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Lehrlinge - Gründe für Berufswahl

Lehrlinge in der Anfangsphase:

Neue Befunde zur Berufswahl und der Einstiegsphase

vier ausgewählte Lehrberufe (Einzelhandel, Maurer/in, Metalltechnik, Restaurantfachmann/-frau)
Auszug aus: 4. Österreichischer Lehrlingsmonitor *, Endbericht Oktober 2021, Hrsg. öibf

Eltern und Familie als wichtigste Informationsquelle bei der Berufswahl
Neben Eltern und Familie (49%) wird von den Befragten dem Freundeskreis/Bekannten (43%) sowie Praktika/Schnuppern in Betrieben (45%) die höchste Wichtigkeit als Informationsquelle für die Berufswahl beigemessen.
Einschlägigen Angeboten, wie Messen (17%) oder spezifischen Informationsangeboten etwa für technische Berufe (3%) und Mädchen (1%) wird von den Jugendlichen kaum Bedeutung attestiert.

Ausprobieren von beruflichen Tätigkeiten als besonders hilfreich
Als besonderes hilfreich für die Berufswahl werden von den Lehrlingen Möglichkeiten zum selbstständigen Ausprobieren von beruflichen Tätigkeiten (49%),
Berichte von Berufsfachpersonen (38%),
Information über verschiedene Berufe (33%) und
die Beobachtung von beruflichen Tätigkeiten (32%) erlebt.

Berufswahlpräferenzen stark auf persönliche Verwirklichung bezogen;
Rolle der Eltern im Berufswahlprozess ambivalent
83% der Lehrlinge äußern, dass sie sich im ausgewählten Beruf verwirklichen können.
81% geben an, dass der ausgewählte Beruf zu ihrer Persönlichkeit passt. Nur
38% der Lehrlinge hatten vor der Berufswahlentscheidung eine klare Vorstellung
davon, welchen Beruf sie erlernen wollen.
Für 34% spielte die geschlechtsspezifische Konnotation eine Rolle: Dieser Anteil der Befragten stimmt der Aussage zu, dass sie sich für den jeweiligen Beruf entschieden haben, weil er typisch für ihr Geschlecht ist.

Die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen (82%) stimmt der Aussage zu, dass
sie ihren Beruf unabhängig von den Eltern auswählen konnten. Gleichzeitig stimmen nur 59% der Lehrlinge zu, dass ihre Eltern ihnen bei der Berufswahl sehr geholfen haben.

Geschlechtsspezifische Überlegungen bei der Berufswahl bei männlichen Lehrlingen stärker ausgeprägt als bei weiblichen Lehrlingen
88% der männlichen Lehrlinge äußern, dass geschlechtsuntypische Lehrberufe
nicht in der engeren Berufswahl standen. Dieser Anteil beträgt bei den weiblichen
Lehrlingen 70%.
Weibliche Lehrlinge haben sich demnach in größerem Ausmaß für Berufe interessiert, in denen ein Überhang an männlichen Lehrlingen gegeben ist. Allerdings hat sich nur die Hälfte jener weiblichen Lehrlinge, die einen geschlechtsuntypischen Beruf in Erwägung gezogen hatten, letztlich auch tatsächlich dafür entschieden.

Erstkontakt zum Betrieb erfolgt primär über Schnuppern/Praktika
49% der Lehrlinge erinnern sich, dass der erste persönliche Kontakt über Schnuppern/Praktika im Betrieb erfolgte.
Bei 25% wurde der Erstkontakt durch das Bewerbungsgespräch hergestellt und
bei 10% via Eltern, Verwandte oder Bekannte.

So wird die hohe Bedeutung von Praktika für Interessenten an der betrieblichen Lehre sichtbar.
Praktika sind nicht nur eine wertvolle Informationsquelle, um spezifische berufliche Tätigkeiten auszuprobieren und zu beobachten, sondern können auch genutzt werden, um wichtige Kontakte mit potenziellen Ausbildungsbetrieben herzustellen. Dies könnte erklären, weshalb die Mehrheit der Lehrlinge sich bei nur maximal drei Betrieben beworben hat.

Gelungene Einstiegsphase in die Ausbildung für überwiegende Mehrheit
89% der Lehrlinge wurden die wichtigsten betrieblichen Regeln am Beginn ihrer
Ausbildung erklärt und es hat sich jemand gut um sie gekümmert (87%).
86% fühlten sich von Anfang an gut im Betrieb aufgenommen und bekamen in der Einstiegsphase einen ersten Einblick in die betrieblichen Tätigkeiten und Bereiche.
Bei 79% der Lehrlinge wurde in der Probezeit getestet, ob ein Matching zwischen Betrieb
und Lehrling gegeben ist. Auch der Ausbildungsverlauf wurde in der Regel am Anfang zum Thema gemacht (76%).
Jedoch bleibt ein Anteil von 24% der Befragten, bei denen der Ausbildungsverlauf nicht von Anfang an transparent gemacht wurde.

Lehrlinge in der Anfangsphase beurteilen die Ausbildungsbedingungen besser als Lehrlinge in der Endphase
In vier ausgewählten Lehrberufen (Einzelhandel, Maurer/in, Metalltechnik, Restaurantfachmann/-frau) wurde ein Vergleich zwischen Lehrlingen in der Anfangs- und Endphase durchgeführt.
Neben berufsspezifischen Unterschieden lässt sich im Vergleich eine differenzierte
Einschätzung der Ausbildungsbedingungen nach dem Ausbildungsfortschritt beobachten. Lehrlinge in der Anfangsphase beurteilen ihre Ausbildungssituation bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Nutzung digitaler Technologien, Einsatz digitaler Medien, Arbeitsaufzeichnung) je nach Dimension tendenziell oder deutlich besser als
Lehrlinge in der Endphase der Ausbildung.

folgender Zusammenhang festgestellt:
Geringere Ausbildungszufriedenheit besteht, wenn (unfreiwillige) Überstunden geleistet werden, ausbildungsfremde Tätigkeiten erbracht werden und höhere körperliche und psychische Belastungen gegeben sind. Hingegen herrscht höhere Ausbildungszufriedenheit vor, wenn im Betrieb ein Betriebsrat bzw. Jugendvertrauensperson(en) vorhanden sind sowie der individuelle Berufswunsch realisiert wurde
_______________________
* Herausgeber: Österreichisches Institut für Bildungsforschung öibf , Wien, Oktober 2021
Projektleitung: Norbert Lachmayr Projektmitarbeit: Martin Mayerl Lektorat: Annette Kappach

April 2024>> 5. Lehrlingsmonitor >> hier

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Das digitale Lernspiel „Robitopia“

Frau Mag.a Martina Rössler, BA, Projektentwicklerin der Innovationsstiftung Mintality hat uns zur Information das Schreiben übermittelt, das über die Bildungsdirektionen an die Volksschulen ergangen ist:

Robitopia ist ein digitales Lernspiel mit einem MINT-Schwerpunkt. MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Das Lernspiel richtet sich an Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klasse Volksschule. Spielend und im Rahmen spannender sowie abwechslungsreicher Aufgaben sollen stereotype Rollenbilder abgebaut und das MINT-Interesse gefördert werden.

Im Spiel selbst reisen Kinder mit ihrem Avatar von Planet zu Planet und lösen unterschiedliche Aufgaben. Jeder Planet hat einen thematischen Schwerpunkt z.B. Elektrotechnik, Umwelt oder Medizin. Es wird empfohlen, das Lernspiel über einen längeren Zeitraum zu spielen, um nachhaltige Kompetenz bei den Schülerinnen und Schülern aufzubauen.

Für das Spiel wird ein Tablet oder ein größeres Smartphone mit Internetzugang benötigt.
(Anmerkung LVEV: Es ist viel Text zu lesen, daher sind Smartphones unserer Meinung nach nicht geeignet)
Sofern die nötige technische Ausrüstung (Tablet oder Smartphone) vorhanden ist, sollte im Rahmen des Unterrichts gespielt * werden. Ist dies nicht möglich, kann auch von zuhause gespielt werden.

Evidenz zur Wirkung des Spiels erfolgte durch eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS), das die Entwicklung des Spiels begleitet und erste Daten zur Wirksamkeit des Spiels
aufzeigen konnte. Das Spiel wurde in 40 Volksschulen mit über 1.100 Kinder getestet. Die Studie, Begleitlektüre zu stereotypen Rollenbildern sowie nähere Infos zum Spiel finden Sie
unter https://www.mintality.at/robitobia/ 

Robitopia wird von der MINTality Stiftung allen Volksschulen kostenlos zur Verfügung gestellt.
 Sie wollen Robitopia mit Ihren Schülerinnen und Schülern spielen? Dann einfach auf www.robitopia.at  registrieren, Codes generieren und schon kann es losgehen. Auf der
Webseite finden Sie dazu eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
 Sie möchten Robitopia außerhalb der Schule spielen? Dann einfach auf www.robitopia.at den Besucher:innen-Zugang für die Registrierung auswählen und schon geht es los.

Haben Sie Fragen? Dann können Sie uns jederzeit über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  erreichen und wir helfen Ihnen weiter.

 

*   Anmerkung LVEV: Im Unterricht sollten nur ausgewählte Sequenzen behandelt werden. Sonst geht zu viel Unterrichtszeit verloren!

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MINT-Mittelschule*

Die Mittelschule hat nun ab diesem Schuljahr 2022/23 eine weitere Sonderform im Angebot.

„MINT-Mittelschule“ mit erhöhtem Stundenkontingent (135 Wochenstunden), wird im Rahmen eines Schulversuches mit eigenem Gegenstand „MINT“ erprobt,mit einem Stundenkontingent von zusätzlichen 11 Wochenstunden (Laufzeit max. 4+2+2 SJ),

MINT steht für:
Mathematik
Informatik
Naturwissenschaften
Technik (und Design)
Ziel ist die Erprobung eines neu entwickelten Lehrplans im neu geschaffenen Unterrichtsgegenstand MINT zur fachübergreifenden Vertiefung und Erweiterung des MINT-Fächerbündels

Zur Sicherstellung einer einheitlichen bundesweiten Rahmung für MINT-Mittelschulen wurde der Schulversuchsplan vom BMBWF aufgestellt, mit Fokus auf
- Interdisziplinarität (Fach MINT),
- geschlechterreflexivem wie sprachsensiblem Lernen,
- Einbezug der regionalen Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Schulautonomie

Anders als bei den Sonderformen „Sportmittelschule“ und „Musikmittelschule“ muss für die Aufnahme in die MINT-Mittelschule keine Eignungsprüfung abgelegt werden. ABER:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat Eckpunkte für das Orientierungsgespräch erstellt und Empfehlungen zur Aufnahme ausgesprochen.
Folgende Kriterien stehen dabei im Vordergrund:
- Interesse und Motivation der Schülerinnen und Schüler
- Gezielte Förderung von Mädchen
- Wohnortnähe und der Besuch der Schule durch eine Schwester oder einen Bruder

Es wurden 50 Schulversuchsstandorte für den gegenständlichen Schulversuch genehmigt.
10 Standorte befinden sich in der Steiermark.  pdf Standorte Stmk. Sj2022/23

Weitere Schulversuchsstandorte können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des SchOG § 7 Abs. 3  genehmigt werden.

Ein entsprechendes Konzept für die Evaluation wird unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Bildungsforschung sowie unter Mitarbeit des Instituts für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) erstellt.
____________________
* Informationen entnommen aus:
Vortrag von SC Doris Wagner, Sektion I, vom 21.06.2022 im Rahmen eines „Elternbeirats“ sowie aus der Anfragebeantwortung vom 27.05.2022, Geschäftszahl: 2022-0.234.319

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BOYS’ DAY *

Aktionstag: 10.November 2022

Workshops, Einrichtungsbesuche und Online-Veranstaltungen mit männlichen Role-Models werden aber das ganze Jahr über angeboten.
Zum 15. Mal organisiert die „Fachstelle für Burschenarbeit“ den BOYS’ DAY in der Steiermark – im Auftrag von Sozialministerium und Land Steiermark.
Der BOYS’ DAY möchte Schülern alternative Wege in der Berufsorientierung jenseits von überholten Mann-Frau- (Berufs)Rollenbildern aufzeigen. Ziel ist, den Jungs zu vermitteln: auch „Tagesvater“, „Sozialarbeiter“, „Krankenpfleger“ oder „Kindergartenpädagoge“ sind lohnende berufliche Möglichkeiten. Männer, die diese Berufe ergreifen, haben in der Regel gute, sichere Jobchancen und eine sinnerfüllte Tätigkeit.
Schülern ab der 7. Schulstufe ein erstes Kennenlernen von Berufen in den Bereichen Erziehung, Soziales, Pflege und Gesundheit am Arbeitsplatz vor Ort ermöglichen.

Exklusiv für junge Männer: Wenn es die COVID-Situation zulässt, werden heuer wieder Gruppenexkursionen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Streetwork, Behinderteneinrichtungen oder anderen sozialen Einrichtungen und Ausbildungsstätten (PÄDAG, BAFEP, ...) stattfinden. Einzelschnupper-Aktivitäten in Kindergärten, Volksschulen sind ebenfalls möglich.

Exklusiv für Burschen: BOYS'DAY - WORKSHOPS im Ausmaß von einer bis vier Unterrichts-stunden. Trainer der Fachstelle für Burschenarbeit thematisieren hier die Möglichkeit einer alternativen Berufswahl, in dem sie das bunte Spektrum an Lebenswirklichkeiten und Zukunftsplänen junger Männer in den Mittelpunkt stellen. Diese Workshops können sowohl als Vor- oder Nachbereitung der BOYS´DAY – Aktivitäten oder auch unabhängig davon gebucht werden.

Schulen, die an steirischen BIZen einen „Tech4Girls“-Workshop buchen, haben auch die Möglichkeit, den männlichen Schülern zeitgleich einen 4-stündigen Boys´ Day Workshop an der Schule zu ermöglichen. Eine Kooperation mit dem AMS-Steiermark macht´s möglich!

Für Burschen und Mädchen gibt’s Online-Veranstaltungen für die ganze Klasse: „Mein Job mit Zukunft: Ich arbeite als Krankenpfleger / Kindergartenpädagoge ...“
In Form eines Online "Role-Model-Talks" können Burschen und Mädchen die Arbeitswelten eines Krankenpflegers, Altenpflegers, Kindergartenpädagogen und Volksschullehrer kennen lernen und auch Fragen stellen.

Anfragen: über die BOYS'DAY – Homepage des Sozialministeriums: https://www.boysday.at 
der Fachstelle für Burschenarbeit: https://vmg-steiermark.at/burschenarbeit/boys-day

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* Die Informationen wurden entnommen aus dem Schreiben an Pädagoginnen und Pädagogen vom 22.09.2022, verfasst vom Bereichsleiter BOYS'DAY in der Steiermark,
Herrn Wolfgang Obendrauf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  , Tel. 0699/1096 3304

siehe auch Themen

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BBO - Bildungs- und Berufsorientierung

Die Durchführung von Berufsorientierung ist für alle Schulen verpflichtend, mit unterschiedlichen Durchführungsrichtlinien. Berufsorientierung ist wie auch die Begabungs- und Begabtenförderung ein wichtiges Bildungsziel.

„Die österreichische Schule ... hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. ...“   SchOG § 2

Eltern müssen beraten werden:

In der 4. Schulstufe … und in der 8. Schulstufe, in der Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des 1. Semesters oder am Beginn des 2. Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen der Schülerin oder des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren, wobei nach Möglichkeit die Schülerin oder der Schüler miteinzubeziehen ist. Die Erziehungsberechtigten sind von der Informationsmöglichkeit nachweislich in Kenntnis zu setzen. Sofern eine mündliche Information nicht möglich ist und eine Information dennoch geboten erscheint, kann diese schriftlich erfolgen.

Die Information hat an Schulen mit Klassenlehrersystem auf Grund einer Beratung der Schulkonferenz und an den übrigen Schulen auf Grund einer Beratung der Klassenkonferenz zu erfolgen. (SchUG § 19 Abs. 8)

 Im Schulorganisationsgesetz (SchOG) ist festgelegt, in welchen Schularten und wie Berufsorientierung in den Lehrplänen zu verankern ist

Für die Sekundarstufe 1 (Mittelschule und Unterstufe der AHS) ist Berufsorientierung (dzt.) in der 3. und 4. Klasse als verbindliche Übung vorzusehen.
In der Polytechnische Schule ist Berufsorientierung als Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ mit 3 Wochenstunden vorgesehen.
Schulautonome Regelungen sind möglich.

Die neuen Lehrplänen, die ab dem Schuljahr 2023/24 gelten sollen, enthalten im 4. Teil mit der Überschrift „„fächerübergreifende Themen“ bzw. „übergreifende Themen“ unter Punkt
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

Das Unterrichtsministerium (damals: bmukk) hat mit dem Rundschreiben 17/2012 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erlassen.

 


Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB)
RS 17/2012 auszugsweise:

Schulleiter/innen haben in Wahrnehmung Ihrer Gesamtverantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf ein koordiniertes Zusammenwirken aller Ansätze und Maßnahmen im Bereich IBOBB zu achten.
Für diesen Zweck ist ein standortbezogenes Umsetzungskonzept zu erstellen und den Schulpartnern zu kommunizieren.

Die Maßnahmen müssen auf mehreren Ebenen und auf verschiedene Arten ansetzen:

Im Unterricht der Pflichtgegenstände durch die Förderung von Grundkompetenzen für das Treffen von selbstverantwortlichen Bildungs- und Berufsentscheidungen. Das sind vor allem:
• Fähigkeit zur Selbstreflexion (insbesondere hinsichtlich der eigenen Interessen, Stärken/Schwächen und Wünsche)
• Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können
• Kenntnis von Methoden der Informationsrecherche und –Bewertung
• Entscheidungsfähigkeit (inklusive Fähigkeit zur Gestaltung von Entscheidungsprozessen und Umgang mit mehrdimensionalen, teils auch widersprüchlichen Entscheidungsgrundlagen).

In der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ Unabhängig von der jeweiligen Umsetzungsform (eigenes Fach, integrativ, projektorientiert) ist darauf zu achten, dass der Lehrplan sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht erfüllt wird.

Im Rahmen von Projekten und Realbegegnungen.

Durch Information und Beratung seitens der Schüler- bzw. Bildungsberater/innen.

Das Mit- und Zusammenwirken möglichst vieler Lehrer/innen ist erforderlich, ergänzt durch die Schülerberater/innen und allfällige externe Fachkräfte (z.B. Jugendcoaches).
Die Umsetzung muss den Prozesscharakter der Berufsorientierung berücksichtigen und hat den Anspruch, allen Schüler/innen in ihrer individuellen Situation gerecht zu werden.

Grundsätze für eine gelingende Koordination aller Maßnahmen und Personen wurden im RS_30/2017 festgehalten.
Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen
Für eine wirksame schulische Berufsorientierung ist die Einbeziehung von außerschulischen Einrichtungen unerlässlich: mit regionalen Bildungsanbietern, Unternehmen, Berufsinformationszentren des AMS, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer u. a.

Information der Schüler und Schülerinnen über Ablauf und Inhalte:
Informationen für Schüler/innen erfolgen im Ausmaß von jeweils mindestens einer Unterrichtsstunde, im Zusammenwirken mit den Klassenvorständen und weiteren Lehrerinnen und Lehrern
 Erklärung des Prozesscharakters von Bildungsentscheidungen,
 schulische und außerschulische Hilfestellungen und Angebote,
 Vorstellung der grundsätzlichen Optionen für Bildungs- und Berufswege nach der 8. Schulstufe;
 Information über Quellen und Methoden von Bildungs- und Berufsinformationsrecherchen (Internet, Informations- und Beratungsmöglichkeiten)
 ...

Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigten als Partner

Auf die wichtige Rolle der Eltern bei Bildungs- und Berufsentscheidungen soll Bedacht genommen werden.
 Information der Eltern über das standortbezogene Umsetzungskonzept, die Art und das Zusammenwirken der geplanten Unterstützungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von Elternabenden).
 die Bildungsangebote nach der 8. Schulstufe,
 die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung,
 die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung gemäß §13b SchUG und den organisatorischen Ablauf dazu.
 Hinweise auf Informationsveranstaltungen im regionalen Umfeld:
 Informationsveranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür) von Bildungsanbietern,
 Bildungs- und Berufsinformationsmessen,
 Informationsveranstaltungen an Berufsinformationszentren.
 Einbeziehung von Eltern als Berufspraktiker/innen in Berufsorientierungsmaßnahmen.

Zur Vor- und Nachbereitung von Realbegegnungen im Rahmen von Schul- und Berufsinfomessen wurde im Rahmen der BBO-Steiermark-Strategie ein Leitfaden entwickelt, der kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

Bildungs- und Berufsorientierung erfolgt auch ohne gesonderte Unterrichtseinheiten und oft unbemerkt im Rahmen des allgemeinen Unterrichtsgeschehen und insbesondere auch in der Familie. Ein bewusster Umgang mit dem Thema sollte möglichst frühzeitig ansetzen und in gendersensibler Weise erfolgen, dh mit einer bewussten Bedachtnahme auf jene Aspekte, die sich bei der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Zusammenhang mit dem Geschlechterverhältnis ergeben können.

Ebenfalls im Rahmen der BBO-Steiermark-Strategie wurden mit dem Arbeitstitel „Bildungs- und Berufsorientierung frühzeitig(er) ansetzen“ theoretische Grundlagen und praktische Anwendungsmöglichkeiten entwickelt.

Die erwähnten RS und Schriftstücke sind über die Rubrik „Themen“ auf unserer Homepage abrufbar. >> Themen

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„Schulaufsicht“

Der Begriff „Aufsicht“ wird ebenso wie „Inspektion“ nicht mehr gerne gebraucht. Die Bezeichnung „Pflicht- und Landesschulinspektor“ wurde durch „Bedienstete des Schulqualitätsmanagements“ (SQM) abgelöst Doch deren Arbeit ist geblieben.

Aufgaben der Schulleitung.

Gem. § 56 SchUG obliegen dem Schulleiter als unmittelbarem Vorgesetzten aller an der Schule tätigen Lehrer und sonstigen Bediensteten die Leitung der Schule und die Pflege der Verbindung zwischen der Schule, den Schülern und den Erziehungsberechtigten, bei Berufsschulen auch den Lehrberechtigten. Seine Aufgaben umfassen insbesondere Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule.
Primär obliegen somit ihm die direkte Beratung, Förderung, Kontrolle und Berichterstattung über die Leistungen des einzelnen Lehrers gemäß §§ 17 und 51 SchUG.

Schulaufsicht

ABER: (siehe RS Nr. 64/1999)* - Schulaufsicht
„Wo dies im Einzelfall (etwa bei begründetem Anlass zur Annahme, dass schwer wiegende Mängel vorliegen) oder auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen erforderlich ist, gehören diese Tätigkeiten – auch gegenüber dem Schulleiter – ebenfalls zum Aufgabenkreis der Schulaufsicht.“

Gemäß SQM-VO §5 ist dies ist auch Aufgabe geblieben:
 die Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen,
 das laufende Qualitäts-Controlling,
 das Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall.

Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, ihre Kinder in jeglicher Weise zu unterstützen und das Recht, sie zu vertreten.

Deshalb müssen die Bediensteten der Schulaufsicht, die SQM, nicht nur für Schulleitung und Lehrkörper, sondern auch für die Erziehungs-berechtigten Ansprechpersonen sein, die erklärend aber auch unterstützend eingreifen.

Dies erfordert:

- die SQM sind für die Eltern niederschwellig erreichbar – wer für welche Schule zuständig ist und auf welchem Weg kontaktiert werden kann, ist den Erziehungsberechtigten bekannt zu machen (Homepage Schule, HP Bildungsdirektion)
- sie informieren umfassend und nicht selektiv über den rechtlichen Rahmen, in dem sich die Anfrage oder Beschwerde bewegt,
- sie erheben unparteiisch die relevanten Fakten mit dem ehrlichen Ziel, die Hintergründe herauszufiltern,
- sie führen die erforderlichen Gespräche an der Schule und erteilen erforderlichenfalls entsprechende (An)Weisungen,
- sie informieren die Eltern über den Stand ihrer Tätigkeit oder laden die Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch ein.
- Sie legen einen Zeithorizont fest, nach dem eine neuerliche Befassung mit der Angelegenheit erfolgt mit dem Ziel festzustellen, ob das Problem gelöst bzw. zumindest auf dem Weg zur Lösung ist oder ob weitere Schritte erforderlich sind.
_______________________________
* RS 64/1999 ist noch in Kraft. Es haben sich nur Strukturen (LSR zu BD), nicht aber die Inhalte geändert. 

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ElternMitWirkung – Eltern mit Wirkung

Zusammenarbeit ist wichtig

Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. (SchOG § 2 Abs.1)

Die Wahl der Ausdrucksweise „mitzuwirken“ macht deutlich, dass der Erziehungsauftrag nicht primär bei der Schule liegt, sondern diese hier (nur) eine Mitverantwortung trägt.

Wie die Kinder mit den schulischen Gegebenheiten zurechtkommen, zeigt sich den Eltern oft mit anderen Facetten, als von der Schule beabsichtigt oder bemerkt. Lehrpersonen und Schulleitung haben zwar eine professionelle, aber dennoch eingeschränkte Sichtweise.

Fühlen sich Kinder übersehen, wird gemobbt, führen Arbeitsaufträge zu unbedachten Belastungen, wird oftmals zuerst im Elternhaus erkennbar:
• Aufgabenzettel, für die mehrere Seiten auf 1 Blatt kopiert werden mit dem Ziel Kopierkosten zu sparen, führen für viele Kinder wegen der schweren Lesbarkeit und des geringen Platzes für die Einträge zu Stress und vermeidbaren Fehlerquellen;
• beim Auftrag einen Stammbaum der eigenen Familie zu erstellen wir übersehen, dass ungewöhnliche oder unbekannte Familienkonstellationen zu mitunter verzweifelten Kindern führen;
• ...

Auch im Rahmen der verpflichtenden Qualitätssicherung ist eine sachliche Rückmeldung der Eltern und eine engagierte Beteiligung an der Findung und Umsetzung von Folgemaßnahmen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Daher ist es auch erforderlich, dass die Bediensteten der Schulaufsicht, die sogenannten Schulqualitätsmanager (SQM) sich nicht nur mit Schulleitung und Lehrpersonen auseinandersetzen, sondern auch die Elternschaft in ihre Recherchen und Vorhaben einbinden.

Schulen müssen sich an den Kriterien des Qualitätsrahmens für Schulen orientieren, um in allen Dimensionen eine gute Schule zu sein und – so die Klarstellung des BMBWF-
„...dazu gehört auch eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit mit allen Schulpartner/inne/n.“

Das Schulunterrichtsgesetz befasst sich in mehreren Paragraphen mit den Rechten und auch Pflichten der Eltern, genauer gesagt: der Erziehungsberechtigten.


 Erziehungsberechtigte:    SchUG § 60 

§ 60 (1) Unter Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die Personen zu verstehen, denen im Einzelfall nach bürgerlichem Recht das Erziehungsrecht zusteht.

(2) Steht das Erziehungsrecht hinsichtlich eines Schülers mehr als einer Person zu, so ist jeder von ihnen mit Wirkung auch für den anderen handlungsbefugt.

Gegenüber der Schule gelten nur jene Elternteile als vertretungsbefugt, die Träger der Obsorge von Kindern an der Schule sind.

Elternvertreter im Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) darf nur jemand sein, der gem. SchUG § 60 (1) als Erziehungsberechtigter zu verstehen ist.
Ausnahme:
An Schulen mit SGA gibt es dazu eine kleine Ausnahme, zumal es hier vorkommt, dass im Laufe des Schulbesuchs Volljährigkeit von Schülerinnen und Schülern eintritt und somit die Voraussetzung für den Staus „Erziehungsberechtigt“ wegfällt.
Hier gilt eine „Fortsetzungsregelung“: Eltern, sofern sie im Zeitpunkt der Beendigung der Minderjährigkeit ihrer Kinder erziehungsberechtigt waren, dürfen die Funktion eines Elternvertreters im SGA (weiter) bekleiden.

Umfang der Vertretungsrechte von Erziehungsberechtigten

Bis einschließlich 8. Schulstufe werden Schülerinnen und Schüler in allen Angelegenheiten des SchUG von Erziehungsberechtigten vertreten.

Ab der 9. Schulstufe ist selbständiges Handeln der Schülerinnen und Schüler in den in SchUG § 68 lit.a bis x aufgelisteten Angelegenheiten erlaubt, sofern Entscheidungsfähigkeit vorliegt und die Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten nachgewiesen wird.
zB:
• Anmeldung zu schulbezogenen Veranstaltungen
• Ansuchen um Erteilung der Erlaubnis zum Fernbleiben von der Schule
• Benachrichtigung von einer Verhinderung am Schulbesuch

Die Kenntnisnahme hat an lehrgangsmäßigen Berufsschulen zu entfallen.
Die Erziehungsberechtigten können durch Erklärung dem Klassenvorstand gegenüber auf die Kenntnisnahme in allen oder einzelnen Angelegenheiten schriftlich verzichten, diesen Verzicht jedoch jederzeit schriftlich widerrufen.

Bei Untätigbleiben der Schülerin oder des Schülers sind die Erziehungsberechtigten zum Handeln befugt, .... (SchUG § 69)

Mit Eintritt der Volljährigkeit entfällt die Vertretung durch die Eltern.


Ab der 9. Schulstufe wählen die Schülerinnen und Schüler auch eine stimmberechtigte Vertretung für das Schulgremium = Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).

Somit gibt es auch 2 unterschiedlich zusammengesetzte Schulgremien mit fast identischen Befugnissen:

 ohne stimmberechtigte Schülervertretung > das Schulforum, (es gibt keine 9. oder höhere Schulstufe)
 mit stimmberechtigter Schülervertretung > der Schulgemeinschaftsausschuss (s.o.)

Die Schulleitung ist für die korrekte Einberufung und Durchführung verantwortlich.

Die Gremien unterliegen bestimmten Regeln und haben über solche Angelegenheiten zu entscheiden, die der Gesetzgeber neben den auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnisse* im Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 63a und § 64) angeführt hat,
zB:
 ob und wenn ja welche Schultage schulfrei erklärt werden,
 ob gerechtfertigter Weise der Unterricht vor 8 Uhr beginnen soll,
 ob die Planung für die Klassen- und Gruppeneinteilung für das Folgejahr „passt“ oder die Meinung der Schulbehörde eingeholt werden muss.

Hinsichtlich Beratungsthemen haben diese Gremien jegliche Freiheit, jedenfalls gilt die Beratung über die der Schule zur Verfügung stehenden Geldmittel nicht nur als zulässig sondern als angebracht.

* So eine andere gesetzliche Bestimmung wäre (in der Steiermark) zB. die Entscheidung über die Organisationsform der Volksschule
(SchOG § 12 Abs. 2 in Verbindung mit dem steir. Ausführungsgesetz StPOG § 3 Abs.2)


 

 Wichtige Voraussetzungen für ein effizientes und gleichberechtigtes Zusammenwirken im Schulgremium

 Jede Kurie kann Punkte für die Tagesordnung einbringen
 Alle Beteiligten haben vorab Zugang zu den erforderlichen Informationen
 Das Protokoll der letzten Sitzung liegt auf, vorangehende Protokolle sind zugänglich
 Es gibt eine aufschlussreiche Tagesordnung, dh die einzelnen Beschlussgegenstände werden angeführt und erläutert
 Relevante Erlässe und Verordnungen werden zugänglich gemacht und auf wesentliche Gesetzesstellen wird hingewiesen
 Eine Liste mit bestehenden Beschlüssen liegt auf und ist zugänglich.

Die Beschlussfassung erfolgt transparent.

Elternvereine können die Arbeit der Elternvertreter im Schulgremium dadurch unterstützen, dass diese im Vorfeld Gelegenheit zu Information und Meinungsbildung im Rahmen einer Sitzung erhalten.


Wichtige Säule der Schulpartnerschaft – der Elternverein

Nicht durch Schulgesetze reglementiert ist der Elternverein, der seine Aufgaben und Tätigkeiten (nur) auf Basis des Vereinsgesetzes in den von seinen Mitgliedern beschlossenen Statuten selbst festgeschrieben hat.
Rechte gegenüber der Schule hat so ein Verein dann, wenn er für die Schule wirkt und allen Erziehungsberechtigten der Schülerinnen dieser Schule offensteht.

Der Elternverein hat nicht nur im jeweiligen Schulgremium beratende Stimme sondern kann auch selbständig nach innen und außen wirken, weil seine Repräsentanten anders als die Vertreter und Vertreterinnen im Schulgremium keine Organe der Schule sind und somit kein „Dienstweg“ einzuhalten ist.

Kooperationen mit Dachverbänden und Institutionen bringen Informationen, die den Mitgliedern der Schulgremien als wichtige Grundlage für Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden können.
In eigenständig vom Elternverein durchgeführten Sitzungen, kann so auch Beratung und Meinungsbildung unter den Eltern und ihren Vertreterinnen und Vertretern herbeigeführt werden.

Durch die Möglichkeit zur Einhebung von Mitgliedsbeiträgen und zur Erschließung weiterer Geldquellen (Sponsoren, Vereinsfeste, ...) können einzelne Kinder oder gesamte Klassen bei Schulveranstaltungen oder Aktivitäten im Rahmen des Unterrichts finanziell unterstützt werden.

Wirken Elternverein und Schulgremien gut zusammen, kann trotz bzw. wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen maximaler Effekt für die Schulgemeinschaft erzielt werden

Deshalb sind Schulleitungen auch angehalten, die Errichtung und Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern. (SchUG § 63) >>>  siehe auch Unterstützung durch die Schulleitung "Service"

Im Sinn der Förderung der Tätigkeit der Elternvereine soll diesen ... in jeder Schule in geeigneter Weise die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten neu aufgenommener Schüler/innen sowie die Pflege des Kontaktes zwischen Elternverein und Erziehungsberechtigten ... ermöglicht werden. (siehe auch EB Mai 2022, S.4)

Denn herausfordernd ist es, Eltern zur Beteiligung zu ermutigen.
Viele Eltern verhalten sich taktisch, fürchten ihrem Kind zu schaden, wenn sie den Weg einer ebenbürtigen Zusammenarbeit beschreiten wollen und erleben zu selten, dass sie auch etwas bewirken können.
Doch Eltern sind Vorbilder und demokratiepolitische Bildung braucht als Exerzierfeld die gelebte Schulpartnerschaft.
___________________________________
* aus Erlass GZ.: IV Ee 2 / 20 – 2008 – des LSR – seit 2019 Bildungsdirektion - für Steiermark

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Qualitätsmanagementsystem für Schulen – QMS *

Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität durch die externe Schulevaluation

Fragestellungen:
 Stehen Lernen und Lehren im Zentrum der schulischen Qualitätsentwicklung?
 Nimmt die Schulleitung auch ihre pädagogische Leitungsverantwortung wahr?
 Wie ist die allgemeine Qualität des Unterrichts beschaffen (Basisdimensionen guten Unterrichts)?
 Pflegt die Schule Partnerschaften/Außenbeziehungen, um Lernmöglichkeiten zu erweitern?
 Beschäftigt sich die Schule mit ihren Ergebnissen und Wirkungen?
 Wie zufrieden sind die Schulpartner mit der Schule als Lern- und Arbeitsort?

Analyseinstrumente:

Online-Fragebogen-Erhebung bei Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und Eltern:
                    Werden die Schüler/innen motiviert u. unterstützt?▸ Gibt es differenzierte u. individualisierte Lernangebote? ▸ Erhalten Schüler/innen lernförderliche Rückmeldungen? ▸ Gibt es                          anspruchsvolle Lernziele? ▸ Werden Eltern über Lernfortschritt und Leistungsbeurteilungskriterien informiert?

Interviews mit Gruppen von Schülerinnen und Schülern, Lehrenden, Eltern und Schulleitung
                   Funktioniert die Kommunikation zwischen der Schule u. Ihnen? ▸ Werden Sie über Entwicklungen und Ergebnisse der Schule regelmäßig informiert? ▸ Gibt es eine konstruktive                          Zusammenarbeit zw. den Schulpartnern? ▸ Können Sie sich in das Schulleben u. die Schulentwicklung einbringen? ▸ Wie zufrieden sind Sie mit der Schule?
Daten- und Dokumentenanalyse
                  zB: Schulentwicklungspläne, pädagogische Konzepte
                  Unterrichtsbeobachtungen von je 20 Minuten,
                  stichprobenartig in möglichst vielen Fächern

Zeitleiste:

2-3 Monate vor dem Schulbesuch:
Information der Schulleitung über bevorstehende externe Evaluation

Ca. 1 Monat vor dem Schulbesuch:
Onlinebefragung der Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und Eltern
Schulbesuch 2 bis 3-tägig

Ca 1 Monat nach dem Schulbesuch: Ergebnisbericht
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* Aus Informationen des BMBWF für die Bundeselternvertretung im Juli 2022
Thema: Aktuelle Entwicklungen des BMBWF zur Verbesserung der Schul- und
Unterrichtsqualität (QMS, interne/externe Schulevaluation, Bildungsmonitoring)

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Basisdimensionen guten Unterrichts

Tiefenstrukturen: *

Die Schulforschung belegt, dass die Tiefenstrukturen (= Prozessqualität) des Unterrichts entscheidend für den Lernerfolg der Schüler/innen sind

1. Klassenführung: Effiziente Führung + Organisation des Unterrichts
• Wird möglichst viel Lehr- und Lernzeit sichergestellt?
• Gibt es klare Regeln, Routinen, Rituale?
• Präventiver oder rechtzeitiger Umgang der Lehrkraft mit Störungen?

2. Konstruktive Unterstützung: Auf emotionaler und inhaltlicher Ebene
• Positive Beziehungen zwischen Lehrperson und Schüler/inne/n?
• Herrscht ein gutes Lernklima?
• Individuelle Lernunterstützung, lernförderliche Rückmeldungen?
• Werden die Lernbedürfnisse der Schüler/innen berücksichtigt?

3. Kognitive Aktivierung: Tiefergreifendes Verstehen der Schüler/innen
• Werden herausfordernde Aufgaben gestellt?
• Anknüpfung an die Lebenswelt der Schüler/innen?
• Können die Schüler/innen den Unterricht mitgestalten?

Basisdimensionen guten Unterrichts analysieren:

UNTERRICHTSBEOBACHTUNG
• Externe Schulevaluation
• Hospitation durch Schulleitung
• Kollegiale Hospitation

Alle Schulen bekommen Zugang zur Evaluations-, Feedback- und Schulentwicklungsplattform IQES Österreich (siehe Elternbriefe Dezember 2021-Seite 7ff, Mai 2022-Seite 2)

Für die interne Schulevaluation gilt:

Schulen/Schulcluster führen regelmäßig interne Schulevaluationen entsprechend der Festlegung im Schulentwicklungsplan durch.
Für Feedback gilt: Jedes Schuljahr holt... (gültig ab dem Schuljahr 2022/23 – Anm.: Beginn wurde wegen der Belastungen durch Corona-Maßnahmen verschoben)
▸ jede Lehrkraft mind. ein Feedback von den Lernenden einer Klasse bzw. Unterrichts-gruppe und
▸ jede/r Schulleiter/in (Schulclusterleiter/in) mind. ein Feedback von den Lehrenden ein.
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* Inhalt entnommen aus:
Informationen des BMBWF für die Bundeselternvertretung im Juli 2022
Thema: Aktuelle Entwicklungen des BMBWF zur Verbesserung der Schul- und
Unterrichtsqualität (QMS, interne/externe Schulevaluation, Bildungsmonitoring)

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Für eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrer*innen

Konflikte zwischen Lehrer*innen und Eltern nehmen zu. Doch Konflikte sind immer auch eine Chance auf eine positive Veränderung. Aber nur dann, wenn bestimmte kommunikative Regeln beachtet werden und auf ein gemeinsames Ziel fokussiert wird: gemeinsam das Beste für das Kind erreichen zu wollen.

Manchmal eskalieren Konflikte so, dass es sinnvoll ist, eine externe und unabhängige Person zum Gespräch hinzuziehen. Gesprächsbegleitung bei Elterngesprächen – im Konfliktfall auch Mediationen – bietet das BfP – Beratung für Pädagog*innen Steiermark (vormals „LehrerInnenberatungszentrum“) seit 30 Jahren an.

Kostengünstig – unabhängig – rasch.

Wer wir sind:

Das BfP – Beratung für Pädagog*innen Steiermark ist ein gemeinnütziger und von bürokratischen Stellen unabhängiger Verein. Seit 30 Jahren bieten wir kostengünstige, rasche und professionelle Unterstützung für steirische Pädagog*innen an Schulen, schulnahen und elementarpädagogischen Einrichtungen an.

SUPERVISION, COACHING, MEDIATION UND MODERATION
FÜR STEIRISCHE SCHULEN UND SCHULNAHE EINRICHTUNGEN
– FÜR EINZELPERSONEN UND TEAMS

Beratungsstellen in Graz, Hartberg, St. Margarethen an der Raab, Leoben, Seckau bei Judenburg
Online- und telefonische Beratung sind ebenfalls jederzeit möglich.

Für Gespräche zwischen Eltern und Lehrer*innen kommen wir – in der gesamten Steiermark – gerne direkt an den Schulstandort.

Themen der begleiteten Elterngespräche (u.a.):

-        Konstruktive Konfliktgespräche

-        Gemeinsames Erarbeiten von Kommunikationsregeln und eines gesunden Gesprächsklimas

-        Entwicklung von gemeinsamen (Lern-)Strategien

-        Konkrete Unterstützung mit praktischen Tipps und Übungen für Zuhause (um das Kind in individuell angepasster Weise zu fördern und zu motivieren)

Konditionen: 45 €/Kalenderjahr Mitgliedsbeitrag für Schulen – 4 Gratis-Einheiten
(jede weitere Einheit: 30 €) – Anmeldung unter https://bfp-stmk.at

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

                       Kontaktdaten:

                       Mag.a Melanie Berner, MA
                         (Geschäftsführerin)


                       Tel.: 0670/552 81 87
                       E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 BfP Logo BnW on W RBG

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Die gesetzliche Schülerunfallversicherung bei der AUVA gilt nur, wenn die Kinder und Jugendlichen als "Schüler" tätig sind (während des Unterrichts, während einer Schulveranstaltung ...) und auf dem (direkten) HIn- und Rückweg,

nicht jedoch in der Freizeit und nicht in den Ferienzeiten

und auch nicht, wenn Kinder anderwertig unterrichtet werden (zB häuslicher Unterricht)

Bei viele Veranstaltungen an der Schule, die jedoch keine Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen sind, sondern oftmals über den Elternverein organisiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Freiwillige Unfallvorsorge in der Steiermark

Seit 1.10 1995 sind wir als Landesverband deshalb Vertragspartner der Wiener Städtischen Vers. AG, Landesdirektion Steiermark.
So können Eltern für ihre Schulkinder in der Steiermark für einen Jahresbeitrag von € 4,oo (ab Schuljahr 2024/25) eine Unfallversicherung abschließen, die auch außerhalb der Schulzeiten gilt: rund um die Uhr und weltweit.
Gestartet wurde mit einem, Angebot ausschließlich für Schulpflichtige an steirischen Pflichtschulen. Wegen der günstigen Konditionen bestand bald der Wunsch auf Ausweitung auch auf Schulpflichtige, welche eine AHS besuchen.
Seit dem Schuljahr (2019/20) ist das Angebot auf alle SchülerInnen in der Steiermark bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr ausgeweitet!
UND: anders als die gesetzliche Unfallversicherung durch die AUVA gilt diese Versicherung auch, wenn die Kinder nicht in einer Schule eingeschrieben sind.
So ist zB auch häuslicher Unterricht versichert.

Die Schulen erhielten auch heuer die Informationsblätter zugesandt mit der Bitte, diese an die Eltern weiterzuleiten. Bitte fragen Sie nach, falls Sie die Information nicht erhalten haben. Sie können diese aber auch über unsere Homepage erhalten, indem Sie auf den Kreis „Service“ klicken. 
Dort finden Sie auch die Mitteilung, was Sie tun müssen, wenn Sie die Versicherung für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen.

Der Beitrag ist weiterhin niedrig: € 4,oo

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf die Einzahlung des Jahresbeitrages folgenden Tag, Null Uhr, und endet am letzten Tag der darauffolgenden Sommerferien, 24 Uhr. Unfälle von im vergangenen Schuljahr versicherten Kindern, die zwischen diesem Tag und dem 30.9. desselben Kalenderjahres auftreten, sind im Rahmen der vereinbarten Leistungen prämienfrei gedeckt.
Es entstehen keine langfristigen Verpflichtungen. Eltern können jährlich neu entscheiden, ob sie ihr Kind versichern wollen.

sihe auch Service

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Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung

Start:
ab diesem Schuljahr 2022/23 für die 5., 6. und 7. Schulstufe gleichzeitig eingeführt der entsprechende Lehrplan wurde am 6. Juli 2022 kundgemacht.
Das Stundenausmaß wurde für die 5. bis 8. Schulstufe wie folgt verordnet:
JEDENFALLS:
Subsidiäre* Stundentafel: 1 – 1 – 1 – 1  in Summe 4
Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden
ALLENFALLS:
Autonome Stundentafel: mind. 1 – mind. 1 – mind. 1 – mind. 1  in Summe: 4-11
ABER: Die Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I darf gegenüber der subsidiären Stundentafel nicht verändert werden.

subsidiär – autonom

Die subsidiäre Stundentafel beschreibt jene Regelung, die verpflichtend gilt, wenn die Schule nicht schulautonom von anderen Gegenständen Stunden streicht und zum Gegenstand
digitale Grundbildung verschiebt. Beschluss im Schulforum (in der Mittelschule) bzw. im SGA (in der AHS) ist erforderlich. Die autonome Änderung darf nicht in beliebigem Ausmaß erfolgen, sondern nur im beschrieben Rahmen. Derzeit noch die Stundentafel für eine Mittelschule ohne Sonderform:

pdfStundentafel

Bitte bedenken Sie:
Das Erstellen einer „autonomen Stundentafel“ darf nicht als rein rechnerisches Problem angesehen werden.
Vielmehr ist es so, dass die jetzigen Lehrpläne ja vor allem die Inhalte beschreiben und festlegen, die in Aussicht gestellten Lehrpläne dann eben die Kompetenzen, die die Kinder
im jeweiligen Fach je Schuljahr erwerben sollen.
Der Umfang der Inhalte bzw. der Kompetenzen ist abgestimmt auf die Stundenzahl der subsidiären Stundentafel.
Soll die Stundenanzahl eines Gegenstandes verringert und zu einem anderen Gegenstand verschoben werden, muss auch darüber entschieden werden, welche Inhalte bzw. Kompetenzen davon erfasst sind.

DAHER

heißt auch der entsprechende Beschlusspunkt für das Schulforum [§ 63a (2) lit. l ] bzw. für den SGA [§ 64 (2) lit. j] nicht Erlassung schulautonomer Stundentafeln, sondern:
Entscheidung über „die Erlassung schulautonomer

Qualifizierung von Lehrenden
Das BMBWF hat schon wegen der verbindliche Übung digitale Grundbildung Maßnahmen angeboten, was in unterschiedlichem Ausmaß angenommen wurde.
• Kurzfristig: MOOC „Digitale Grundbildung“ und Angebote an Pädagogischen Hochschulen – ab Mai 2022
• Mittelfristig: Hochschullehrgang an Pädagogischen Hochschulen
− Studienjahr 2022/23
− Umfang von 30 EC
− Anrechnungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung bereits erworbener

Qualifikationen
• Langfristig: Einführung eines neuen Lehramtsstudiums in Entwicklungsverbünden

Kontakt:

BMBWF:
Mag. Martin Bauer, MSc
Leiter der Gruppe Präs/C IT, Digitalisierung
und Medien
Leiter der Abteilung Präs/15 IT-Didaktik
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

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Bildungsdirektion Steiermark:
Traxler-Turner Elisabeth, Dipl.-Päd.
SQM im Fachstab der BD Stmk.
Tel.: 05 0248 345 – 107
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 siehe auch: Digitale Grundbildung in Primar- und Sekundarstufe I

Liebe Leserinnen und Leser! 
Wir hoffen, dass der Schulstart ein guter war. Die ministeriellen Informationen dazu, konnten Sie seit Längerem auf unserer Homepage finden.
Alle Obleute, die uns ihre Emailadresse bekanntgegeben haben, erhielten überdies kurz vor Ferienende einen Newsletter.
Der Newsletter ist selbstverständlich auch allen Newsletter-Abonnenten kostenlos zugegangen. Er kann jederzeit bestellt oder abbestellt werden. Dafür reicht eine Nachricht mit dem Betreff: Newsletter-Abo bestellen bzw. abbestellen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  .

Dieses Schuljahr beginnt für viele Kinder der Mittelschule und AHS-Unterstufe mit einer Wochenstunde mehr Unterricht.
Digitale Grundbildung als Pflichtfach tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2022 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2023 in Kraft.             S. 19

Nicht nur dieser Bereich, sondern auch die intensivere Beschäftigung mit Mathematik, Naturwissenschaften und Technik soll weiter vorangetrieben werde. Ob dafür ein eigenes Fach „MINT“ günstig ist, wird in den nächsten Jahren im Rahmen eines Schulversuchs erprobt.
An 10 Mittelschul-Standorten in der Steiermark gibt es ab diesem Schuljahr eine neue Sonderform. S. 15

An die Volksschulen wurde die Information zu einem neuen digitalen Lernspiel Robitopia versandt, mit dem ebenfalls die Beschäftigung mit Naturwissenschaften angeregt werden soll. Unterrichtszeit sollte jedoch eher mit konkreter Durchführung von Experimenten und Unternehmungen verwendet werden. Oder mit der Besprechung einzelner Inhalte. S. 16

Bildungs- und Berufsorientierung wird seit vielen Jahren verstärkt auch im Hinblick auf gendersensibles Vorgehen durchleuchtet. S. 11
Es geht dabei nicht darum, dass Mädchen und Buben nun die Rollen tauschen sollen. Jedoch ist es wichtig, dass Buben und Mädchen alle Möglichkeiten ohne Zuschreibungen zu den Geschlechtern kennen lernen.
Dem Land Steiermark ist das Thema seit Jahren ein wesentliches Anliegen und nimmt in der Fachabteilung Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein.
Wie sehr Kinder schon im Kindergartenund Volksschulalter in ihrem sozialen Umfeld teils unbewusst in Rollenbildern verfestigt werden, zeigen auch zahlreiche Studien.
Im Rahmen der steirischen BBO-Strategie mit namhaft besetztem Landesgremium wurde auch eine wissenschaftliche Arbeit in Auftrag gegeben „Bildungs- und Berufsorientierung frühzeitig(er) ansetzen Theoretische Grundlagen und praktische Anwendungsmöglichkeiten.“

Wie bzw. wodurch die Berufswahl beeinflusst wird, kann auch im bisher 4. Österreichischen Lehrlingsmonitor, herausgegeben vom öibf, nachgelesen werden. S. 17

Eltern Mit Wirkung ist für eine gelingende Schullaufbahn unverzichtbar. Deshalb informieren wir immer wieder über dieses Thema und sind auch über unsere Hotline immer für Sie erreichbar. S. 6

Wir bitten um eine rege Zusammenarbeit
und wünschen alles Gute.
Ilse Schmid

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