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Datenschutz und Gerätesicherheit

im Lichte der Digitalisierung an Schulen

Die Geräteinitiative des BMBWF ist nunmehr im 2. Jahr.

Mit dem Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG), kundgemacht am 7.1.2021, wurde die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Endgeräten in Gang gesetzt.
Im ersten Jahr der Initiative (Schuljahr 2021/22) durften einmalig Geräte für 2 Jahrgänge (5. und 6. Schulstufe) angefordert werden. Für die Folgejahre war/ist nur jeweils die 5. Schulstufe vorgesehen.
Für die „Teilnahme“ an dieser Initiative war gemäß SchDigiG § 2 Abs. 1 ein Digitalisierungskonzept erforderlich,

(2) also einen Entwicklungs- und Umsetzungsplan zur Nutzung digitaler Technologien und Medien im Rahmen des IKT-gestützten Unterrichts sowie der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung. Er umfasst kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele und Maßnahmen.

Nicht alle in Frage kommenden Schulen beteiligten sich und nicht alle, die sich beteiligten, taten dies in vollem Umfang und forderten auch für ihre SuS der damals 6. Schulstufe die Geräte an.
So besteht nun die Situation, dass (zu) viele SuS seit Beginn dieses Schuljahres (2022/23) den Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ besuchen (müssen), ihnen aber keine Geräte über diese Initiative zur Verfügung stehen.
Denn die Lehrpläne für das Fach Digitale Grundbildung wurden hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2022 und nur hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2023 in Kraft gesetzt.

Immer wieder gibt es Anfragen von Eltern hinsichtlich der Verantwortung für die Gerätesicherheit. Die Geräte der SuS werden in verschiedenen Netzen verwendet: zu Hause, unterwegs, im Schulnetz. Der Umfang der Maßnahmen, die seitens der einzelnen Schulen getroffen werden, scheint unterschiedlich. Alle SuS und auch deren Eltern sollten klare Informationen und gegebenenfalls Handlungsanleitungen erhalten, damit Sicherheitslücken vermieden werden. Dazu sagt

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