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Suspendierungsbegleitung

Im Elternbrief Mai 2024 haben wir über den „steirischen Weg“ zur Gewalt- und Radikalisierungsprävention beschrieben. Auf Basis der rechtlichen Möglichkeiten wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, das 4 wesentliche Säulen hat.

Für vorbeugende (präventive) Maßnahmen:
 Die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Gewalt- und Extremismusprävention in der Bildungsdirektion für Steiermark
 Die Gestattung von Förderunterricht zu den Themenbereichen Interkulturelles Lernen, Wertevermittlung, Toleranz und Demokratiebewusstsein

Und wenn trotz der Präventionsmaßnahmen eine Suspendierung erfolgen muss

 Die Gewährung einer Suspendierungsbegleitung
Dabei handelt es sich um eine kostenfreie Begleitung, mit der die Wiedereingliederung in den Schulalltag bestmöglich vorbereitet werden soll.
Die Betreuung bzw. Begleitung suspendierter Schülerinnen und Schüler durch das mobile Team (Kriseninterventionsteam) findet außerhalb des Klassenverbandes statt, und kann nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

Die Suspendierungsbegleitung ist nicht dafür verantwortlich, dass mit den Schülerinnen und Schülern der in der Schule versäumte Stoff erarbeitet wird.
Diesbezüglich gilt ist SchUG § 49 (3) anzuwenden, dass Schülerinnen und Schüler berechtigt sind, sich bei der Schule während der Suspendierung über den durchgenommenen Lehrstoff regelmäßig zu informieren.
Regelmäßige Gespräche mit Erziehungsberechtigten sollen konsistente Strategien für zu Hause zu entwickeln.


Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag durch:

Übergangsplanung. Dazu gehören vorbereitende Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern, um ihre Bedenken und Hoffnungen bezüglich der Rückkehr in den Schulalltag zu verstehen und Ängste zu beseitigen, ein Informationsaustausch in Form einer Unterstützungskonferenz an der Schule um Sicherzustellen, dass Lehrkräfte und Schulpersonal über die Fortschritte und Bedürfnisse der Schülerin bzw. des Schülers informiert sind. Sensibilisierung und Schulung der Lehrkräfte und des Schulpersonals stehen ebenso im Vordergrund, wie die gemeinsame Erarbeitung unterstützender Strukturen.
Nachbetreuung: Diese umfasst eine enge Begleitung der Schulen, um bei Bedarf Anpassungen der erarbeiteten Strukturen vorzunehmen, sowie eine engmaschige Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler und – vorbehaltlich deren Zustimmung, auch der Erziehungsberechtigten – um einen langfristigen Erfolg zu sichern.

Aus einer am 8.11.2024 in der Kleinen Zeitung veröffentlichten Bilanz der Landesregierung mit dem Titel: „42-mal läutete die Krisenhotline“ ist zu entnehmen, dass die Schulen und Eltern das Konzept annehmen:
„Es ist ein besonderer „Förderkurs“, den derzeit 140 Schüler steiermarkweit besuchen: In der Klasse stehen Psychologen, Sozialarbeiter und Exekutivbeamte, um radikalisierte Kinder und Jugendliche oder solche mit hoher Gewaltbereitschaft zu betreuen. Seit der Einführung im zweiten Schulhalbjahr 2024 gibt es 280 Absolventen, in Summe waren oder sind 420 Schüler in dem Kurs.
Elfmal suspendierte die Bildungsdirektion in diesem Schuljahr Schüler – von der Volksschule über Mittelschule, Poly bis hin zum Gymnasium – über die ganze Steiermark verstreut. In zehn Fällen werden die Betroffenen außerschulisch begleitet – mit dem Ziel der Reintegration. Bildungslandesrat Werner Amon: „Wir wollen kein Kind zurücklassen.“ 42-mal läutete das Telefon der neuen Krisenhotline, in 70 Prozent der Fälle ging es um Gewalt, in 30 Prozent um Radikalisierung. 15-mal war ein Kriseninterventionsteam an Ort und Stelle.“

Inzwischen haben sich die Zahlen leider weiter erhöht. Allein am Tag der Sitzung des ständigen Beirats in der Bildungsdirektion (25.11.2024) erfolgten 3 Suspendierungen, wie aus einem Nebensatz zum Thema Schulpsychologie zu entnehmen war.

Geltungsbereich der Inhalte

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