Schülerinnen und Schüler in allen Schularten kehren in den Präsenzbetrieb zurück.
Erlass des BMBWF GZ 2021.0.322.595 vom 10. Mai 2021
Für den Schulbetrieb gelten die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 >> C-SchVO 2020/21 i.d.g.F.
Für die abschließenden Prüfungen gelten die Regelungen der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-Prüfungsordnung 2020/21) i.d.g.F. >>> hier
und der zugehörigen Erlässe GZ BMBWF-2021-0.296.506 sowie GZ BMBWF-2021-0.144.085.
Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler:
MNS
In Mittelschulen und AHS-Unterstufen tragen Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude MNS.
In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht für Schüler/innen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
Anordnung von "Verschärfungen":
Die Schulbehörde kann jedoch für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, sofern COVID-19-Verdachtsfälle aufgetreten sind.
Die Schulleitung oder von dieser ermächtigte Lehrpersonen können auch in Volks- und Sonderschulen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtsstunden oder von Teilen von diesen anordnen, wenn der Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen erfolgt.
Darüber hinaus kann die Schulbehörde in Bezirken mit hohem Infektionsgeschehen vorübergehend das Tragen eines MNS anordnen.
FFP-2
Schüler/innen ab der 9. Schulstufe tragen FFP2-Masken. Regelmäßige Maskenpausen sind vorzusehen.
Generell ist bei Maskenpausen für gute Durchlüftung zu sorgen.
Zwischen Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten können Sprechstunden sowohl in Präsenz als auch „virtuell“ als Videokonferenz oder unter Anwendung elektronischer Kommunikation abgehalten werden, wobei die „virtuelle“ Form empfohlen wird. Bei Besprechungen vor Ort ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften zu sorgen.
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt.
Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden.
Praktische Übungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung sind möglich. Dafür ist jedoch ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.
Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung.
Bei der Planung von Schulveranstaltungen für das nächste Schuljahr sind die Stornobedingungen zu beachten. Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung.
Förderunterricht
Für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule, Sekundarstufe I, AHS und BMHS stehen zusätzliche Lehrpersonen-Ressourcen zur Verfügung, um Lernrückstände aufzuholen. Die Zuteilung erfolgt durch die Bildungsdirektion. Die Förderung hat diagnosebasiert zu erfolgen
(z.B. auf Basis von Kompetenzchecks). Besonderes Augenmerk ist
• auf die Förderung von durch die Pandemie besonders benachteiligten Gruppen (z.B. außerordentliche Schüler/innen) sowie
• auf die Förderung in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, (Angewandte) Mathematik und Fremdsprachen, auf typenbildende Gegenstände und jene Gegenstände, die für abschließende Prüfungen relevant sind, zu legen.