Individuelle Förderpläne
RS 6 /2009 Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Die Arbeit mit individuellen Förderplänen ist im Bereich der Sonderpädagogik auf Bundesebene seit 1996 im Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder verankert und wurde nunmehr auch mit den neuen Lehrplänen der Allgemeinen Sonderschule, der Sonderschule für blinde Kinder und der Sonderschule für gehörlose Kinder verordnet. Dies bedeutet, dass sowohl in Sonderschulen als auch in Integrationsklassen Individuelle Förderpläne im Unterricht von Schülerinnen und Schülern, die nach einem der genannten Lehrpläne unterrichtet werden, anzuwenden sind.
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Entwicklung und Überprüfung des Individuellen Förderplans
Die erstmalige Erstellung eines Individuellen Förderplans wird in der Regel nach einer vierbis sechswöchigen Beobachtungsphase erfolgen.
Er wird auf der Grundlage einer umfassenden Förderdiagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen) ausgearbeitet und enthält:
· eine präzise Beschreibung des pädagogischen Ist-Zustandes,
· eine Definition der angestrebten Förderziele,
· eine Beschreibung der geplanten Fördermaßnahmen und Methoden,
· die Angabe des geplanten Zeitraumes zur Erreichung der Förderziele,
· Prozessbeobachtungen,
· die Überprüfung der erreichten Ziele und der durchgeführten Maßnahmen sowie
· deren allfällige Adaptierung und die Festlegung der nächsten Ziele und Maßnahmen.
Festgelegte Förderziele und Maßnahmen beziehen sich auf einen bestimmten Zeitraum und bedürfen einer Überprüfung und Adaptierung. Der Zeitpunkt der Überprüfung orientiert sich an diesem zeitlichen Horizont.
Formale Gestaltung
Formal enthält der Individuelle Förderplan neben den persönlichen und anamnestischen Daten der Schülerin/des Schülers eine klare, übersichtliche und präzise (möglichst knappe) Darstellung
· der jeweiligen Lernausgangslage,
· der auf einen bestimmten zeitlichen Horizont bezogenen Förderziele und Fördermaßnahmen sowie Notizen zu Prozessbeobachtungen
· der Überprüfung der Lernprozesse und Zielerreichung sowie
· der Fortschreibung bzw. Adaptierung der Lernziele und Fördermaßnahmen
Einsichtnahme in den jeweiligen individuellen Förderplan
Einsicht in den Individuellen Förderplan ist zugewähren:
allen an der Förderplanarbeit beteiligten Lehrerinnen und Lehrern, der Schulleiterin/dem Schulleiter, der Schulaufsicht auf Bezirksund Landesebene,
den Erziehungsberechtigten und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie –
mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten – weiteren schulischen oder außerschulischen Expertinnen und Experten oder Maßnahmenträgern.
Elternbeteiligung
Im Sinne eines partizipativen Bildungskonzeptes sind nach Maßgabe der Möglichkeiten auch die Erziehungsberechtigten sowie die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler in den Prozess der Förderplanung einzubeziehen.
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