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Alle Vorschriften über die Anzahl von Schülerinnen und Schüler je Klasse oder Gruppe traten mit 30. August 2018 außer Kraft. Die Festlegung der SchülerInnenanzahl je Gruppe oder Klasse für die Zeit ab 1. September 2018 der Schulleitung. (siehe Elternbrief Mai 2018, Seite 5ff)

JEDOCH

Im Rundschreiben    RS 22/2019   des bmbwf werden für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport jedoch Obergrenzen für Gruppengrößen „vorgeschlagen.“

„Die Festlegung der Gruppengröße im Unterricht aus Bewegung und Sport wird in besonderem Maße von der Altersstufe der Schülerinnen und Schüler, dem Inhalt der sportlichen Aktivität und der Größe der Sportstätte beeinflusst und hat sich an den Richtlinien „Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport, bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen und im Bereich der bewegungsorientierten Freizeitgestaltung ganztägiger Schulformen“ (Rundschreiben RS 16/2014) zu orientieren.

Vor dem Hintergrund von Überlegungen zur Risikoreduzierung im Unterrichtsfach Bewegung und Sport erscheint eine Obergrenze für die Gruppengröße bis zur 8. Schulstufe von maximal 25 Schülerinnen und Schülern pro Lehrkraft und ab der 9. Schulstufe von maximal 30 Schülerinnen und Schülern pro Lehrkraft sinnvoll. Seitens der Schulleitung ist in ihren Überlegungen abzuwägen, ob im Falle der Einrichtung größerer Gruppen ein verantwortbarer und vertretbarer Umgang mit Risiken im Bewegungs- und Sportunterricht erfolgen kann.“

Helmpflicht:

Abhängig von der sportlichen Aktivität kann auch eine sportartspezifische (Schutz-)Bekleidung im Unterricht erforderlich sein.

Helmpflicht besteht jedenfalls bei den Sportarten Sportklettern an natürlichen Felswänden im Freien, Inlineskaten, Rad fahren, Ski-/Snowboardfahren und dem Begehen von Hochseilgärten.

Schmuck, Piercings...

Im Unterricht aus Bewegung und Sport ist den Schülerinnen und Schülern das Tragen von Uhren und Schmuck jeder Art wegen der von ihnen ausgehenden Verletzungsgefahren nicht gestattet. Dies betrifft auch möglichen Körperschmuck (Piercing).
Können Schmuckstücke (Freundschaftsbänder, Piercing,...) nicht entfernt werden, sind diese in geeigneter Form abzudecken bzw. abzukleben (z. B. Tape, Schweißband).

Eine (Teil-)Befreiung von der Teilnahme am Unterricht aus Bewegung und Sport darf aus diesen Gründen nicht ausgesprochen werden.

Duschen,..

Der Unterricht aus Bewegung und Sport ist so zu organisieren, dass für alle Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für hygienische Maßnahmen (Waschen bzw. Duschen) bleibt.

Regelmäßiger Kleiderwechsel und Waschen nach dem Unterricht sollen ein Minimum an hygienischer Grundhaltung sicherstellen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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