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Schulbuchaktion für das Schuljahr 2022526 startet mit 10.03.2025

SchUG § 14 (6) lautet:

(6) Das Schulforum bzw., wo ein solches nicht eingerichtet ist, die Schulkonferenz (in Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) hat festzulegen, mit welchen Unterrichtsmitteln (ausgenommen Lesestoffe und Arbeitsmittel) die Schüler auszustatten sind. Der Klassenvorstand hat den Schülern bis zum Ende des Unterrichtsjahres die im nächsten Schuljahr erforderlichen Unterrichtsmittel bekanntzugeben.

SchUG § 63a  (10) besagt:

(10) .....Ferner ist das Schulforum einzuberufen, ......   Der Schulleiter hat auch ohne Verlangen auf Einberufung das Schulforum einzuberufen, sofern eine Entscheidung erforderlich ist oder eine Beratung zweckmäßig erscheint.

Die Festlegung der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmitteln ist eine Entscheidung, die das Scchulforum zu treffen hat. 

Entscheiden Sie mit! Fordern Sie gegebenenfalls die Mitsprache (Schulforumssitzung) ein


Warum mitentscheiden?

Viele Eltern sahen und sehen sich außer Stande, bei der Auswahl der Schulbuchtitel mitzureden.

ABER: Es geht nicht nur um die Wahl der Titel, sondern auch darum, ob Kinder nurmehr E-Books haben und somit noch mehr Zeit vor den Bildscchirmen verbringen.

JETZT geht es darum, ob die Kinder weiter auch "echte" Bücher in die Hand bekommen.

Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt für Mittelschulen, Unterstufen und in der Sek.II die neue Regelung: Es darf auch ausschließlich die E-Book-Version bestellt werden.

Buch inkl. E-Book kann ohne Aufpreis bezogen werden:

Ist für ein Schulbuch eine digitale Version „E-Book“ vorhanden, wird das E-Book automatisch mit dem Printbuch als Kombiprodukt „Buch inkl. E-Book“ ohne Aufpreis geliefert.

DAHER: Sorgen Sie dafür, dass sie mitentscheiden können!


„Die österreichische Schulbuchaktion ist eine familienpolitische und bildungspolitische Leistung. Als Leistung des Familienlastenausgleichs dient die Schulbuchaktion zur finanziellen Entlastung der Eltern und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Ausbildung und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen dieser Aktion werden seit 1972 Schülerinnen und Schüler an österreichischen Schulen unentgeltlich mit notwendigen Unterrichtsmitteln ausgestattet.
Die Schulbuchaktion wird vom Bundeskanzleramt (BKA) und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) getragen.

Das BKA ist für die Organisation, den Ablauf und die Finanzierung der Schulbuchaktion zuständig. >>  Richtlinien

Das BMBWF koordiniert die pädagogischen Angelegenheiten, didaktischen Richtlinien und Lehrplanerfordernisse.  >> allgemeine Erläuterungen

Zu den Schulbuchlisten >>> www.schulbuchaktion.at/list

Die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2025/26 >> Limit-Verordnung 2025/26

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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