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Liebe Leserinnen und Leser,

die rasche Abfolge von Änderungen bei Gesetzen macht es schwierig, den Überblick zu behalten. Besonders bei Texten auf unserer Homepage wird es immer wichtiger auf das Datum der Veröffentlichung zu achten. So wurden zB. zwischen September 2017 und Juli 2019 zumindest 4 Novellen zum Schulpflichtgesetz kundgemacht, immer eingegliedert in ein Paket von Änderungen weiterer Gesetze. Die jüngste Änderung betraf die Schülereinschreibung nämlich § 6 Abs. 1a Es wurde ein Klammerausdruck und ein ganzer Satz eingefügt. Die in der Begutachtung verwendete Sammel-Bezeichnung „Frühjahrnovelle 2019“ wird außerdem im Bundesgesetzblatt nicht mehr angeführt.

Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der Schulpartnerschaft werden in kurzen Zeitabständen verändert. Im Rahmen unseres Seminars „Schulpartnerschaft konkret“, am 13.9.2019 um 18:30 (Einladungen sind bereits an „unsere“ Schulen bzw. Elternvereine mit der Bitte um Verteilung ergangen), werden wir auch auf diese Neuerungen eingehen.

NEU: Eine Sonderausgabe "Schulpartnerschaft konkret" mit Stand der Gesetze:1.9.2019 ist an unsere Mitglieder und Abonnenten ergangen.

Die Umstrukturierung im Bereich der Schulaufsicht ist auch in der Steiermark (bald) abgeschlossen. Welche Aufgaben die Leitungen der Bildungsregionen haben und was zu den Tätigkeiten der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements gehört finden Sie auszugsweise in dieser Ausgabe.

Die Pädagogische Hochschule Salzburg hat im Rahmen eines Medienprojekts für Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen eine Webseite zur Thematik „Sexualität & Medien” konzipiert. Lt. Homepage der PH Salzburg wird sich das Projekt „Expedition Liebe“ „bald zeigen“. Projektbeschreibung finden Sie in dieser Ausgabe.  https://www.expedition-liebe.at/

In die Grundschulen ist die „Zeugnisnote“ zurückgekehrt, allerdings muss diesen Noten eine schriftliche Erläuterung hinzugefügt werden. Semester- bzw. Jahresinformation gibt es nur mehr bis zum Halbjahr der 2. Schulstufe und darf im Klassenforum (bisher Schulforum) beschlossen werden. Eltern dieser Klassen können zusätzlich ein Schulnachricht bzw. Jahreszeugnis, also „Noten“ (s.o.) verlangen.  siehe Rechtsinformation

Das sogenannte „Kopftuchverbot“ ist in Kraft. Es gilt für Kinder im Rahmen der Kinderbetreuung und in Schulen bis zum Ende des Schuljahres in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden.   Dezember 2020: Kopftuchverbot vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben:  BGBl. I Nr. 159/2020

Ein achtsamer Umgang miteinander ist für Schulklima und Lernerfolg wichtig. Mobbing darf in den Schulen keinen Platz haben. Den 9-Punkte-Plan des BMBWF und einen Beitrag der Leiterin der der steirischen Anlauf- und Koordinierungsstelle bei Mobbing finden Sie in dieser Ausgabe.

Es hat geklappt: Rechtzeitig vor Schulbeginn ist die Möglichkeit zur Eröffnug von Schulkonten in Kraft (1.9.2019).

Leseförderung ist ein wichtiger Auftrag für Schulen. Jugendrotkreuz und Buchklub haben sich zusammengetan und bieten ab Herbst ein neues Zeitschriften-Programm für Kinder im Pflichtschulalter an, das über die Schulen bezogen werden kann:

Hallo Schule (1. Schulst.) Meine Welt (2.St)

LeseEXPRESS (3. U. 4.), SPACE (ab 5. St) und SPOT ab der 7. Schulstufe

Über unsere Homepage erhalten Sie Infos über Veranstaltungen und Neuerungen.

Wir wünschen einen guten Start ins neue Schuljahr.

Ilse Schmid

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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