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Beschlussfähigkeit

Die Bestimmungen betreffend Beschlussfähigkeit werden „verschärft“

Das Klassenforum ist derzeit beschlussfähig, wenn der Klassenlehrer oder Klassenvorstand und die Erziehungsberechtigten mindestens eines Drittels der Schüler anwesend sind,

ab 1.9. 2018 müssen die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Drittel der Schüler anwesend sein.

Das Schulforum und der Schulgemeinschaftsausschuss sind bisher beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend ist,

ab 1.9.2018 müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend sein.

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