Ziel eines inklusiven Bildungssystems ist es, allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien Zugang zu allen Bildungs- und Lerninhalten zu ermöglichen. Ausgleichende Maßnahmen im Unterricht sind dafür eine wesentliche Voraussetzung.
Bei Leistungsfeststellungen werden durch ausgleichende Maßnahmen Nachteile kompensiert, die aufgrund einer Behinderung bestehen.
Ausgleichende Maßnahmen sind für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen verpflichtend anzuwenden. In diesem Rundschreiben werden beispielhaft mögliche Maßnahmen vorgeschlagen. In Anbetracht der Diversität der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Bildungs- und Unterstützungsbedarfe handelt es sich jedoch um keine abschließende Auflistung aller möglichen Maßnahmen. Welche konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit sicherzustellen, ist stets im Kontext der individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu prüfen.
Unter ausgleichenden Maßnahmen sind Handlungen und Mittel zu verstehen, die Benachteiligungen, die kausal durch eine Beeinträchtigung entstehen, kompensieren bzw. minimieren. Sie sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen Leistungsfeststellungen ohne Einschränkungen und Benachteiligungen bewältigen können.
Schreiben des BMB:
Regelung von ausgleichenden Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler
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Siehe auch:
Rubrik Themen Nachteilsausgleich
ELternbrief Dez.2022 - Nachteilsausgleich










