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Eine Verordnung eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene Rechtsnorm ist. Sie wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz, darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.  (www.oesterreich.gv.at/lexicon)

 

Ein Erlass ist eine interne Verwaltungsvorschrift, die von einer übergeordneten an eine nachgeordnete Behörde oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt. Die nachgeordnete Behörde ist an die Regelungen der Erlässe gebunden, sofern diese nicht in Widerspruch zu den Gesetzen stehen. (www.oesterreich.gv.at/lexicon)

 

Rundschreiben dienen als Orientierungshilfe, die nach Rechtsansicht der Behörde durch Auslegung aus Gesetzen oder Verordnungen abzuleiten sind. Rundschreiben sind keine Verordnungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

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