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Unterricht bald Rahmenprogramm für externe Anbieter?

Immer öfter greift die Schule auf externe Anbieter zu. Ob Sexualpädagogik, Ernährung, Naturerleben, Entspannung, Selbstverteidigung, Englisch oder Lesen, der Markt hat für Alles und Alle ein passendes Angebot: Kinder im Mittelpunkt, spielerisch, interessant,... alles Attribute, die einem Ferienprogramm alle Ehre machen würde. „Schade nur, dass es auch Unterricht geben muss.“

Doch die Lösung scheint schon gefunden: Der Vormittagsunterricht soll unterbrochen werden und die so gebildeten „Lückenstunden“ könnten dann für externe Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Da das Steiermärkische Schulzeitausführungsgesetz in § 3 Abs. 2 durch die Formulierung:

„Der Unterricht ist als ungeteilter Vormittagsunterricht zu führen.“ besonders deutlich macht, dass eine Unterbrechung des Vormittagsunterrichts nicht erfolgen darf, soll diese Passage geändert und das Wort „ungeteilt“ entfernt werden. Und zwar rasch – ohne Begutachtung - über einen Initiativantrag, denn das neue Gesetz soll bereits mit 1. September 2017 in Kraft sein.

Geltungsbereich der Inhalte

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