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Artikel 5 der Erklärung der Rechte des Kindes lautet:keyvisual Wahlfreiheit RGB1

„Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert.

§ 8 Schulpglichtgesetz eröffnet den Eltern eine Wahlmöglichkeit:

Besuch einer Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule oder einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe, oder einer für sie geeigneten Sonderschule oder Sonderschulklasse

Qualitätsstandards im inklusiven Unterricht von Schüler/innen mit Behinderung

Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring     pdf    RS 17 / 2015    pdf Richtlinien

Die positive quantitative Entwicklung muss zum Wohl aller Schüler/innen durch nachhaltiges Qualitätsmanagement auf der Ebene der Klasse, der Schule und der Region durch die Einhaltung von verbindlichen Qualitätsstandards gesichert und überprüfbar gemacht werden können.

Es soll erreicht werden, dass
Schule und Unterricht so gestaltet werden sollen, dass Schüler/innen mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf:
(a) ein größtmögliches Ausmaß an Förderung zur Entwicklung ihrer individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen erfahren, und
(b) ein Maximum an Integrationschancen in die soziale Umwelt und in die Gesellschaft erhalten.

Eine qualifizierte sonderpädagogische Förderung soll dadurch gewährleistet werden, dass
(a) eine Lehrerin bzw. ein Lehrer mit Spezialisierung in Sonder- und/oder inklusiver Pädagogik mit einem für die Situation notwendigen Ausmaß an Unterrichtsstunden unterrichtet.
(b) allenfalls zusätzlich eingesetzte Lehrerinnen und Lehrer (z. B. in Unterrichtsstunden, in denen keine Lehrerinnen bzw. Lehrer mit Spezialisierung in Sonder- und/oder Inklusiver Pädagogik zur Verfügung stehen) sollen über eine adäquate Zusatzausbildung und/oder die Bereitschaft zur begleitenden Fortbildung verfügen.

Die zugewiesenen sonderpädagogischen Ressourcen sollten angemessen auf die Wochentage aufgeteilt und nicht komprimiert an einigen wenigen Tagen eingesetzt werden.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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