sportunterricht den Verhältnissen entsprechend angemessene Kleidung tragen.

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FIDS - Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Durch das Bildungsreformgesetz 2017 wurden mit Wirksamkeit 31.8.2018 die sonderpädagogischen Zentren, zuletzt auch als Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik (ZIS) bezeichnet, abgeschafft.

Seit 1.9.2018 werden die sonderpädagogischen Fördermaßnahmen nicht mehr durch die Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik verwaltet, sondern durch die jeweiligen Bildungsdirektionen (bis 1.1.2019 noch Landesschulrat).

Gesetzliche Grundlagen des päd. Dienstes gemäß § 19 Abs. 3 BD-EG

  • ♦ Qualitätsmanagement und strategische Entwicklung im Rahmen der Schulaufsicht sowie Einrichtung von regionalen Schulaufsichtsteams in Bildungsregionen,
  • ♦ Bereitstellung und Koordination sonder- und inklusionspädagogischer Maßnahmen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Schulen, einschließlich der Betreuung von für diese SchülerInnen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen,
  • ♦ Mitarbeit am Bildungscontrolling nach Vorgaben der Geschäftsstelle für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 5 Abs. 3) und
  • ♦ Pädagogische Fachexpertise bei der Bewirtschaftung der Lehrpersonalressourcen (§ 5 Abs. 4).

(Quelle: Bildungsreform Steuerungserfordernisse auf Ebene der Schulaufsicht, BMBWF 2019)

Somit wurde in den Bildungsdirektionen ein neuer Fachbereich geschaffen: FIDS – Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Aufgabe dieses Fachbereichs ist die Bereitstellung und Koordination der sonderpädagogischen Förderung und anderer Förderbereiche, einschließlich der Betreuung von für diese Schüler/innen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen.

Kernaufgabe:

  • ♦ Feststellung von Förderbedarfen,
  • ♦ Bereitstellung von Fachexpertise,
  • ♦ Mitwirkung bei der Erarbeitung von evidenzbasierten Entscheidungsgrundlagen,
  • ♦ Unterstützung bildungspolitischer Reformprojekte,
  • ♦ Begleitung von Schulen in allen Fragen der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen für die Arbeit im Fachbereich:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bildungsregionen unter der Führung der zuständigen Abteilungsleitung verankert.

Den Abteilungsleitungen in der Bildungsregion obliegt es auch, eine kontinuierliche Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Schulqualitätsmanagerinnen und -managern bzw. in weiterer Folge auch mit der Schulpsychologie zu etablieren. Ebenso gilt es, die im Fachstab der Leitung des pädagogischen Dienstes angesiedelte Diversitätskompetenz für den Aufbau von spezifischer Professionalität in den Bildungsregionen zu nutzen. (Quelle: https://www.schulautonomie.at )


Folgende Personen sind lt. Homepage der Bildungsdirektion Steiermark am 6.12.2019 als Abteilungsleiterinnen und -leiter bzw. als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachstellen für Integration, Diversität und Sonderpädagogik angeführt: 

Steirischer Zentralraum Päd/1

politische Bezirke: Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg

Leitung: Mag. Andrea Graf

FIDS :

Eva Bernat, BEd

Ingrid Pompenig, MA

Ursula Strauß, MSc

Mag. Karin Lasnik-Magele, BEd, MSc

Mag. Ingrid Weiss

Oststeiermark Päd/2

politische Bezirke: Hartberg-Fürstenfeld, Weiz

Leitung: RR Juliane Müller

FIDS:

Rosalinde Granitz, BEd

Horst Thaler

Obersteiermark Ost Päd/3

politische Bezirke: Bruck-Mürzzuschlag und Leoben

Leitung: RR Claus Kastner

FIDS:

Anneliese Lengger, BEd.

Petra Winterer

Südweststeiermark Päd/4

politische Bezirke: Deutschlandsberg und Leibnitz

Leitung: Oliver Kölli, BEd MA

FIDS:

Brigitte Colovic

Dorothea Koschar, BEd

Obersteiermark West Päd/5

politische Bezirke: Murau und Murtal

Leitung: RR Roman Scheuerer

FIDS:

Michael Sackl, BEd

Südoststeiermark Päd/6

politischer Bezirk: Südoststeiermark (Feldbach, Bad Radkersburg)

Leitung: HR Mag. Christa Horn

FIDS:

Sabine Macher, BEd

Liezen Päd/7

politischer Bezirk: Liezen

Leitung: RR Waltraud Huber-Köberl

FIDS:

Evelin Egger, BEd  

siehe auch unter Fachstab - Päd/1 - Päd7

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SQA – Schulqualität Allgemeinbildung

Richtlinien ab 1.9.2019  laut Rundschreiben des BMBWF  pdf 6 / 2019

Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf § 6 (BD-EG) im Zuge des Bildungsreformgesetz 2017 und § 56 Abs. 2 SchUG,

SQA ist eine Initiative des BMBWF für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.

Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, begleitet durch professionelles und wertschätzendes Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungs- und Leistungsniveaus führen.

Rahmenzielvorgabe des BMBWF für die systematische Qualitätsentwicklung ist

die Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings.

 

Prinzipien: Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen.

Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten

  • auf Schulebene die Schulleitung, unterstützt von d. SQA-Schulkoordinator/in;

  • auf regionaler Ebene ist es d. Schulqualitätsmanager /in,

  • auf Ebene des Bundeslands d. Bildungsdirektor/in, die Leitung Pädagogischer Dienst, unterstützt von den SQA-Landeskoordinator/inn/en.

SQA umfasst 3 wichtige Elemente:

  1. 1. den Schulentwicklungsplan (SEP)

  2. 2. die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

  3. 3. Evaluation, Feedback, externe Daten


ad 1. Entwicklungsplan (EP)

Mindeststandards:

Entwicklungspläne…

• beziehen sich auf die SQA-Rahmenzielvorgabe des BMBWF

• orientieren sich an der EP-Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)

• sind möglichst evidenzbasiert (durch Daten belegt)

• werden partizipativ erarbeitet

• werden von der Schulleiterin / dem Schulleiter verantwortet und entsprechend kommuniziert

Einbeziehung der Schulpartner/innen: Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen in geeigneter Form in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, wie beispielsweise durch die Präsentation der Entwicklungsvorhaben; die Information über Ergebnisse oder durch Evaluation mittels Feedback.

Schulentwicklungsplan (SEP)

Der Entwicklungsplan der Ebene Schule (SEP) folgt grundsätzlich einem 1-Jahres-Rhythmus. Er wird jeweils im Laufe des 2. Semesters für das folgende Schuljahr erarbeitet und ist spätestens nach Schulbeginn an den/die Schulqualitätsmanager /in zu übermitteln. Jeder Entwicklungsplan enthält zwei Themen, die sich ihrerseits in mehrere Sub-Themen aufgliedern können.

Thema 1: ist an die Rahmenzielvorgabe des BMBWF gebunden –siehe oben

Thema 2: ist von jeder Schule frei wählbar, steht in Bezug zur Rahmenzielvorgabe des BMBWF

Für beide Themen gilt die Leitfrage:

Welche Maßnahmen evidenzbasierter Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal- & Organisationsentwicklung) müssen wir an unserem Standort setzen, um das gewählte Thema im Sinne der Rahmenzielvorgabe des BMBWF zu bearbeiten. Unabhängig von der Wahl des Entwicklungsthemas geht es also immer um eine pädagogische Perspektive:

Wie können Schülerinnen und Schüler bestmöglich beim Lernen begleitet werden, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, ihre Potenziale zu erkennen und deren Entfaltung optimal zu unterstützen, damit sie positive Lernerfahrungen machen und ihre Lernergebnisse verbessern können?


ad 2. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen den Führungspersonen Schulleitung und Schulqualitätsmanager /in ist der jeweils aktuelle EP und die damit verbundenen Zielvereinbarungen.

Die BZG zwischen Schulleitung und Schulqualitätsmanager/in finden grundsätzlich 1x jährlich statt. Im Falle einer großen Anzahl von Schulen pro Schulqualitätsmanager /in können sich die BZG auf maximal 2 Jahre erstrecken.

BZG orientieren sich jedenfalls

  • am zuletzt übermittelten Schul-EP und

  • an den Zielvereinbarungen des vorangegangenen BZG.

Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung, die von Schulleiter/in und Schulqualitätsmanager /in unterschrieben wird.

Mindestansprüche:

Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche…

•orientieren sich am Prinzip der dialogischen Führung

•orientieren sich an der Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)

•sind Gespräche zwischen Führungspersonen mit gegebenenfalls phasenweiser Einbeziehung z.B. von SQA-Schulkoordinator/in/nen

•nehmen den EP und die zuletzt mit dem/der Schulqualitätsmanager /in getroffenen Zielvereinbarungen als Ausgangspunkt

•nehmen auf datenbasierte Evidenzen Bezug

•finden in einem ungestörten Setting ohne Zeitdruck statt

•münden in schriftlich dokumentierte und von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen, die wie der EP durchgängig verfügbar gehalten werden


ad 3: Evaluation, Feedback, externe Daten

Es gehört zur Professionalität in Schule und Unterricht, die Wirksamkeit des eigenen pädagogischen Handelns bzw. der Schulentwicklungsprozesse zu überprüfen. Um nicht nur auf Meinungen und Vermutungen angewiesen zu sein, braucht es Evidenzbasierung, d.h. die Analyse und Interpretation relevanter Daten

Davon sind bereits im Schulsystem verfügbar, zB:

  • Schülerleistungsergebnisse,

  • Übertrittsqoten,

  • Fernbleiben vom Unterricht

andere wiederum müssen die Akteur/innen selbst erzeugen, zB:

  • Ergebnisse von Individualfeedback

  • Notizen zu Unterrichtsbeobachtungen

  • In der 3. & 5. Schulstufe; VS, (N)MS, AHS: Salzburger Lesescreening (SLS)

Materialangebot zu Evaluation und Feedback steht unter www.sqa.at  zur Verfügung.


Auf allen Ebenen des Schulsystems verpflichtend:

die Auseinandersetzung mit folgenden Daten & Ergebnissen (auch) im Rahmen von SQA

  • Ergebnisse der Bildungsstandards-Überprüfungen (4. & 8. Schulstufe) bzw. diese ersetzende Überprüfungen.

  • Ergebnisse der standardisierten Reifeprüfung (AHS)

  • Ergebnisse des Messinstruments zur Kompetenzanalyse – Deutsch (MIKA-D)

  • Ergebnisse des SLS (Salzburger Lesescreening): 3. & 5. Schulstufe; VS, NMS, AHS  D.h.: Die Salzburger Lesescreenings müss(t)en auf diesen Schulstufen auch durchgeführt werden

Weitere Datenquellen, die genutzt werden sollten, zB:

  • Individualfeedback,

  • IKM – Informelle Kompetenzmessungen.


Unterstützungsmaßnahmen des BMBWF

  • SQA-Website www.sqa.at

  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen

  • SQA online (Feedbackinstrumente)

  • SQA-Qualifizierung für SQA Landeskoordinator/innen

  • SQA-Bundeskoordination im BMBWF

  • SQA-Landeskoordinator/inn/en (LK):

  • Die Aufgabenprofile der LK sind verbindliche Vorgaben des BMBWF (www.sqa.at ), die die Grundlage für die Konkretisierung der Koordinationsaufgaben mit der zuständigen Führungsperson bilden.

  • SQA-Schulkoordinator/inn/en (SK):

  • Die Aufgabenprofile der SK sind verbindliche Vorgaben des BMBWF (www.sqa.at ), die die Grundlage für die Konkretisierung der Koordinationsaufgaben mit der Schulleitung bilden.

siehe auch Schulqualitätsmanagement: Ziele, Organisation und Aufgaben

 

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Liebe Leserinnen und Leser,

dass unsere Schulen den Kindern durch guten Unterricht bestmögliche Bildungschancen eröffnen, ist nicht nur Wunsch der Betroffenen sondern auch erklärtes Ziel der Verantwortlichen.

So gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Instrumente um das, was in den Schulen tatsächlich geschieht zu evaluieren und zu optimieren. Struktur und Inhalte des Qualitätsmanagements, das vom zuständigen Regierungsmitglied einzurichten ist, haben wir in der September-Ausgabe (S. 18-20) behandelt. Es ist auf Landesebene von den Bildungsdirektionen durch die Bediensteten der Schulaufsicht umzusetzen

Strategien unter Einbeziehung der Schulebene werden für die allgemeinbildenden Schulen unter SQA (Schulqualität Allgemeinbildung) und für die berufsbildenden Schulen unter QIBB (Qualitätsinitiative BerufsBildung) zusammengefasst. In beiden Strategiepaketen ist auch Feedback durch SchülerInnen vorgesehen: www.sqa.at  und www.qibb.at

Ebenso wurden durch das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (§5 Abs.7) verfügt, dass beim zuständigen Mitglied der Bundesregierung eine Ombudsstelle einzurichten ist.

„Diese hat die Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule durch Beratung und Unterstützung von Personen, die von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen sind, zu fördern.“

Diese Stelle wurde quasi als „zentrale Beschwerdestelle“ eingerichtet. Dort sollen alle Bürger/-innen, – man geht davon aus, dass es vornehmlich Schüler/innen oder ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sein werden – qualitätsvolle Beratung und wirkungsvolle Unterstützung für ihre Anliegen erhalten, wenn sie sich von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen fühlen.

Die Schulen wurden per Email davon in Kenntnis gesetzt. 

Wir haben lange überlegt, ob wir dieses Angebot den Eltern zur Kenntnis bringen sollen.

Missstände an Schulen können dort, wo ein konstruktives Miteinander gepflegt wird, in der Regel direkt an der Schule behandelt werden. Und eventuell können Eltern, wenn es die Schule wünscht/“erlaubt“, Missstände in der Verwaltung „gefahrlos“ bei der Ombudsstelle vorbringen.

Sonst jedoch –so zeigte es sich auch in der Vergangenheit immer wieder- ist eine Beschwerde, egal bei welcher Stelle, mit hohen Risiken behaftet, dass den Eltern trotz vertraulicher Behandlung der Eingabe Unannehmlichkeiten an der Schule drohen. Die „Enttarnung“ der Person, die die Beschwerde eingebracht hat, hat –so scheint es oft- oberste Priorität. Dabei kann es auch passieren, dass andere Eltern, die sich nur an der Schule selbst zur Thematik, die Gegenstand der Beschwerde ist, kritisch geäußert haben, in Ermangelung anderer Anhaltspunkte zu „Schuldigen“ erklärt werden. „Konsequenzen“ daraus können für beide, die tatsächlichen oder die vermuteten Schuldigen, bis hin zu Mobbing durch (Teile von) Eltern- oder Lehrerschaft führen.

Hier müsste schließlich die zuständig Bildungsdirektion in die Pflicht genommen werden.

Wir haben uns zur Weitergabe der Information entschlossen, weil wir überzeugt sind, dass es auch gelungene Beispiele geben kann und wird, die für die Weiterentwicklung von demokratiepolitscher Bildung wichtig sind. Den Wortlaut der Info von Frau BM Mag. Dr. Iris Rauskala finden Sie hier:   pdf E-Mail BM Rauskala betr. Schulombudsstelle

Als weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sehen wir das Bestreben, die Feststellung der Schulreife sicherzustellen. Dafür wurde die Schulreifeverordnung erlassen und 2018/19 das Pilotprojekt „Einschulungsscreening“ gestartet:

Infoveranstaltung am 10. 01 2020 in Graz mit Projektleiterin Univ. Prof. Dr. Landerl.

Wir wünschen Ihnen beschauliche Festtage und alles Gute für 2020.               Neue Schulform: HLSP            Tätigkeitsplan für EV      Infos zu:  Masern

Ilse Schmid                                                                                                                                        

Zur Erinnerung:

seit über 20 Jahren für Sie da:

rund um die Uhr

an allen Tagen des Jahres 

 hotline

Screening Schulreife

Screening

Unter Screening versteht man ein systematisches Testverfahren, das eingesetzt wird, um innerhalb eines definierten Prüfbereichs Elemente herauszufiltern, die bestimmte Eigenschaften aufweisen.

Herkunft des Begriffs ist das engl. „to screen“, das sich umschreiben lässt als: „etwas auf den Bildschirm bringen“, mit der übertragenen Bedeutung „etwas der Aufmerksamkeit zuführen“

(lt. Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Screening )

Ein Screening-Test dient zur Unterscheidung von Personen, die genauerer Untersuchungen auf bestimmte Symptome bedürfen von jenen, bei denen dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich ist.


Im Schulbereich wird das Screeningverfahren in verschiedenen Bereichen eingesetzt.

 Bei Verhaltensauffälligkeiten hilft es herauszufiltern, ob und welche spezifische Störung vorliegen könnte.

Im Bereich LESEN ermöglicht es, etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Förderprogramme zu starten:


Salzburger Lesescreening (SLS)

Das Salzburger Lesescreening (SLS) ist ein Lesegeschwindigkeitstest, der in österreichischen Schulen zum Einsatz kommt, um das Leseniveau von Schülern und Schülerinnen einzuschätzen und potentielle Risikokinder zu identifizieren. Es ist seit dem Schuljahr 2002/03 in der 3. Schulstufe, inzwischen auch in der 5. Schulstufe, verpflichtend durchzuführen (siehe SQA)

2006 wurden neue Testformen, Testform A bzw. Testform B, entwickelt, die jeweils in den Schulstufen 2-9 eingesetzt werden können. Zu den beiden Formen gibt es jeweils zwei Unterformen (A1 und A2 bzw. B1 und B2). Während Form A und Form B unterschiedliches Satzmaterial enthalten, unterscheiden sich die Unterformen nur durch die Reihenfolge der Sätze)

Jeder Test besteht aus einer Liste inhaltlich einfacher Sätze, die möglichst schnell leise gelesen und auf ihre Richtigkeit hin beurteilt werden müssen. Der Testrohwert ergibt sich aus der Anzahl der innerhalb von drei Minuten richtig beurteilten Sätze. Die basale Lesefähigkeit wird demnach über die Lesegeschwindigkeit bestimmt.

Für A und B gibt es separate Normtabellen, welche zu jedem Punktwert jeweils einen Lesequotienten und einen Prozentrang enthalten.

Der Prozentrang gibt den Prozentsatz derjenigen Personen der Referenzpopulation an, die im Test gleichgut oder schlechter abschneiden.


Warum ein Screening hilfreich ist:

Eine Studie der Bildungspsychologin Barbara Maria Schmidt von der Uni Wien ergab: Volksschullehrer unterschätzen Leseprobleme:

Rund 80 Prozent der Erstklässler, die unterdurchschnittliche Testergebnisse erzielen, sind den Lehrern zufolge gute oder eher gute Leser. In den folgenden Schuljahren werden die Einschätzungen der Lehrer zwar akkurater. Mit 40 Prozent ist der Anteil der Schüler, die sie fälschlicherweise als gut einstufen, aber auch am Ende der zweiten Klasse noch beträchtlich. Und auch, nachdem die Lehrer die Schüler vier Jahre lang beobachten konnten, gibt es Kinder, die als gute Leser eingeschätzt werden, beim Test aber schlecht abschneiden. https://www.diepresse.com/625750/volksschullehrer-unterschatzen-leseprobleme


Schuleinschreibung neu *

Auch im Bereich SCHULREIFE gibt es offenbar viele Fehleinschätzungen, was schon allein daraus ersichtlich ist, dass die Bundesländerzahlen stark divergieren *: von fast alle sind „schulreif“ bis hin zu nur drei Viertel der Schulstarter sind schulreif, reicht die Spanne, was wohl nicht der Realität entsprechen kann und für die falsch eingestuften Kinder weitreichende Folgen hat.

* siehe dazu Zahlen, Daten, Fakten - Schulreife in Österreich 2019

Daher soll als unterstützende Maßnahme ein Screening entwickelt werden. Ein Pilotprojekt dazu wurde im Vorjahr gestartet und wird heuer fortgesetzt. siehe Archiv: Feststellung der Schulreife

siehe auch: Schulreifeverordnung   und Elternbrief Mai 2019

 

Beitrag von Karin Landerl

Professorin für Entwicklungspsychologie

Universität Graz

Kinder starten mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schullaufbahn. Bei der Schuleinschreibung ca. 8 Monate vor der Einschulung sollen sich Lehrpersonen einen Eindruck verschaffen, welche Fähigkeiten ihre zukünftigen Taferlklassler bereits mitbringen und wo vielleicht noch Unterstützung erforderlich ist.

Bei dieser schwierigen Aufgabe erhalten Schulen (ab dem nächsten Schuljahr) Unterstützung durch eine App, die spielerisch den Entwicklungsstand von Basiskompetenzen für zentrale schulische Leistungen erhebt:

Poldi, die freundliche App-Koboldin begleitet die Kleinen dabei auf ihren Abenteuern im Zauberland. Damit sie eine Schatztruhe öffnen können, sollen die Kinder bestimmte Aufgaben lösen. Zum Beispiel sollen sie Willi dem Maulwurf, der nicht so gut sieht, helfen, seinen Maulwurfshügel wiederzufinden. Oder sie sollen schnell den Koffer auswählen, der mehr Goldmünzen enthält, bevor die Eule herbeifliegt und den Koffer stiehlt.

Für besonders schwierige Aufgaben gibt es Hilfe, wenn man einen Zauberstab auf dem Bildschirm berührt.

Nach jeder Aufgabe erhält das Kind Schlüssel, mit denen es am Ende der Reise die Schatztruhe öffnen kann.

Im Rahmen dieser Spielhandlung können Lehrer/innen sich einen objektiven Eindruck verschaffen, ob Kinder schon mit Sprachlauten umgehen können und über ein altersgemäßes Verständnis von Mengen sowie über basales Wissen über Zahlen und Schrift verfügen.

Auch über grafomotorische Fähigkeiten und zentrale Aufmerksamkeits- und Gedächtnisfunktionen kann die App Aufschluss geben.

Für die überwiegende Mehrzahl der Kinder wird dieses Screening ergeben, dass sie schon über alle Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Start ins schulische Lernen verfügen.

Dort, wo das Screening Hinweise liefert, dass wichtige Lernvoraussetzungen möglicherweise noch nicht hinreichend entwickelt sind, ist als allererstes wichtig, mit dem Kindergarten Rücksprache zu halten. Die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen kennen die Kinder gut und können – im Unterschied zum Screening - nicht nur die kognitive, sondern auch die ebenso wichtige sozio-emotionale Entwicklung eines Kindes einschätzen.

Vielfach werden Auffälligkeiten, auf die die App hindeutet, Eltern und Kindergarten bereits bekannt sein. Natürlich kann es auch passieren, dass Kinder bei der Schuleinschreibung aufgeregt sind und Fehler machen, die ihnen sonst nicht passieren würden. Aber es kann auch sein, dass die App auf einen Förderbedarf hinweist, der bisher möglicherweise noch niemandem aufgefallen ist. In diesen Fällen kann die Zeit bis zum Schulbeginn noch genützt werden, um Entwicklungsschritte anzustoßen und das Kind fit für die Schule zu machen.

Der Fördergedanke steht bei der Neuorganisation der Schuleinschreibung im Vordergrund. Daher werden derzeit auch Empfehlungen für evidenzbasierte (also auf ihre Wirksamkeit überprüfte) Fördermaßnahmen erstellt. Wichtig wird es dann sein, zwischen Kindergarten, Eltern und Schule zu klären, wie eine Förderung am besten umgesetzt wird. An vielen Standorten gibt es schon enge Kooperationen zwischen Kindergarten und Schule, die durch die Schuleinschreibung neu hoffentlich weiter gestärkt werden.

Das Screening zur förderorientierten Diagnostik in der Schuleingangsphase wird derzeit in enger Kooperation mit dem Bildungsministeriums von Wissenschaftlerinnen der Universitäten Graz und Wien entwickelt und erprobt. Die Aufgaben basieren auf Forschungserkenntnissen zur Schuleingangsphase. Wir haben uns bewusst für die Durchführung am Tablet entschieden: Kinder geben die Antwort durch Berühren („touch“) des Bildschirms. Hier ist also keine digitale Vorerfahrung vonnöten. Auf die richtige Antwort hinzuzeigen ist für 5- bis 6-jährige Kinder kein Problem.

Die App hat Spielcharakter und ist bewusst einfach und übersichtlich gestaltet, damit das Kind sich auf die wesentlichen Informationen konzentrieren kann.

Das Verfahren liegt auch in einer Heft-Version vor, bei der die Aufgaben von den Lehrkräften erläutert werden. Diese Version stellt allerdings deutlich höhere Anforderungen an die durchführende Person.

Wenn im Herbst nach der Schuleinschreibung die Schule startet, soll das Screening von den Lehrkräften noch einmal mit jedem Kind durchgeführt werden. So kann festgestellt werden, welche Entwicklungsschritte in den letzten Monaten erfolgt sind. Außerdem kann der Unterricht von Anfang an besser auf die individuellen Bedürfnisse der Schulanfänger/innen abgestimmt werden.

Übrigens öffnet sich am Ende der App natürlich für alle Kinder die Schatztruhe – auch wenn die Aufgaben vielleicht doch noch etwas schwierig waren.

Die Freude am Lernen soll in der Schule stets im Vordergrund stehen!

* Erstveröffentlichung des Beitrags in der Schulanfangszeitung (2019) des Katholischen Familienverbandes Österreich

 

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            siehe: Veranstaltungen                                                                                                                    

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