Die individuelle Kompetenzmessung iKMPLUS
Quellen: www.bmbwf.gv.at und www.ris.bka.gv.at
§ 4. - BiStV
„Kompetenzerhebungen dienen der objektiven Feststellung des Lernniveaus im Verhältnis zu angestrebten Lernergebnissen zum Zweck der Unterrichtsentwicklung sowie der Förderplanung und Förderung, hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule auch zum Zweck der Rückmeldung des Leistungsstandes an das Bildungssystem (Bildungsmonitoring). Kompetenzerhebungen … sind Informationsfeststellungen. Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellungen und -beurteilungen sowie über die Aufnahme an einer Schule bleiben von den Bestimmungen zu Kompetenzerhebungen unberührt.“
SchUG § 17 (2a) Z 1
„ … Bildungsstandards verfolgen das Ziel der nachhaltigen Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht, der bestmöglichen Diagnostik und individuellen Förderung durch konkrete Vergleichsmaßstäbe und der Unterstützung der Qualitätsentwicklung in der Schule. … Kompetenzerhebungen fließen als Informationsfeststellungen nicht in die Leistungsbeurteilung ein.“
- Zurück
- Weiter >>
- Details
- Kategorie: Elternbrief September 2024