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Schulbuchaktion für das Schuljahr 2022526 startet mit 10.03.2025

SchUG § 14 (6) lautet:

(6) Das Schulforum bzw., wo ein solches nicht eingerichtet ist, die Schulkonferenz (in Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) hat festzulegen, mit welchen Unterrichtsmitteln (ausgenommen Lesestoffe und Arbeitsmittel) die Schüler auszustatten sind. Der Klassenvorstand hat den Schülern bis zum Ende des Unterrichtsjahres die im nächsten Schuljahr erforderlichen Unterrichtsmittel bekanntzugeben.

SchUG § 63a  (10) besagt:

(10) .....Ferner ist das Schulforum einzuberufen, ......   Der Schulleiter hat auch ohne Verlangen auf Einberufung das Schulforum einzuberufen, sofern eine Entscheidung erforderlich ist oder eine Beratung zweckmäßig erscheint.

Die Festlegung der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmitteln ist eine Entscheidung, die das Scchulforum zu treffen hat. 

Entscheiden Sie mit! Fordern Sie gegebenenfalls die Mitsprache (Schulforumssitzung) ein

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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