Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst. Dieses wird über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen und ist hochansteckend. Es kommt bei nahezu jeder ungeschützten Person zu Krankheitszeichen, wobei nicht geschützte Personen aller Altersgruppe erkranken. Menschen, die an Masern erkranken, sind bereits vor dem Auftreten des typischen Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hoch ansteckend! Ansteckungsgefahr besteht üblicherweise 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis 4 Tage nach Beginn des Ausschlags an.
Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Ansteckung (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Ausschlag.
Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden.
Da Masern nur beim Menschen vorkommen und nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, können sie durch eine hohe Durchimpfungsrate ausgerottet werden.
Personen, die nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind, können im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz, etc. ausgeschlossen werden. (vgl. §§ 6 ff. des Epidemiegesetzes).