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 Antragstellung  bis 31. März

Der Antrag auf Beistellung von Assistenzpersonal soll von den Eltern/Erziehungsberechtigten im Rahmen der Einschreibung bei der Schulleitung gestellt werden.
Die Schulleitungen oder die Eltern selbst übermitteln diesen Antrag an die Abteilung 6.
Die Anträge für das folgende Schuljahr sind der Landesregierung (Abteilung 6) bis 31. März zu übermitteln.
                                 Für das Schuljahr 2025/26 ist die Antragstellung ab Mitte Jänner 2025 möglich.
Mit dem Antrag sind sämtliche Unterlagen vorzulegen (Befunde, Bescheid über erhöhte Familienbeihilfe, Bescheinigung über Assistenzleistung im Kindergarten, etc.), die das Vorliegen eines Assistenzbedarfes dokumentieren.

Anträge nur elektronisch über das Antragsportal << hier geöffnet ab Mitte Jänner bis 31. März

Danach können Anträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden, sofern das verspätete Einbringen ausreichend begründet ist,

z.B. bei Zuzug oder Entstehen eines Assistenzbedarfes während des Schuljahres (Unfälle, plötzliche Erkrankung, etc.). In diesen Fällen soll eine Antragstellung auch zu einem anderen/späteren Zeitpunkt möglich sein.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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