Menu
Menu

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Einleitend möchte ich Sie an unsere Ausschreibung des Preises „Pädagogischer Panther 2019“ erinnern. Ein Preis, der insbesondere uns Eltern die Möglichkeit bietet, beachtliches Engagement und gelungene Maßnahmen in der Unterrichtsarbeit von Lehrerinnen und Lehrern vor den Vorhang zu holen und so auch zu zeigen, dass wir diese Arbeit bemerken und schätzen. Wir freuen uns auf Ihre Nominierungen, die bis spätestens 22.März 2019 bei uns eingelangt sein müssen.

                                  briefkopf kl rgb

Wie wir schon berichteten, soll die „Digitalisierung“ weiter vorangetrieben werden. Eine verbindliche Übung für die Mittelstufe (EB Dez.2017-Seite 15) wurde bereits beschlossen und gestartet.

Auch in der Volksschule (EB Dez.2017-Seite 13) wird verstärkt an derartigen Angeboten gearbeitet. Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde ein Masterplan gestartet. Bis 2023 soll flächendeckend die Voraussetzung geschaffen werden, dass digitale Instrumente und Tools an Schulen zum Einsatz kommen können.

Bisher fehlen uns noch die entsprechenden Schutzvorschriften, wie sie für Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer zB in der Bildschirmarbeitsverordnung festgeschrieben sind. Sowohl im Hinblick auf die Qualität der Bildschirme, der Bildschirmarbeitsplätze, sowie auch der Strahlung gibt es für die Erwachsenen Mindeststandards.

Eine Verordnung über den Schutz der Schüler und Schülerinnen bei Bildschirmarbeit müsste auch für Schulen entsprechende Schutzvorschriften festlegen.

Hier hätten auch Schulärztinnen und -ärzte eine wichtige Aufgabe. Einige weitere Zuständigkeiten von Schulärzten und -ärztinnen haben wir in dieser Ausgabe angeführt.

In wenigen Wochen ist es soweit: die Schulbehörde „Landesschulrat“ ist Geschichte.

Ab 1.1.2019 ist das gesamte Dienst- und Personalvertretungsrecht der Bundes- und Landeslehrpersonen und sonstigen Bundesbediensteten an öffentlichen Schulen (ausgenommen der land- und forstwirtschaftlichen Schulen) im Kompetenzbereich Bildungsdirektion.

Damit Sie als Schulpartner von Anfang an wissen, wer in Zukunft welche Aufgaben hat und wohin Sie sich wenden können, haben wir „unsere“ Bildungsdirektorin und die zwei Bereichsleiter ersucht, Ihnen die erforderlichen Informationen im Rahmen einer Abendveranstaltung zu geben. Nützen Sie die Gelegenheit und machen Sie sich kundig:

Wann: Mittwoch den 9.1.2019 ab 17:30 Uhr

Wo: 8010 Graz, Karmeliterplatz 2,

Wer: Frau Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner, Herr HR Hermann Zoller, pädagog. Bereich , Herr Mag. Bernhard Just, Präsidialbereich

pdf Einladung - Plakat

Weil für viele Kinder eine Laufbahnentscheidung ansteht, haben wir in dieser Ausgabe die Kontaktdaten aller regionalen BBO-Koordinatorinnen sowie eine Kurzinfo über deren Angebote abgedruckt. Auch über unsere Homepage finden Sie Info-Material und Links zu meist kostenlosen Angeboten. Auch die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Kinder bieten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Beratung und Hilfestellung bei Entscheidungen an.

Wir danken allen, die unsere Arbeit unterstützen und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit im kommenden Jahr.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im NEUEN JAHR.        Ilse Schmid

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Geschichtenwettbewerb

Geschichtenwettbewerb

Lesen macht klug

Leseguetesiegel Logo

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark