Menu
Menu

So soll Schule mit Präsenzunterricht gelingen

(siehe: Erlass „Sichere Schule“, C-SchVO,… auf www.bmbwf.gv.at)

Zur einfacheren Unterscheidung von Personenkategorien erlebt die Bezeichnung „schulfremde Personen“ eine Renaissance:

„Als „schulfremd“ gelten alle Personen ausgenommen:

Schüler/innen sowie Lehr- und Verwaltungspersonal inkl. Freizeitpädagog/inn/en psychosoziales und unterstützendes Personal (wie z.B. Schulpsychologen/-psychologinnen, Schulsozialarbeiter/innen, Jugend- und Lehrlingscoaches, Pflegepersonal, Sprachhelfer/innen, Schul- oder Standortassistenten/-assistentinnen, Trainer/innen an Schulen für Leistungssport, Sprachassistent/inn/en) sowie Lehrbeauftragte und Studierende der Lehramtsstudien im Rahmen des praxisschulmäßigen Unterrichts.“

(aus Erlass „Sichere Schule…“ Seite 9)

Eltern gehören somit in die Kategorie „schulfremd“, was für viele allerdings keine wirkliche Neuheit ist.

Für alle „schulfremden“ Personen (Externe) gilt:

Sie müssen beim Betreten des Schulgebäudes ein Getestet-, Geimpft- bzw. Genesen-Zertifikat vorweisen und einen MNS zu tragen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Geschichtenwettbewerb

Geschichtenwettbewerb

Lesen macht klug

Leseguetesiegel Logo

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark