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Am 15. März beschloss die Bundesregierung alle Schulen zu schließen. Das hieß für die Volksschulen, die AHS Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie auch die Sonderschulen, dass sie ab Montag, den 16.3. nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen standen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein mussten (speziell in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur bzw. Alleinerzieher/innen), und deren Kinder nicht betreut waren.
Es wurde Wert gelegt auf die Feststellung:
Das Bildungssystem als Institution arbeitet weiter. Es wird auf einen Fernbetrieb und „Unterricht light" umgestellt.

Das BMBWF informierte daher:

Der Fokus des Unterrichts in allen Schulstufen ist ab der kommenden Woche bis zu den Osterferien die Vertiefung und Festigung bereits durchgenommener Lehr- und Lerninhalte. Neue Inhalte werden nicht vermittelt. Die Schulen werden angehalten, für diesen Zeitraum ihren Schülerinnen und Schülern Übungs- und Vertiefungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Es wird sichergestellt, dass keine Schülerin und kein Schüler durch den Entfall des normalen Unterrichts ein Unterrichts- oder Lehrjahr verliert.

Anmerkung:

Diese Zusicherung, dass keine Schülerin und kein Schüler durch den Entfall des normalen Unterrichts ein Unterrichts- oder Lehrjahr verliert, konnte und kann nur insofern eingehalten werden, als hinsichtlich Leistungsfeststellung und der Beurteilung für das ganze Schuljahr sowie hinsichtlich Aufsteigen extreme „Zugeständnisse“ verordnet wurden, so dass formal keine Wiederholung der Schulstufe / kein Verlust eines Unterrichts-oder Lehrjahres wegen „Corona“ passieren darf. Inhaltlich wird es wohl anders aussehen.

Für viele werden die Auswirkungen im nachfolgenden Schuljahr sichtbar werden. Der Verlust eines Jahres wird möglicherweise nur verschoben.

Fernlehre - BMBWF: Alle Infos für Lehrende, Schüler/innen und Eltern

Journaldienste:

Die Schulen wurden verpflichtet einen Journaldienst einzurichten. Der jeweilige Stundenplan am Standort gab die Dauer der Anwesenheit des Journaldienstes vor.
Eltern sollten so die Möglichkeit haben, verlässlich eine Kontaktperson zu erreichen.

Der Kontakt BMBWF mit der Elternvertretung war und ist rege.

Herr BM Faßmann sorgte für einen regelmäßigen Kontakt zwischen BMBWF und Elternvertretungen, reagierte auf Anregungen mit Anpassungen seiner Vorgaben und sorgte für unmittelbare Weiterleitung von neuen Informationsschreiben an die Elternvertretung und auch für eine sofortige Veröffentlichung auf der Homepage des BMBWF.
So konnten immer wieder rasch erforderliche Verbesserungen und Erleichterungen für die Eltern erreicht werden:

Die anfängliche Einschränkung der Betreuung auf eine bestimmte Zielgruppe von Kindern (Eltern in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur bzw. Alleinerzieher/innen) wurde aufgehoben – jedes Kind durfte Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es die Eltern brauchten.
Betreuung wurde auch für die Karwoche angeboten, und war Dank freiwilliger Leistungen von Lehrpersonen auch tatsächlich möglich.

Geltungsbereich der Inhalte

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