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Liebe Leserinnen und Leser!

Wie schon in der vorigen Ausgabe vom Mai 2024 angekündigt, müssen die Schulen im nun beginnenden Schuljahr Kinderschutzkonzepte erarbeiten.

Einige wichtige gesetzlichen Grundlagen haben wir auf den nächsten Seiten zusammengefasst. Ebenso finden Sie einige Passagen aus den Erläuterungen zum Entwurf der „Schulordnung 2024“, die die näheren Vorschriften über die Maßnahmen zur Sicherheit einschließlich Kinderschutz enthält. Seite 2ff

Im vergangenen Schuljahr erhielten wir vermehrt Anfragen zu Maßnahmen, mit welchen Kinder im Autismus-Spektrum ein gelingender Schulbesuch ermöglicht werden kann und soll. Eine kurze Darstellung, was Ziele eines inklusiven Bildungssystems sind und Auszüge aus einem Leitfaden, erstellt vom Dachverband der Österreichischen Autistenhilfe, sehen wir -obwohl als Zielgruppe „Lehr-personen aller Schulstufen“ angegeben wird- auch als wichtige Information für „alle Eltern“. Seite 6ff

Ziel des Bildungssystems ist es auch, alle Jugendlichen zu einem für sie guten Abschluss zu bringen und bei der Entscheidung für ihren weiteren Bildungsweg zu unterstützen Jugend-coaching soll Schul- bzw. Ausbildungs-abbruch verhindern, Jugendwegweiser oder Ausbildungskompass unterstützen mit Informationen. Seite 8,9

Extremismusprävention wird auch in diesem Schuljahr wieder gefördert und durch kostenlose Angebote unterstützt. Seite 10

„Sofern Lehrkräfte im Rahmen ihrer eigenständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung des Unterrichts im Sinne des § 17 SchUG eine Einbeziehung von außerschulischen Expertinnen und Experten in den Unterricht in Erwägung ziehen, ist weiterhin auf die Einhaltung der Regelungen betreffend die Unter-richtsarbeit der Lehrkräfte zu achten.
Dies bedeutet, dass die Lehrkraft für die Zeit der Anwesenheit der außerschuli-schen Expertin bzw. des außerschulischen Experten nicht ihrer Hauptaufgabe, nämlich der Unterrichts- und Erziehungs-arbeit, entbunden ist. Die Unterrichts-erteilung sowie die damit einhergehende erforderliche Vor- und Nachbereitung des Unterrichts obliegt daher weiterhin aus-schließlich der Lehrkraft.
Außerschulische Expertinnen und Experten werden in den Unterricht (mit)einbezogen; die Unterrichtserteilung kann jedoch nicht gänzlich an diese delegiert werden. Dies setzt auch die Anwesenheit der unterrichtenden Lehrkraft und damit einhergehend die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über die gesamte Zeit hinweg voraus.“ Aus RS 17/2024 BMBWF

Auch der Grundsatz der Schulgeldfreiheit ist zu beachten.

Deutschförderung insbesondere durch einen sprachsensiblen Unterricht in allen Gegenständen könnte den Verlust von Schuljahren verringern. Seite 11ff

Wieder werden zahlreiche Tests stattfinden, deren Ergebnisse zu wirkungsvollen Konsequenzen führen sollen. Seite 13ff

Auf gute Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen Ilse Schmid

Graz, 1.September 2024

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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