"Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind Mobiltelefone während des Unterrichts bedenklich. Sie sind ein großer Störfaktor und lenken die Schülerinnen und Schüler ab.
Schulexterne Angebote im Themenfeld Sexualpädagogik dürfen nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn nach Abschluss des Qualitätssicherungsverfahrens ein entsprechendes Ergebnis vorliegt.
An allen religiösen Festtagen, die in Österreich keine gesetzlichen Feiertage sind, besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Schulbesuch.
Wichtige Berechnungsgrundlage ist der Umstand, auf welchen Wochtentag der 26. Oktober fällt.
für Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 18 Jahren direkt an Schulen: März 2025 – Juni 2026
Projekte zum Thema Geld und wie man gut damit umgeht gesucht. Einsendeschluss: 28. Februar 2025
Sowohl für Bundesschulen als auch für Schulen in der Steiermark, für die eine landesgesetzliche Regelungskompetenz besteht, gibt es -für neu zu stellende Anträge- neue Vorgaben. aktualisiert: Dez. .2024
Die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der TIMMS-Studie sind kein Grund zum Jubeln. Auch wenn Österreich über dem internationalen und dem EU-Schnitt liegt, so darf nicht vernachlässigt werden, dass offenbar ein nicht unerheblicher Teil der guten Leistungen, die den Durchschnitt gehoben haben, auf den Einsatz von Eltern zurückgeht.
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FLiP steht für „Financial Life Park“, und ist ein interaktives Finanzmuseum, in dem Kinder, Jugendliche und alle Interessierten spielerisch ihre Finanzkompetenz stärken können.
Ab diesem Schuljahr (2024/25) müssen alle Schulen unter Einbindung der Schulpartnerinnen und Schulpartner ein Kinderschutzkonzept erarbeiten. Das BMBWF stellt dafür eine Vorlage bereit.
Endlich ohne Wenn und Aber geklärt, dass die Transportkosten im Zusammenhang mit dem pflichtigen Schwimmunterricht vom Schulerhalter zu tragen sind!
Die Anzahl von Suspendierungen (vorübergehenden Schulausschlüssen) hat stark zugenommen. Ein Schulausschluss kommt nicht überraschend, ihm gehen in der Regel viele unschöne Ereignisse voraus.
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„Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung,Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert.“ (Artikel 5 der Erklärung der Rechte des Kindes)
„Wenn im Bereich der Schule Inklusion nicht bedeutet, Menschen mit Beeinträchtigungen so zu unterstützen, dass sie jenen Maßstäben genügen können, die auch für alle anderen gelten, handelt es sich gerade um keine Inklusion mehr, sondern um eine Exklusion auch dann, wenn sie unter einem gemeinsamen physischen Dach stattfindet.“ (Univ.Prof. K.P. Liessmann,Jahrbuch für Politik 2014)
siehe auch: Inklusive Bildung und Sonderpädagogik - Strategie und Positionspapier - März 2021