Elternrechte
Da – wie im Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt – den Eltern und Erziehungsberechtigten im Bereich der sexuellen Bildung eine zentrale Aufgabe zukommt, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig im Vorfeld über die Einbindung von außerschulischen Personen und Organisationen z.B. im Rahmen eines Elternabends über Folgendes zu informieren:
Name der Person/Organisation und deren wertebezogenen Hintergrund
Geplante Inhalte und Methoden
Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden.
Siehe auch RS 5/2019