"Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind Mobiltelefone während des Unterrichts bedenklich. Sie sind ein großer Störfaktor und lenken die Schülerinnen und Schüler ab.
Deswegen braucht es eine klare Linie und eine entsprechende gesetzliche Rückendeckung für die Direktion, das Lehrpersonal, die Eltern und Kinder. Durch den neuen Erlass bekommen die Schulen nun ein Rüstzeug in die Hand, mit dem sie über den Umgang mit Handys im Unterricht entscheiden können,” so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.
"Zahlreiche Experten und Lehrkräfte haben wiederholt betont, wie wichtig die Verankerung einer derartigen Regelung in den Hausordnungen der Schulen ist. Mit dem heutigen Tag ist es den Schulgemeinschaftsausschüssen sowie den Schulforen möglich, diese Verhaltensvereinbarung abzuschließen und somit den Umgang mit Handys, Smartwatches, Tablets und anderen Endgeräten klar zu regeln. Davon unberührt bleiben natürlich all jene Geräte, die für den Unterricht benötigt werden”, so der Präsident der Bildungsdirektion Steiermark, Landesrat Stefan Hermann.
Erlass der BD Steiermark - Schulordnung 2024 vom 13. Februar 2025 >> Geschäftszahl: ISchu1/120-2025 >>> link
Um Lehrern, Eltern und Schülern rasche Antworten auf die gängigsten Fragen zum Verbot bieten zu können, hat die Bildungsdirektion für Steiermark diese auf ihrer Homepage zusammengefasst.
FAQs Digitale Endgeräte >> zu pdF
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024 >> Hier
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