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Individuelle Förderpläne

RS 6 /2009 Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf  

 Die Arbeit mit individuellen Förderplänen ist im Bereich der Sonderpädagogik auf Bundesebene seit 1996 im Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder verankert und wurde nunmehr auch mit den neuen Lehrplänen der Allgemeinen Sonderschule, der Sonderschule für blinde Kinder und der Sonderschule für gehörlose Kinder verordnet. Dies bedeutet, dass sowohl in Sonderschulen als auch in Integrationsklassen Individuelle Förderpläne im Unterricht von Schülerinnen und Schülern, die nach einem der genannten Lehrpläne unterrichtet werden, anzuwenden sind.

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