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Thesen

 Eine grundsätzliche Lösung dieser Problematik kann nur in einer Neustrukturierung der schulischen Sonderpädagogik gesehen werden. Diese könnte die folgenden, wesentlichen Elemente umfassen:

? Die bisherige Parallelstruktur wird aufgegeben und eine der beiden institutionellen Betreuungsformen als die Regelvariante definiert. Entsprechend den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben, der vorherrschenden Expertenmeinung und des Standes der wissenschaftlichen Diskussion sollte diese Regelvariante in der Form der integrativen Beschulung angeboten werden.

? Da nichtsdestoweniger die von vielen Experten geäußerte Auffassung, dass der integrative Unterricht nicht für jeden Schüler die Ideallösung darstellt, schwerlich widerlegbar ist, sollten segregative Formen des Unterrichts dann möglich sein, wenn den Förderbedürfnissen der Kinder in Form der integrativen Beschulung nicht entsprochen werden kann.

? Auch diese Sonderformen eines segregativen Unterrichts sind nicht als eigenständige organisatorische Einheiten (Sonderschulen) zu führen, sondern im Rahmen der allgemeinen Schulen umzusetzen, um die Rückkehr in eine normalisierte Schulumwelt allen Schülern möglichst barrierefrei zu ermöglichen.

Eine Realisierung dieses Modells würde jedoch sorgfältige Planungen in Bezug auf Auswahl, Anzahl und Lokalisierung der Schulstandorte voraussetzen, die neben ihrer Funktion als Integrationsschule auch die Möglichkeit zur (möglichst zeitlich befristeten) Betreuung von Schülerinnen und Schülern in segregativen Settings bieten. Eine Arbeitsgruppe im Anschluss an das QSP-Symposion soll dafür praktikable Lösungsansätze erarbeiten.

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Zum Zeitpunkt, in dem Förderung den größten Effekt hätte, nämlich zum Zeitpunkt des Schuleintritts, kann vielfach noch nicht sonderpädagogisch gefördert werden, da das Verfahren noch nicht eingeleitet, bzw. noch nicht abgeschlossen ist. Dies gilt vor allem für Kinder, bei denen gerade präventive Förderung die spätere Zuerkennung des SPF eventuell verhindern könnte. Die aktuell erhobene Verteilung des SPF auf die Schulstufen 0 bis 9 bestätigt diese Problematik (vgl. „Ergebnisse“ – Pkt. 2).

SPF wird zwar dem Kind zuerkannt, damit überhaupt Ressourcen aquiriert wer-den können, die Förderressourcen sind jedoch nicht direkt mit dem SPF ver-knüpft. Dies kommt einerseits in unterschiedlichen Landesausführungsgesetzen zum Ausdruck, die einen engeren oder weiteren Spielraum für die Ressourcenzuweisung ermöglichen, vor allem aber in einer bundesweiten Kontingentierung, die davon ausgeht, dass 2.7% aller Kinder eines Altersjahrgangs einen SPF aufweisen. Davon abgesehen, dass diese Zahl kleiner ist als die statistisch erhobene Realität, wird hier ein prinzipieller Widerspruch zwischen den Mechanismen der „subjektiven“ Feststellung und der „objektiven“ Zuteilung sichtbar.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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