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Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform

Aktuell: 19.10.2016: Erläuterungen von Herrn LSI Pojer

Die Ausführungen dieses Erlasses GZ: BMB-36.300/0042-I/2016 beziehen sich auf Maßnahmen, die ab dem Schuljahr 2016/17 umzusetzen sind.
Das mit 1. September 2016 in Kraft tretende Schulrechtsänderungsgesetz (BGBl I Nr. 56/2016) ist Teil der Bildungsreform, die am 17. November 2015 vom Ministerrat beschlossenen worden ist. Im Grundschulbereich werden damit insbesondere folgende Ziele verfolgt:

Ziele der Grundschulreform

Erhöhung des Bildungsniveaus aller Schülerinnen und Schüler
Verbesserung der Chancengerechtigkeit beim Bildungszugang unabhängig von der Erstsprache, dem Entwicklungsstand und Behinderung
Neugestaltung der Schülerinnen- und Schülereinschreibung
Individualisierung und Kompetenzorientierung in der Primarstufe
Ausweitung der Sprachförderung für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
Erweiterung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der Beurteilungsformen
Erweiterung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der Schul- und Unterrichtsorganisation
Erhöhung der Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Schulbesuchs unabhängig vom Wohnort (Sprengelflexibilisierung)

Die konkreten Maßnahmen:


a. Die Schülerinnen- bzw. Schülereinschreibung NEU, bei der erstmals bundesweit ein förderbezogener Datenaustausch zwischen Kindergarten und Schule vorgesehen ist.
b. Die Möglichkeit für die Schulstandorte, über die Beurteilungsformen selbst zu entscheiden.
c. Die organisatorische und pädagogische Erweiterung der schulautonomen Entscheidungs-möglichkeit, ob die Klassen der Grundschule nach Schulstufen getrennt oder jahrgangsübergreifend gebildet werden.
d. Höchstmögliche Flexibilität bei der Gestaltung des sprengelfremden Schulbesuchs durch die Landesgesetzgebung. Damit kann z.B. der Besuch von ganztägigen Schulen in verschränkter Form unabhängig vom Wohnort erleichtert werden.
e. Die Ergänzung der bisherigen Sprachförderkurse um Sprachstartgruppen, die parallel zum Unterricht in der Regelklasse geführt werden können. In beiden Formen sind Diagnose- und Förderinstrumente verpflichtend einzusetzen.
f. Die Schaffung eines neuen Berufsbildes von „Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe“, die als entsprechend qualifiziertes Personal im Rahmen der individuellen Lernzeit ganztägiger Schulformen und in der Freizeitbetreuung flexibel einsetzbar sind.
g. Neuordnung des Datenmanagements im Schulalltag: zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Schulverwaltung sowie zur Bereitstellung elektronischer Services für Schülerinnen und Schüler durch die Schule wird unter Beachtung der Zugriffs-beschränkungen und Datensicherheitsmaßnahmen eine Modernisierung des Datenmanagements im Schulalltag angestrebt.

unsere weiteren Infos zu:

neue schulautonome Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich Beurteilungsform

Schul- und Unterrichtsorganisation

Fachbegriffe für "Schulneulinge"

ganztägige Schulform

Leistungsbeurteilung

 

schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der Beurteilungsformen

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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