Schülerinnen und Schüler in allen Schularten kehren in den Präsenzbetrieb zurück.
Erlass des BMBWF GZ 2021.0.322.595 vom 10. Mai 2021
Für den Schulbetrieb gelten die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 >> C-SchVO 2020/21 i.d.g.F.
Für die abschließenden Prüfungen gelten die Regelungen der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-Prüfungsordnung 2020/21) i.d.g.F. >>> hier
und der zugehörigen Erlässe GZ BMBWF-2021-0.296.506 sowie GZ BMBWF-2021-0.144.085.
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