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Wie es in einer Gruppe an den 5 Tagen sein könnte:

Würden individuelle Lernzeitstunden angeboten, könnte der Anteil der Freizeitstunden reduziert und für viele Kinder der Lernertrag gesteigert werden.
Der Lehrplan sieht vor:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst im Regelfall drei Wochenstunden, die individuelle Lernzeit 4 Wochenstunden. Allerdings dürfen diese gegenstandsbezogenen grundsätzlich nicht geblockt werden, sondern müssen im Wochenablauf gut verteilt angeboten werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Beschluss des Schulforums in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung) kann das Ausmaß der unterschiedlichen Lernzeiten unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsbedingte Gegebenheiten wie in der nachfolgenden Tabelle festgelegt werden:

LP GLZ ILZ

ABER:

Sind die notwendigen personellen Ressourcen für eine individuelle Lernzeit im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden nicht gesichert, kann das Angebot der individuellen Lernzeit ganz entfallen und stattdessen nur die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden anberaumt werden.
Das ist leider sehr häufig der Fall.

 

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