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Landesschulrat und Schulabteilungen der Landesregierung sind in einer Behörde "Bildungsdirektion" zusammengefasst.

Informationen des BMBWF finden Sie hier

Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG *

Der Landesschulrat für Steiermark als Behörde wird in die Bildungsdirektion "eingegliedert". 

 pdf Organigramm 1.1.2019             pdf Organigramm 20.12.2019        pdf  Organigramm 1.1.2021            Organigramm aktuell

  pdf Geschäftseinteilung Stand 1.1.2019      pdf Geschäftseinteilung 1.11.2019    pdf Geschäftseinteilung 1.1.2021        pdf Geschäftsordnung Stand 20.05.2019     Geschäftseinteilung aktuell

Die als "Landes- bzw. Pflichtschulinspektor/-in" bekannten Personen wirken in den verschiedenen Bildungsregionen mit dem Tätigkeitsbereich SQM. Die Leitung des jeweiligen Teams in der Bildungsregion wird ab Herbst 2019 festgelegt.

Die Email-Adressen lauten:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


 Bereich Pädagogischer Dienst  - Leitung

Mag. Andrea Pichler
Tel-Nr: 05 0248 345 - 154
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bildungsregionen und Ihre Aufgaben laut Geschäftseinteilung: hier

Anforderungsprofil für Schulqualitätsmangerinnen und Schulqualitätsmanager hier  

NEU: Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement   SQM-VO BGBl. II Nr. 158/2019 vom 13.06.2019  > RIS SQM-VO

Steirischer Zentralraum  Päd/1

politische Bezirke: Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg           

Oststeiermark   Päd/2

politische Bezirke: Hartberg-Fürstenfeld, Weiz

Obersteiermark Ost   Päd/3  

politische Bezirke: Bruck-Mürzzuschlag und Leoben

Südweststeiermark  Päd/4

politische Bezirke: Deutschlandsberg und Leibnitz

Obersteiermark West   Päd/5

politische Bezirke: Murau und Murtal

Südoststeiermark   Päd/6

politischer Bezirk: Südoststeiermark (Feldbach, Bad Radkersburg)

Liezen   Päd/7

politischer Bezirk: Liezen

 

Steiermark   

 


 

 Gehen Sie zu: Schulführer

Geben Sie links oben bei "Schuchbegriff" den Namen der Schule oder des Bezirks ein. Klicken Sie dann auf das entsprechende Schulkärtchen und Sie erhalten folgende informationen:

Post - und E-Mail -Adresse der Schule, Telefonnumer(n)...

Name der Schulleitung

Name der pädagogischen Leitung der Bildungsdirektion (LBrion)

Name des zuständigen Schulqualitätsmanagers / der  zuständigen Schulqualitätsmanagerin (SQM)


Präsidialbereich - Leitung

Mag. Bernhard Just

Kontakt:
Tel.: 05 0248 345 - 121
Fax: 05 0248 345 - 076
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsinformation & Schulrecht   Präs/2b

Referatsleitung: 2024

N.N.

 

Schulpsychologie & schulärztlicher Dienst  Präs/6

Für die Schulpsychologie-Bildungsberatung, welche in den Präsidialbereich eingegliedert wurde, hat das BMBWF einen umfangreichen Grundsatzerlass kundgemacht,

"Aufgaben und Struktur der Schulpsychologie und Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulwesen" RS 28/2018 der mit 1.1.2019 in Kraft tritt/trat

Schulpsychologische Beratungsstellen - Pras/6b bis 6c


Ständiger Beirat

In jeder Bildungsdirektion ist ein Ständiger Beirat (Beirat) einzurichten. Der Beirat hat die Aufgabe, in den von der Bildungsdirektion auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens zu besorgenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beratend mitzuwirken.

Berichte oder Vorschläge haben ausschließlich Beratungsfunktion und binden nicht die Entscheidung des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin oder anderer gemäß der Geschäftsordnung zur Entscheidung berufener Organe der Bildungsdirektion.

Der Beirat ist vom Bildungsdirektor oder von der Bildungsdirektorin zumindest zwei Mal pro Jahr unter gleichzeitiger Vorlage einer Tagesordnung einzuberufen. Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, an der Erstellung der Tagesordnung mitzuwirken. Einzelne Beiratsmitglieder sind berechtigt, Tagesordnungspunkte einzubringen.

siehe Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG   >> § 20 BD-EG  und § 21 BD-EG

 

 

 

 

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Geltungsbereich der Inhalte

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