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Gewalt- und Radikalisierungsprävention

der steirische Weg

Herr Landesrat Amon, auch Präsident der Bildungsdirektion Steiermark, präsentierte anlässlich der Sitzung des ständigen Beirats Ende Jänner 2024 Maßnahmen zur Gewalt- und Radikalisierungsprävention:
Um eine beginnende Gewaltspirale wirkungsvoll durchbrechen zu können, wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt, das ab dem Sommersemester 2024 für die Schulen bereitsteht.
 Die Anzahl der Personen im Bereich Sozialarbeit, die im Kontingent aus dem Finanzausgleich vorgesehen sind, wird von derzeit 10 auf 23 aufgestockt.
 Stunden und Personal für Förderunterricht in Einzel- und Gruppensettings, auch geblockt, zu den Themenbereichen Interkulturelles Lernen, Wertevermittlung, Toleranz und Demokratiebewusstsein
Ebenso wurde ein Leitfaden zum Umgang mit Gewalt und Radikalisierung an steirischen Schulen angekündigt, der bereits vorliegt.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Informationen aus dem Leitfaden und der Hompage der BD Steiermark, sowie aus einschlägigen Gesetzen und Verordnungen.
Um den Schulen und insbesondere den Lehrkräften und Schulleitungen angesichts der herrschenden Rahmenbedingungen bestmögliche Unterstützung anbieten zu können, ist an der Bildungsdirektion für Steiermark eine neue Koordinationsstelle für Gewalt- und Radikalisierungsprävention (KGR) eingerichtet.

Geltungsbereich der Inhalte

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