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Künstliche Intelligenz (KI) und Schule

Der Lehrplan des Pflichtfachs „digitale Grundbildung“ der für die 1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe 1 bereits zur Anwendung kommt und ab dem Schuljahr 2023/24 auch in der 4. Klasse gilt, fordert
im Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren:
für die 3. Klasse: Schülerinnen und Schüler können beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert.
für die 4. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler können die Grenzen und Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz reflektieren.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat eine Handreichung zur „Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz im Bildungssystem“ – Stand 19.04.2023- herausgegeben, die laufend aktualisiert unter www.bmbwf.gv.at/ki  abrufbar ist. Nachstehende Inhalte wurden auf Basis dieser Handreichung erstellt. Textpassagen aus der Handreichung sind kursiv

Diese Handreichung verfolgt folgende grundsätzliche Ziele:
• Sensibilisierung für die Thematik: Künstliche Intelligenz und insbesondere Algorithmen und Applikationen zu maschinellem Lernen sind bereits in zahlreichen alltäglichen Anwendungen angekommen. Niederschwellige Zugänge zu derartigen Werkzeugen ermöglichen es immer mehr Personen, diese zur Bearbeitung vielfältiger Aufgabenstellungen einzusetzen. Daher braucht es auch im Bildungsbereich eine Sensibilisierung, um einerseits als Lehrperson mögliche Einsatzszenarien zu berücksichtigen, aber auch darauf zu achten, ob und wie Lernende solche Werkzeuge nutzen. Überdies wird auch die Rolle der Lehrenden über die nächsten Jahrzehnte eine andere werden – und darauf ist ebenso zu achten wie auf die der Lernenden.
• Begleitung der öffentlichen Diskussion: Dieser Text möchte der öffentlichen, mitunter medial geführten Diskussion Grundlageninformationen zur Funktionsweise von KI-basierten Systemen und vor allem mögliche Potenziale und Einsatzszenarien in der Bildung zur Seite stellen, um dabei zu helfen, Ängsten und Befürchtungen sachlich entgegenzutreten und didaktische Potenziale auszuschöpfen. Dabei sollen kritisches Hinterfragen ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte genauso berücksichtigt werden wie eine Bewusstseinsschaffung für Möglichkeiten zur Inklusion oder Förderung von Kreativität und Wissenserwerb mithilfe solcher Technologien.

Im Grunde genommen gibt es in allen Lebensbereichen Datenverarbeitungen, die durch KI unterstützt werden. Automatisierten Vervollständigung von Wörtern bei der Texteingabe, beim Einsatz des Rasenmäh-Roboters, bei fahrerlosen Transportsystemen oder eben Chatbots, die eine menschenähnliche Kommunikation ermöglichen und bei einfachen, aber teilweise auch bei komplexen Fragen antworten können.
Ein KI-basiertes Sprachmodell wie ChatGPT kann automatisiert Texte verfassen. Das nährt die Sorge von Lehrpersonen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Hausübungen, Seminararbeiten oder Portfolios über einen Chatbot verfassen lassen.

Dazu findet sich in der Handreichung folgende Position.
Diese Befürchtungen seitens der Lehrkräfte sind grundsätzlich gerechtfertigt. Solche Sprachmodelle sollen ja letztlich menschliche Sprache und menschliche Kommunikationsmuster möglichst naturgetreu nachahmen, um etwa über Chats Kundenservice zu unterstützen oder andere alltägliche Kommunikationssituationen zu meistern. Da liegt es nahe, dass die Software auch in der Lage ist, Texte zu produzieren, die menschliche Schreibleistung täuschend echt nachahmen. Der Chatbot ist für alle Interessierten offen, deshalb verfolgt das BMBWF nicht den Ansatz, über Firewalls generell den Zugang zu verhindern, da es immer Wege geben wird, die Website zu erreichen (sei es von außerhalb der Schule oder über mobile Endgeräte). Jeder technologische Fortschritt stellt darüber hinaus auch immer eine Chance dar – das BMBWF verfolgt daher den Weg, wie auch in vielen anderen Bereichen/Themen, zu informieren und aufzuklären, und diese Technologie im Idealfall letztlich selbst zum Unterrichtsinhalt zu machen.

Werden jedoch automatisiert erzeugte Arbeiten als eigene ausgeben, so ist das wie Abschreiben eine vorgetäuschte Leistung. Das Schulrecht differenziert nicht, aus welcher Ursache es zur Vortäuschung einer Leistung gekommen ist. Gem. § 11 Abs. 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung sind vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen. Der Nachweis ist jedoch unterschiedlich schwierig. Und wie im Seminar Schulrecht 2023, veranstaltet vom Manz-Verlag, vom Referenten des letzten Beitrags HR Dr. Andergassen erläutert, liegt die Beweislast bei der Lehrperson.

Das BMBWF führt in seiner Handreichung zum Bereich Votäuschung von Leistungen mittels KI aus:
Daher sollte offen thematisiert werden, dass es solche Bots gibt, um niemandem die Möglichkeit zu geben, anderen gegenüber einen Informationsvorteil zu haben und derartige Software dazu zu missbrauchen, unredlich Leistungsnachweise zu erwerben. Schüler/innen sollen wissen, dass die Schule und ihre Lehrer/innen über derartige Software Bescheid wissen und sich aktiv mit deren Nutzung auseinandersetzen; Lehrer/innen sollen einerseits wissen, wie die Software funktioniert und welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, die Software didaktisch sinnvoll und produktiv zu nutzen (didaktische Ideen), andererseits aber auch ausschließen können, dass Lernende damit unredlich Leistungsnachweise erwerben. Der Unterricht soll/muss demnach verstärkt darauf ausgerichtet werden, etwaige vorgetäuschte Leistungen zu erkennen oder zu verhindern.
• Lehrpersonen kennen den Schreibstil ihrer Schüler/innen: Kompetenzorientiertes Lernen (Verstehen, Vertiefen, eigenständiges Anwenden von Gelerntem, Diskussion, Reflexion, Beurteilung) muss gegenüber dem bloßen Nachahmen oder Wiedergeben von Informationen oder Handlungen in den Mittelpunkt gerückt werden
• Lehrpersonen kennen die fachliche Kompetenz ihrer Schüler/innen: die Leistungen abgegebener Hausübungen oder schriftlicher (Haus-)arbeiten (Portfolio und dergleichen) können durch eine kurze Wiederholung („Stundenwiederholung“) oder durch gezieltes Nachfragen überprüft werden
• Medienkompetenz, die Auseinandersetzung und ein kritischer Umgang mit Quellen, muss in allen Unterrichtsgegenständen thematisiert werden.

Erste Ideen für Unterrichtsszenarien zur Reflexion von KI werden auf den Seiten 15 und 16 angeboten.

Geltungsbereich der Inhalte

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