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Liebe Leserinnen und Leser!  

Anders als in den letzten Elternbriefen werden Sie in dieser Ausgabe kaum Informationen zur „aktuellen Lage“ erhalten. Die Änderungen treten so rasch aufeinander folgend auf, dass ein gedrucktes Medium, wie unser Elternbrief, nicht „mithalten“ kann.

Ein besonders extremes Beispiel ist die Maskenpflicht, wo in der Novelle der C-SchVO vom 16. November 2021 mit sofortiger Wirksamkeit die jüngeren Kinder (bis einschließlich 8. Schulstufe) noch von einer Tragepflicht innerhalb der Klassen- und Gruppenräume ausgenommen waren. Diese Ausnahme wurde jedoch wenige Tage später in der C-SchVO vom 19. November 2021, mit In Krafttreten am 22. November, wieder weggelassen.


Die Eltern- und Familienverbände haben sich immer wieder auf die Belastung der Kinder durch das lange Tragen von Mund-Nasen-Schutz bzw. Masken hingewiesen und sich gegen die Tragepflicht insbesondere in den Klassen- und Gruppenräumen ausgesprochen. Leider konnten wir nicht mehr erreichen, als dass zumindest die Pflicht, stündlich eine Trage-Pause einzulegen, in die C-SchVO 2021/22 aufgenommen wurde.

Trotz der Newsletter, von denen wir seit Beginn des Jahres bereits 13 Ausgaben herausgegeben haben, schaffen wir es nicht ganz, in allen Punkten schneller als die Änderungen zu sein, weshalb wir Sie immer ersuchen, auch einen Blick auf unsere Homepage sowie auf jene des zuständigen Ministeriums zu werfen.
Unter Herrn BM Dr. Faßmann wurden nicht nur alle Dokumente umgehend auf der Homepage veröffentlicht, sondern auch alle Informationsschreiben an die Dachverbände der Elternvereine übermittelt. Ebenso gab es immer wieder Besprechungen, Informations- und Fragerunden mit Vertreterinnen und Vertretern des BMBWF.
Für diese gute Zusammenarbeit möchten wir uns auch an dieser Stelle bei Herrn BM Dr. Faßmann bedanken.

Vor wenigen Tagen, am 6. Dezember 2021, erfolgte die Amtsübergabe an seinen Nachfolger Dr. Martin Polaschek.

Auch „unsere“ Bildungsdirektion hat uns rasch mit Infos versorgt, sodass es uns auch möglich war, die für die Steiermark spezifischen Regelungen für unsere Mitglieder bereit zu haben.

Die wegen der steigenden Anzahl von Kindern im häuslichen Unterricht angekündigten „Verschärfungen“ wurden nunmehr in einer Novelle zum Schulpflichtgesetz ausformuliert. Diese Novelle wurde nachträglich, in ein Konvolut aus mehreren zur Begutachtung vorgelegten Novellen eingebaut und hat so ohne Begutachtung in die Regierungsvorlage verpackt am 7. Dezember den Unterrichtsausschuss passiert. Dazu mehr im Inneren dieser Ausgabe.

Wir danken Ihnen für die zahlreichen Anfragen und Rückmeldungen und wünschen Ihnen alles Gute für das kommende Jahr.            Ilse Schmid

Stand: 11. Dezember 2021

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