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"Nachmittagsbetreuung" als Teil der ganztägige Schulform

Unter dem Bezeichnung „Nachmittagsbetreuung“ verstehen Eltern jenes Angebot, das rechtlich gesehen eine ganztägige Schulform ist, bei der Unterrichts- und Betreuungsteil in getrennter Abfolge stattfinden – der Betreuungsteil ist aus Sicht der Eltern die sogenannte Nachmittagsbetreuung.
Den Eltern fällt zwar auf, dass nach dem Unterricht nochmals für eine Unterrichtseinheit eine Lehrperson aus dem Vormittagsunterricht mit ihren Kindern ist, während die anderen Stunden von Personen mit unterschiedlicher Ausbildung übernommen werden.
Dass diese Unterrichtseinheit vom Konzept her eine gegenstandsbezogene Lernzeit ist bzw. sein müsste, ist vielen Eltern nicht bekannt. Auch dass für die Lernzeiten keine Elternbeiträge eingehoben werden sondern nur für die Bereiche Mittagessen und Freizeit, wissen wenige.

Mehr Lernzeitstunden täten nicht nur vielen Kindern im Hinblick auf ihren schulischen Erfolg gut, sie würden auch die Anzahl der Freizeitstunden, die zu bezahlen sind, reduzieren.

Auch dass die hauptsächlich vorherrschende Variante: nur 1 Unterrichtseinheit Lernen pro Gruppe und Tag und der Rest Freizeit eigentlich im Konzept nicht vorgesehen ist, sondern lediglich die Ausnahme sein darf, ist Eltern nicht bekannt.

Der Gesetzgeber sieht im Konzept mit gutem Grund auch individuelle Lernzeit vor.

Geltungsbereich der Inhalte

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