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Liebe Leserinnen und Leser!

Lange haben wir mit der Fertigstellung dieser Ausgabe gewartet, da wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus der seit Monaten angekündigten Novelle der Schulordnung präsentieren wollten.
Eine parlamentarische Anfrage „Wo bleibt die Verordnung zu den Kinderschutzkonzepten?“ wurde nur ausweichend beantwortet.* Jedoch wurde bekräftigt, dass die Schulen im kommenden Schuljahr Kinderschutzkonzepte erarbeiten müssen.

SchUG § 44 mit seiner neuen Überschrift „Sicherheit in der Schule einschließlich Kinderschutz“ enthält zwar schon die rechtsverbindlichen Eckdaten, dennoch wäre es angebracht, die näheren Vorschriften über die Maßnahmen zur Sicherheit einschließlich Kinderschutz die der zuständige Bundesminister per Verordnung zu erlassen hat, endlich kundzumachen.

Digitalisierung macht auch vor den Jüngsten nicht Halt. In der Grundschule soll das informatische Denken geschult werden. Dies ist nicht unbedingt an digitale Geräte gebunden sondern kann auch ohne Computer erlernt und weiterentwickelt werden. Dafür erhalten bzw. erhielten die Schulen einen digi.case.

Wie in vielen Medien berichtet wurde, ist die (Neue)Mittelschule seit 10 Jahren flächendeckend anstelle der Hauptschule eingeführt. Für die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler ist der Besuch dieser Schulart ein wichtiger Abschnitt in ihrer Bildungslaufbahn. In einem Sammelband der Österreichischen Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen analysieren namhafte Bildungsexperten dieses Reformprojekt.

Klare Antworten auf viele Fragen lassen sich daraus nicht zusammenfassen, denn immer wieder muss berücksichtigt werden, dass auch andere Einflussfaktoren einzelne Ergebnisse mitbestimmt haben könnten. Interessierte können jedoch auf unserer Homepage den Link zu diesen Sammelband aufsuchen und sich selbst ein Bild machen.

Von Jänner 2018 bis August 2022 lief das Projekt „Grundkompetenzen absichern“, welches begleitend evaluiert wurde. Der Schlussbericht zur Begleitevaluation liegt vor und enthält auch Implikationen aus Sicht der ministeriellen Projektleitung.

Gewalt, Radikalisierung, Extremismus,... stellen für Schulen eine große Herausforderung und Belastung dar.
Auf Initiative von Herrn Werner Amon, Landesrat für Bildung und Präsident der Bildungsdirektion Steiermark, wurde ein umfassendes Konzept erarbeitet, um Schulen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen, mit dem Ziel, dass die Kinder und Jugendlichen rasch den professionellen Beistand erhalten, den sie brauchen.

Elternvereine sind wichtige Partner für eine gelingende Schulgemeinschaft. Bei der Vereinsführung wird manchmal übersehen, dass neben dem Engagement für die schulischen Aktivitäten jedenfalls die vereinsrechtlichen Obliegenheiten nicht vernachlässigt werden dürfen. Dazu, sowie eine kurze Ausführung zur Spendenbegünstigung finden Sie im hinteren Teil dieser Ausgabe.

Wir danken allen, die immer wieder mit Fragen oder Anregungen Kontakt zu uns aufnehmen und bitten um weitere gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen Ilse Schmid

* Am 21.5.2021 wurde die Verordnung kundgemacht. >> hier

Wer erhält den Elternbrief? >> hier

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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