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Zahlreiche Besprechungsrunden folgten. Schließlich startete in Graz das Projekt „come on!“
Der Projektzeitraum wurde auf 5 Jahre festgelegt:
1.1.1997 bis 31.12.201

Hauptstandort war die NMS St. Andrä, die beiden anderen Mittelschulen wurden nur punktuell betreut, was wohl Ursache dafür war, dass dort Schulsozialarbeit nicht so gut angenommen wurde.

Im Jahr 2007 scheiterte die Fortsetzung des Projekts an der Finanzierung. Doch Schulsozialarbeit war erwünscht. Nach einer Bedarfserhebung im Mai 2009 startete mit Beginn des Schuljahres 2009/10 das Pilotprojekt Schulsozialarbeit in 5 steirischen Bezirken: Graz, Bruck/ Mur, Judenburg, Hartberg und Voitsberg.
Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 waren bereits 7 steirische Bezirke dabei: Graz, Liezen, Bruck/ Mur, Hartberg, Mürzzuschlag, Murtal, und Voitsberg.
Im Jahr 2015 wurde Schulsozialarbeit in der Steiermark auf alle Bildungsregionen ausgeweitet. (Anm.: allerdings > ab 1.1.2012 erfolgten mehrere Bezirkszusammenlegungen, und hinsichtlich Schule wurden politische Bezirke zu insgesamt nur mehr 7 Bildungsregionen zusammengefasst). Es gab jedoch nur einen 3-Jahresvertrag bis 2018.
Im Jahr 2018 wurde der Auftrag für Schulsozialarbeit in der Steiermark, über weitere drei Jahre hin vergeben werden. Damit war die kontinuierliche Arbeit an rund 130 steirischen Pflichtschulen in allen sieben Bildungsregionen der Steiermark - bis ins Jahr 2021 - jedenfalls gesichert. Die Fortsetzung gestaltete sich nicht in allen Bildungsregionen problemlos – daher sollten längerfristige Vereinbarungen geschlossen werden. Qualifiziertes Personal kann nur dann „gehalten“ werden, wenn es ausreichend Sicherheit hinsichtlich Fortsetzung gibt.
Eine durch kurze Vertragslaufzeiten oder nicht frühzeitige Verlängerung provozierte Fluktuation der Personals ist nicht im Interesse der Kinder und Jugendlichen.

Lt. Homepage der Landesregierung/Landesjugendreferat arbeiten alle Schulsozialarbeiter/-innen in der Steiermark nach demselben inhaltlichen Konzept (auf Basis des Positionspapiers Mai 2012) des Landes Steiermark, A6 - Fachabteilung Gesellschaft und werden von selber Stelle im Sinne einer einheitlichen Umsetzung gesteuert.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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