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Projekte zum Thema Geld und wie man gut damit umgeht gesucht. Einsendeschluss: 28. Februar 2025

Weiterlesen: Kardea! Preis für Finanzbildung 2025

Sowohl für Bundesschulen als auch für Schulen in der Steiermark, für die eine landesgesetzliche Regelungskompetenz besteht, gibt es -für neu zu stellende Anträge- neue Vorgaben. aktualisiert: Dez. .2024

Weiterlesen: Schulassistenzen - Neuregelungen

Die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der TIMMS-Studie sind kein Grund zum Jubeln. Auch wenn Österreich über dem internationalen und dem EU-Schnitt liegt, so darf nicht vernachlässigt werden, dass offenbar ein nicht unerheblicher Teil der guten Leistungen, die den Durchschnitt gehoben haben, auf den Einsatz von Eltern zurückgeht.

Weiterlesen: Der DV fordert-GruKo absichern, naive Annahmen verwerfen

FLiP steht für „Financial Life Park“, und ist ein interaktives Finanzmuseum, in dem Kinder, Jugendliche und alle Interessierten spielerisch ihre Finanzkompetenz stärken können.

Weiterlesen: FLiP - interaktives Finanzmuseum

Mit dem MINT-Gütesiegel werden Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Pflichtschulen, ... ausgezeichnet, die innovatives und begeisterndes Lernen im MINT-Bereich ermöglichen. Ende der Einreichung: 31. Jänner 2025

Weiterlesen: MINT - Gütesiegel - Ausschreibung gestartet

Ab diesem Schuljahr (2024/25) müssen alle Schulen unter Einbindung der Schulpartnerinnen und Schulpartner ein Kinderschutzkonzept erarbeiten. Das BMBEF stellt dafür eine Vorlage bereit.

Weiterlesen: Standortbezogenes Kinderschutzkonzept

Endlich ohne Wenn und Aber geklärt, dass die Transportkosten im Zusammenhang mit dem pflichtigen Schwimmunterricht vom Schulerhalter zu tragen sind!

Weiterlesen: Fahrtkosten zu Schwimmunterricht

Die Anzahl von Suspendierungen (vorübergehenden Schulausschlüssen) hat stark zugenommen. Ein Schulausschluss kommt nicht überraschend, ihm gehen in der Regel viele unschöne Ereignisse voraus. 

Weiterlesen: steirisches Maßnahmenpaket für gewaltfreie Schulen

„Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung,Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert.“ (Artikel 5 der Erklärung der Rechte des Kindes)

 „Wenn im Bereich der Schule Inklusion nicht bedeutet, Menschen mit Beeinträchtigungen so zu unterstützen, dass sie jenen Maßstäben genügen können, die auch für alle anderen gelten, handelt es sich gerade um keine Inklusion mehr, sondern um eine Exklusion auch dann, wenn sie unter einem gemeinsamen physischen Dach stattfindet.“  (Univ.Prof. K.P. Liessmann,Jahrbuch für Politik 2014)

weiter:  keyvisual Wahlfreiheit RGB1

 siehe auch: Inklusive Bildung und Sonderpädagogik - Strategie und Positionspapier - März 2021

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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