Menu
Menu

BMB (Bundesministerium für Bildung) / BMBWF zu Mobbing

pdf Leitfaden Mobbing bmbwf 2018                 Mobbing - Leitfaden zur Prävention - BMBWF 2019

im Publikationenshop: Mobbingprävention im Lebensraum Schule bmbwf - oezeps 2018

Aus Anfragebeantwortungen zu Mobbing vom 31.03.2017, die „Position“ des BMB:

„In Bezug auf den Lebensraum Schule ist zudem zu beachten: Je nachdem, in welcher Situation „Mobbing“ auftritt, welche Formen des „Mobbing“ praktiziert werden und unter welche schul-, dienst-, straf-, zivil- und sonstigen rechtlichen Bestimmungen „Mobbing“ subsumierbar ist, besteht die Verantwortlichkeit verschiedener Personen

(zB. Schulleitung, Lehrpersonen, Lehrerkonferenz unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und allenfalls der Schüler- und Elternvertretung) und

weiterer Institutionen (zB. Schulbehörden einschließlich Schulaufsicht und Schulpsychologischer Dienst, Dienstbehörden bzw. Personalstellen des Bundes und der Länder, Polizei, Jugendwohlfahrt, Gerichte)

zur Information, Beratung, Anzeige und zum Einschreiten.“

„Dem Bundesministerium für Bildung ist Gewaltprävention an Schulen ein wichtiges Anliegen. Aufgrund des systematischen Auftretens sind die Folgen von „Mobbing“ gravierender als von einmaligen Gewalthandlungen. „Mobbing“ ist kein Verhalten, das von alleine wieder aufhört. Somit ist es wichtig, dass „Mobbing“ im Bereich der Schule ernst genommen wird und konsequent eingegriffen und das Verhalten gestoppt wird.

Die Regelungen zur inneren Ordnung des Schulwesens als auch die dienstrechtlichen Bestimmungen kennen Antworten bei Fehlverhalten auch in Bezug auf das Phänomen „Mobbing“. Aufgrund der bestehenden Rechtslage sind einerseits das Entwickeln von Präventionsmaßnahmen gegen „Mobbing“ sowie andererseits im Falle des Vorliegens des Verdachts von „Mobbing“ das sofortige Einschreiten und das situationsangepasste Agieren geboten.

In Kontext Schülerinnen und Schüler sind – ungeachtet der bestehenden schulunterrichtsrechtlichen Instrumentarien insbesondere der §§ 47 und 49 Schulunterrichtsgesetz – vorderhand intensive Gespräche mit allen Beteiligten in enger Zusammenarbeit mit den Schülerberaterinnen und Schülerberatern sowie der Schulpsychologie zur Klärung der belastenden Situation und Strategien, um weitere Mobbingattacken zu vermeiden, notwendig. Der mobbenden Person bzw. den mobbenden Personen müssen klar und auf konstruktive Weise Konsequenzen aufgezeigt werden.

Im Kontext Lehrperson und Schülerinnen und Schüler ist festzuhalten, dass im Sinne einer verantwortlichen Personalführung von den zuständigen Dienststellenleitungen und Dienstbehörden bzw. Personalstellen des Bundes und der Länder entsprechende Personalmaßnahmen zu setzen sind, die – insbesondere unter dem Aspekt des Wohls der den Lehrpersonen anvertrauten Schülerinnen und Schüler als auch der Vorbildfunktion und dem Grundsatz der Vertrauenswahrung in die Dienstpflichterfüllung – von beratenden Gesprächen vor Ort, mit den Vorgesetzten, über präventive Maßnahmen, Fördermaßnahmen bis hin zu dienstrechtlichen Maßnahmen und dienstrechtlichen Konsequenzen bei Problemsituationen reichen können.“

„Entscheidend ist, dass bei einem schulweiten Vorgehen zur Gewaltprävention durch eine gemeinsame Verantwortungsübernahme Gewaltvorkommnisse verhindert werden sowie ein einheitliches, konsequentes Vorgehen in Ernstfällen besteht.“

Zu beachten auch Schulunterrichtsgesetz § 48 : "....Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 37 des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, mitzuteilen."

siehe auch:

Thema Mobbing

EB Dez. 2021: Mobbing im Klassenzimmer

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung