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Liebe Leserinnen und Leser,

mit 1. September 2018 treten weitere Bestimmungen des Bildungsreformgesetz 2017  in Kraft. Einige davon müssen schon vor diesem Termin zur Anwendung kommen um eine fristgerechte Umsetzung bestimmter Maßnahmen zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Festlegung von Klassen- und Gruppengrößen durch die Schulleitungen.

Sämtliche Bestimmungen über Klassenschülerzahlen sowie Teilungs- und Eröffnungszahlen sind abgeschafft. Die Schulleitung muss ihre Festlegungen für das kommende Schuljahr spätestens sechs Wochen vor dem Ende dieses Unterrichts-jahres, dem Schulgremium zur Kenntnis bringen.          Seite 5ff

Auch hinsichtlich der Unterrichtsorganisation gibt es Neuerungen.             Seite 2ff                                                          FAQs - Fragen und Antworten

Die 50-Minuten-Stunde ist als (nur) Berechnungsgröße geblieben, die Schulleitungen können Unterrichtseinheiten mit weniger oder mehr als 50 Minuten Dauer festlegen. Insgesamt muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Erfüllung der lehrplan-mäßig vorgesehenen Unterrichtszeiten durch jeden Schüler und jede Schülerin erfolgt.

Die Schulleitungen bekommen in vielen Punkten ein „eigenes“ Stimmrecht: zB. Bei der Festlegung des Unterrichtsbeginns oder der Schulfreierklärung von Tagen.

Die Liste der Entscheidungen ist insbesondere für das Schulforum deutlich verlängert worden. Allerdings sind für Entscheidungen nur mehr „einfache Mehrheiten“ erforderlich.   Seite 10ff

An den Neuen Mittelschulen startete eine vielversprechende Leseinitiative zur Förderung der Kompetenzen fließendes Lesen, sinnerfassendes Lesen, Sachlesen. Projektstart war Montag, 12. März 2018,     Seite 9

Alle Gegenstände ausgenommen Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung sind in das Projekt eingebunden.

Die Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch trifft alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. Eltern von schulpflichtigen Kinder sollen *noch deutlicher als bisher auf ihre Pflichten hingewiesen aber auch in die Pflicht genommen werden.      Seite 13                         *  Bestimmungen liegen dzt. nur als Regierungsvorlage  vor  Kundmachung im Bundesgesetzblatt: 14.06.2018 BGBl. I Nr. 35/2018

Das für die AHS-Unterstufe bereits beschlossene Klassenforum wurde* durch eine nachfolgende Novelle eliminiert.     *  Bestimmungen liegen dzt. nur als Regieungsvorlage vor Kundmachung im Bundesgesetzblatt: 14.06.2018 BGBl. I Nr. 35/2018

Am 30. Mai 2018, 18:00 – 20:00 Uhr findet im Karmeliterhof, Multifunktionssaal, eine weitere Informationsveranstaltung betreffend Datenschutzgrundverordnung statt.

Herr DI Christian Huber, Präsident des Landesverbandes der Elternvereine wird gemeinsam mit Frau Mag. Ursula Huber, Spezialistin für Datenverarbeitung und Datenbanken jene Bereiche der DSGVO behandeln, die von Elternvereinen zu beachten sind:

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) Informationspflichten, Einwilligungserklärungen...

Anmeldung erbeten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir hoffen, dass unsere Zeitschrift auch für Sie Interessantes bietet und freuen uns auf Ihre Anregungen und Rückmeldungen.

Ilse Schmid

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Geltungsbereich der Inhalte

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