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Begabtenförderung

Alle Kinder haben Begabungen, die im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung zu fördern sind. Begabungsförderung inkludiert auch die Begabtenförderung, wird im RS 25/2017 (Grundsatzerlass des BMB) ausgeführt, und ein eigener Punkt

3. Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern gewidmet: (Hervorhebungen nicht im Original)

„Auch SchülerInnen, die kognitiv sehr leistungsstark und ihren Gleichaltrigen in der Entwicklung voraus sind, brauchen individuelle Förderung und Unterstützung. Da neben didaktischen und fachlichen Expertisen Einstellungen und Erwartungen der Lehrenden wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Lernenden haben, sind entwicklungshemmende Vorurteile gegenüber Hochbegabung und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.

Kognitiv leistungsstarke SchülerInnen bevorzugen meist abstrakte, interdisziplinäre, multiperspektivische Zugänge und besitzen die Fähigkeit, auf sehr hohem Niveau zu denken. Sie brauchen vermehrt Selbstlern-architekturen und entsprechendes Wissensmanagement, damit autonomes Lernen gelingen kann. ......

Dass SchülerInnen, die in einzelnen Leistungsbereichen zu exzellenten Leistungen fähig sind, in anderen Bereichen jedoch Lernrückstände haben können, wird immer noch zu wenig beachtet. (Hoch-)Begabungen in bestimmten Bereichen gehen manchmal mit noch zu entwickelnden bzw. nicht altersadäquaten Fähigkeiten einher. So können z. B. die emotionalen, sozialen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten eines begabten Kindes bzw. Jugendlichen asynchron entwickelt sein. Wichtiger als Bemühungen um eine gleichmäßige Entwicklung aller Fähigkeiten sind die Akzeptanz dieser Asynchronizität und das Eingehen auf den individuellen Entwicklungsstand. Hier ist es wesentlich, Lernenden mit divergierenden Leistungspotenzialen ausreichend Zeit und jene Unterstützung zu geben, die sie individuell brauchen. .....

Zudem ist wichtig, dass (Leistungs-)Zuschreibungen (z. B. dass alle Kinder bzw. Jugendlichen mit einem überdurchschnittlich hohen IQ auch außergewöhnliche Leistungen bringen müssen oder umgekehrt Kinder/Jugendliche mit besonderem Förderbedarf keine Begabungen entwickeln könnten) reflektiert werden und Heranwachsende ganzheitlich als Personen mit unterschiedlich ausgeprägten Stärken anerkannt werden.

Nicht alle begabten SchülerInnen im System Schule sind hochmotiviert und erfolgsorientiert. Motivation entsteht u. a. aus der Erfüllung der Grundbedürfnisse nach Anerkennung, Kompetenz- und Autonomieerleben, sozialer Verbundenheit sowie aus dem Interesse an bestimmten Fachbereichen und Themen. Wie alle SchülerInnen brauchen besonders Leistungsstarke neben Anerkennung und Wertschätzung entsprechende Ermutigung und angemessenes Feedback von den Lehrenden sowie Begleitung, wie sie selbstständig Wissen vertiefen und ihre Fähigkeiten weiterentwickeln können.

Um eine kognitive Unterforderung im täglichen Unterricht und damit Demotivation und Verhaltensauffälligkeiten zu verhindern, braucht es eine entsprechende Berücksichtigung der individuellen Lernbedürfnisse sowie der Leistungsbereitschaft innerhalb der didaktischen und strukturellen Settings. Das didaktische Methoden-repertoire für die konsequente Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern soll dabei möglichst gut ausgeschöpft werden (siehe Punkt 6.2).“___________________

Frau Univ.Prof. Dr. Sindelar sagte dazu in ihrem Referat am 9.11.2017 in Graz eingeladen von von JuniorSIG/Mensa Österreich und LVEV „Das hochbegabte Kind im schulischen Kontext“:

„Ein hohes kognitives Potential ist eine von vielen Varianten von Diversität.

Aufgaben der Pädagog_innen:

- Erkennen der Möglichkeit des Vorliegens eines kognitiven Hochleistungspotentials

- Beratung der Eltern über diagnostische Möglichkeiten

- Beratung der Eltern über Optionen der Schulkarriere und außerschulische Fördermöglichkeiten

- Enge Kooperation mit der Familie

Im Unterricht:

- Nicht nur Wissenvermittler_in, sondern auch Wissensmanager_in für das Kind

- Achtsamkeit auf emotionale und soziale Förderung, auf Gemeinschaftsfähigkeit des Kindes

- Anerkennung der Möglichkeit der kognitiven Überlegenheit des Kindes unter Beibehaltung

der pädagogischen Verantwortung“   siehe Nachlese

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