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Im Jahr 2021 kommt es zu einer Ausweitung der Nutzung der bereits bekannten IKM.

Von den Neuerungen betroffen sind alle öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildende höhere Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung.

Für die Sekundarstufe II treten keine Änderungen ein; die freiwilligen IKM-Angebote werden für die 9. Schulstufe weitergeführt und die Schulen der Sekundarstufe II zeitgerecht über Angebote und weitere Entwicklungen informiert.

Die Durchführung der informellen Kompetenzmessung wird verpflichtend         pdf  Informationserlass 15.Dez. 2020, GZ: 2020-0.774.728

Verpflichtende IKM für alle Kinder an Volksschulen 

Zeitraum: 26. April bis 14. Mai 2021

in Lesen und Mathemathik

Dauer: pro Fach max. eine Schulstunde
Durchführung: durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer (in Ausnahmefällen beauftragt die Schulleitung eine andere Lehrperson)
COVID-19: alle aktuell geltenden Schutzmaßnahmen in der Schule werden eingehalten

weitere Informationen >>> hier

Ergebnisse der informellen Kompetenzmessung (IKM) - 7. Schulstufe - Mittelschule   für das Schuljahr 2021/22

Siehe auch: Service

 

Geltungsbereich der Inhalte

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