Die Polytechnische Schule ist eine Pflichtschule.
https://pts.schule.at/
Junge Menschen erfahren in der Polytechnischen Schule durch eine entsprechende Vielfalt an Informationen, Betriebserkundungen und betriebspraktischen Tagen in Lehrwerkstätten, Berufsschulen oder Betrieben eine gezielte Orientierung und Vorbereitung für den künftigen, noch zu wählenden Beruf.
In den allgemeinen Pflichtgegenständen und den Fachbereichen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse ( Schlüsselqualifikationen ) vermittelt. Durch betont handlungsorientiertes Lernen soll die Erschließung der individuellen Begabungen und die Lernmotivation gefördert werden.
Die Pflichtgegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik werden in Leistungs- oder Interessendifferenzierung unterrichtet.
In Form von Fachbereichen (Wahlpflichtbereichen), die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, wird den Schüler/innen eine allgemeine Berufsgrundbildung angeboten.
Lehrplan hier
Die Polytechnische Schule schließt in der Regel * als 9. Schulstufe an die Neue Mittelschule an. ( * siehe SchUG § 28 (3) vorletzter Satz)
Aufnahme in die PTS:
Wie für die anderen öffentlichen Pflichtschulen auch, besteht für jede PTS ein Schulsprengel. Schulen und deren Sprengel sind in Sprengelverordnungen festgelegt.
Die Anmeldung erfolgt zu Beginn des 2. Semesters, in der Regel bis spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien.
Damit in Ruhe gearbeitet werden kann:
Der Übertritt in die Polytechnische Schule aus einer mittleren oder höheren Schule ist während des Schuljahres nur bis zum 31. Dezember zulässig.(SchUG § 29 Abs 8)
SchUG § 19 Information der Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigten ...
(1b) An Polytechnischen Schulen ist jedenfalls einmal im Unterrichtsjahr ein Gespräch zwischen Lehrerin oder Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schülerin oder Schüler vorzusehen. Dabei sind die Leistungsstärken und der Lernfortschritt, insbesondere im Hinblick auf weiterführende Ausbildungen, sowie der Berufswunsch der Schülerin oder des Schülers gemeinsam zu erörtern. Für diese Gespräche können auch die für die Sprechtage gemäß Abs. 1 vorgesehenen Tage herangezogen werden.
Die Polytechnische Schule als Sprungbrett auch in weiterführende Schulen. (vgl. § 28 SchUG)
Ferner ist der erfolgreiche Abschluß der 8. Schulstufe bzw. die Erfüllung der ersten acht Jahre der allgemeinen Schulpflicht als Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Stufe einer mittleren oder höheren Schule ist auch gegeben, wenn der Schüler nach erfolgreichem Abschluß ... der 3. Klasse der Mittelschule oder der 3. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule die Polytechnische Schule erfolgreich abgeschlossen hat.
Organisationsformen der Polytechnischen Schulen (§ 18 StPOG bzw. § 31 SchOG)
(1) Polytechnische Schulen können nach den örtlichen Erfordernissen geführt werden:
1. als selbstständige Polytechnische Schulen oder
2. als Klassen von Polytechnischen Schulen, die einer Volksschule, einer Mittelschule oder einer Sonderschule angeschlossen sind, oder
3. als Expositurklassen einer selbstständigen Polytechnischen Schule.
(2) Über die Organisationsform entscheidet die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses und des Schulerhalters.
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- Kategorie: Service