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schriftliche Prüfungen

Deutsch: freier Aufsatz, Arbeitszeit  60 Minuten.

Mathematik: vier voneinander unabhängige Aufgaben, Arbeitszeit  60 Minuten.

Für die schriftliche Aufnahmsprüfung gibt es an allen Schulen die selben Aufgabenstellungen. (gem. Erlass des LSR f. Stmk)

mündliche Prüfungen

Deutsch: Arbeitszeit 15 bis 30 Minuten

die Prüfung umfasst:

a) dem Lesen eines zusammenhängenden Textes im Ausmaß von 20 bis 40 Druckzeilen,

b) dem (zusammenfassenden) Nacherzählen des Gelesenen

c) der Besprechung damit zusammenhängender Fragen zur Sprachlehre. 

Mathematik  Arbeitszeit hat 15 bis 30 Minuten

die Prüfung umfasst höchstens zwei eingekleidete Rechenaufgaben mit Nebenfragen.

Ziel:

Sie dient der Beurteilung der Fähigkeit des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin, den

Rechenweg aufzufinden, sowie dem Nachweis der Wendigkeit im Kopfrechnen. 

Für die mündlichen Aufnahmsprüfungen sind die Aufgabenstellungen von den Prüfer(inne)n der durchführenden Schule zusammenzustellen. (gem. Erlass des LSR f. Stmk) 

 

BITTE beachten Sie: nachfolgende Informationen sind hinsichtlich Datum und Ort nicht aktuell, die grundsätzlichen Infos betreffend Ablauf sind analog.

Aufnahmsprüfungen in die ersten Klassen der AHS im Schuljahr 2017/18 in Graz pdfhier

Aufnahmsprüfungen in die ersten Klassen der AHS im Schuljahr 2017/18 (alle außer Graz und Rein)  pdf hier

 siehe auch Aufnahmeverfahren

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    Mittwoch, 21. Dezember 2016 00:00

     Aufnahme in eine andere Schulart - MS, PTS, ....

    Rechtsgrundlage: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Verfahren zur Aufnahme in Schulen    Aufnahmsverfahrensverordnung

    >> § 3für die Aufnahme in die 1. Stufe

            der Mittelschule (MS) (bis 1.9.2020 NMS)  und der Allgemein bildenden höheren Schule         

    >> § 3a: für die Aufnahme in

           die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen 

           die Polytechnsche Schule sowie

           die 5. Klasse der Allgemein bildenden höheren Schule

     Erlass:  Verfahren zur Aufnahme an öffentlichen Schulen  vom 5.11.2008 GZ.: ISchu1/68 - 2008

     Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. Das konkrete Datum der Anmeldung innerhalb dieser Frist ist für die Aufnahme nicht entscheidend. Die Anmeldung an der Schule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schule bestätigt (Schulstempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift). Bei Anmeldungen an mehreren Schulen gilt die nach Datum und Uhrzeit an der ersten Stelle angeführte Schule als Wunschschule. Nur diese ist berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz vorläufig zuzuweisen.

    Anmeldung in 1. Stufe von

    MS:

    Aufnahmevoraussetzung  >>> § 21 c SchOG

    Bei Anmeldung in eine Mittelschule ist zu beachten, dass es sich bei diesen Schulen um allgemeinbildende Pflichtschulen handelt; d.h. dass Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in Ihrem Schulsprengel hat (ausgenommen Privatschulen), während der Besuch einer "sprengelfremden" Schule nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist  -siehe  Sprengelschule.

    AHS:

    Bei der Anmeldung in eine AHS ist zu beachten, dass es

    1. Aufnahmevoraussetzungen gibt, die allerdings erst durch das Jahreszeugnis nachzuweisen sind  siehe SchOG § 40 

    2. nur bei  entsprechender Verfügbarkeit eines Schulplatzes eine Aufnahme erfolgen kann. >> siehe Reihungskriterien  (ausgen. Privatschule)  >>> § 5 

    Erlass:Aufnahme in die erste Stufe einer allgemein bildenden höheren Schule mit Unter- und Oberstufe vom 27.06.2012  GZ.: IVAu1/11-2012 -

    Anmeldung in Privatschulen

    Die Aufnahme erfolgt unmittelbar aufgrund eines privatrechtlichen Aufnahmevertrages. Informationen sind direkt bei der jeweiligen Privatschule einzuholen

     

    Elterninformation zum Anmeldeverfahren:

    Elterninfoblatt Sek I  für das Aufnahmeverfahren an öffentlichen Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen (Unterstufe) für das Schuljahr 24/25 >>link

    Elterninfoblatt Sek II für das Aufnahmeverfahren an öffentlichen allgemein bildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen  für das Schuljahr 24/25 >>link

     Die Termine der Eignungsprüfungen werden von den Bildungsdirektionen so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist.  siehe nachstehend


    Das österreichische Schulsystem / Bildungssytem graphisch-Deutsch  weitere Sprachen hier


    Eignungsprüfungen

    TERMINE:

    Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungenfür das Schuljahr 2024/25  >> hier 

    BITTE beachten Sie, dass manche Eignungsprüfungstermine vor dem Anmeldetermin liegen.

    Rundschreiben zur Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik, den Kollegs für Sozialpädagogik, den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe sowie für den Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik (AUL)  RS 2/2024 BMBWF

     

    Eignungsprüfungensind abzulegen

    an Sonderformen der AHS und der (N)MS unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung

    an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und am Kolleg an der Bundesanstalt für Elementarpädagogik in Graz

    an Kollegs für Sozialpädagogik

    an der HTBLuVA Graz-Ortweingasse, Fachrichtung Kunst und Design

    an der Skihandelsschule Schladming und der Handelsakademie für SkisportlerInnen

     


    Fragen des Schulwechsels

    Fragen des Schulwechsels – Übertritte bzw. Aufnahme in die erste Schulstufe; Wiederverlautbarung pdf Erlass des LSR 2013     >> link

    dazu keine Veröffentlichung  einer aktualisierten Fassung der Bildungsdirektion ;


     siehe Archiv 2020

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Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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