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Mehrheitserfordernisse

aber Mehrheitserfordernisse werden „gelockert“ - keine Zweidrittel-Entscheidungen mehr!

Für alle Beschlüsse des Schulforums und des Schulgemeinschaftsausschusses ist nur mehr die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Bei Stimmengleichheit in Fällen, die einer Entscheidung bedürfen, entscheidet in Schulforum und SGA der Schulleiter;

in Beratungsangelegenheiten gilt der Antrag als abgelehnt.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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