Informationspyramide
Zahlreiche interessante oder wichtige Informationen gelangen nicht bis zu den einzelnen Eltern. Auch wenn dank Internet viele Informationen zugänglich wären, so müsste man wissen, wonach man suchen sollte. Eltern sind darauf angewiesen, dass die Informationen, welche an die Schulen oder an die Obleute der Elternvereine übermittelt werden, dort nicht ihre Endstation haben.
Spätestens seit Corona sind die Eltern auf elektronischem Weg ohne großen Aufwand erreichbar. Schulleitungen erhalten entweder direkt vom BMBWF oder der Bildungsdirektion immer wieder auch für Eltern wesentliche Erlässe, Rundschreiben, Erläuterungen zu neuen Initiativen oder Gesetzen.
Meist besteht zwar kein ausdrücklicher Auftrag zur Weiterleitung an die Eltern, doch der Gesetzgeber sieht vor, dass zumindest die jeweiligen Elternvertretungen die Informationen erhalten. Dazu gehören die
Elternvertreterinnen und -vertreter im Schulforum bzw. SGA:(Erlass GZ.: ISchu1/13-2012)
„Gemäß SchUG § 61 Abs. 2 Z 1 lit. b sind alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die Schüler und Erziehungsberechtigte allgemein betreffen, den Vertretern der Erziehungsberechtigten im Schulgemeinschaftsausschuss sowie den Klassenelternvertretern zugänglich zu machen, da eine effiziente Interessenvertretung der Elternschaft nur bei Kenntnis dieser Informationsquellen möglich ist. Die Schulleitungen werden daher ersucht, den Elternvertretern diesbezügliche Erlässe ohne Aufschub zur Kenntnis zu bringen, sowie Zugang zu den betreffenden Gesetzen und Verordnungen zu gewähren. Dies kann durch Übermittlung der Erlässe oder durch Gewährung der Einsichtnahme erfolgen.“
Sowie der Elternverein: (Erlass GZ.: IV Ee 2 / 20 – 2008)
„Gemäß § 63 Abs. 1 SchUG haben die Schulleiter/innen die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern, die satzungsgemäß allen Erziehungsberechtigten von Schülern/Schülerinnen der betreffenden Schule zugänglich sind. ...
Im Sinn der Förderung der Tätigkeit der Elternvereine soll diesen ... in jeder Schule in geeigneter Weise die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten neu aufgenommener Schüler/innen sowie die Pflege des Kontaktes zwischen Elternverein und Erziehungsberechtigten (z.B. durch Auflage von Informationsmaterial, durch Auflage von Beitrittserklärungen zum Elternverein in der Schule, durch Teilnahme von Funktionären/Funktionärinnen des Elternvereins an von der Schule veranstalteten Elternabenden, durch Informationsveranstaltungen des Elternvereines an Elternsprechtagen durch Weitergabe von Informationen des Elternvereins, allenfalls durch Auflage bzw. Verteilung von Einzahlungsscheinen für den Mitgliedsbeitrag für den Elternverein etc.) ermöglicht werden. ...
Die Schulleiter/innen werden ersucht, den zuständigen Organen der Elternvereine alle generellen Erlässe, soweit von diesen Interessen der Eltern und Schüler/innen, sowie Fragen des Unterrichtes und der Erziehung berührt werden, zugänglich zu machen.
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2024