Landesschulrat und Schulabteilungen der Landesregierung sind in einer Behörde "Bildungsdirektion" zusammengefasst.
Informationen des BMBWF finden Sie hier
Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG *
Der Landesschulrat für Steiermark als Behörde wird in die Bildungsdirektion "eingegliedert".
Organigramm 1.1.2019 Organigramm 20.12.2019 Organigramm 1.1.2021 Organigramm aktuell
Geschäftseinteilung Stand 1.1.2019 Geschäftseinteilung 1.11.2019 Geschäftseinteilung 1.1.2021 Geschäftsordnung Stand 20.05.2019 Geschäftseinteilung aktuell
Die als "Landes- bzw. Pflichtschulinspektor/-in" bekannten Personen wirken in den verschiedenen Bildungsregionen mit dem Tätigkeitsbereich SQM. Die Leitung des jeweiligen Teams in der Bildungsregion wird ab Herbst 2019 festgelegt.
Die Email-Adressen lauten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bereich Pädagogischer Dienst - Leitung
Mag. Andrea Pichler
Tel-Nr: 05 0248 345 - 154
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bildungsregionen und Ihre Aufgaben laut Geschäftseinteilung: hier
Anforderungsprofil für Schulqualitätsmangerinnen und Schulqualitätsmanager hier
NEU: Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement SQM-VO BGBl. II Nr. 158/2019 vom 13.06.2019 > RIS SQM-VO
Steirischer Zentralraum Päd/1politische Bezirke: Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg Oststeiermark Päd/2politische Bezirke: Hartberg-Fürstenfeld, Weiz Obersteiermark Ost Päd/3politische Bezirke: Bruck-Mürzzuschlag und Leoben Südweststeiermark Päd/4politische Bezirke: Deutschlandsberg und Leibnitz Obersteiermark West Päd/5politische Bezirke: Murau und Murtal Südoststeiermark Päd/6politischer Bezirk: Südoststeiermark (Feldbach, Bad Radkersburg) Liezen Päd/7politischer Bezirk: Liezen
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Geben Sie links oben bei "Schuchbegriff" den Namen der Schule oder des Bezirks ein. Klicken Sie dann auf das entsprechende Schulkärtchen und Sie erhalten folgende informationen:
Post - und E-Mail -Adresse der Schule, Telefonnumer(n)...
Name der Schulleitung
Name der pädagogischen Leitung der Bildungsdirektion (LBrion)
Name des zuständigen Schulqualitätsmanagers / der zuständigen Schulqualitätsmanagerin (SQM)
Präsidialbereich - Leitung
Mag. Bernhard Just
Kontakt:
Tel.: 05 0248 345 - 121
Fax: 05 0248 345 - 076
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Rechtsinformation & Schulrecht Präs/2b
Referatsleitung: 2024
N.N.
Schulpsychologie & schulärztlicher Dienst Präs/6
Für die Schulpsychologie-Bildungsberatung, welche in den Präsidialbereich eingegliedert wurde, hat das BMBWF einen umfangreichen Grundsatzerlass kundgemacht,
"Aufgaben und Struktur der Schulpsychologie und Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulwesen" RS 28/2018 der mit 1.1.2019 in Kraft tritt/trat
Schulpsychologische Beratungsstellen - Pras/6b bis 6c
Ständiger Beirat
In jeder Bildungsdirektion ist ein Ständiger Beirat (Beirat) einzurichten. Der Beirat hat die Aufgabe, in den von der Bildungsdirektion auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens zu besorgenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beratend mitzuwirken.
Berichte oder Vorschläge haben ausschließlich Beratungsfunktion und binden nicht die Entscheidung des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin oder anderer gemäß der Geschäftsordnung zur Entscheidung berufener Organe der Bildungsdirektion.
Der Beirat ist vom Bildungsdirektor oder von der Bildungsdirektorin zumindest zwei Mal pro Jahr unter gleichzeitiger Vorlage einer Tagesordnung einzuberufen. Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, an der Erstellung der Tagesordnung mitzuwirken. Einzelne Beiratsmitglieder sind berechtigt, Tagesordnungspunkte einzubringen.
siehe Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG >> § 20 BD-EG und § 21 BD-EG