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Externe Experten statt der zur Unterrichtserteilung verpflichteten Lehrkraft oder  gemeinsam mit der Lehrkraft .....?

Je größer das Angebot und je größer der Personenkreis, der daraus sein Einkommen erzielt, umso heftiger der Druck auf die Schulen und die Politik.

KräuterpädagogInnen, WaldpädagogInnen, SportpädagogInnen, MusikpädagogInnen, SexualpädagogInnen, Native Speaker,... 

Wir fragen uns (Vermutungen dazu gibt es einige), warum die PädagogInnen sich nicht dagegen wehren, als Lehrkräfte dazustehen, die laufend der externen Hilfe bedürfen..

Es ist bedenklich, wenn derartig vorherrschend die Meinung besteht, dass die Pädagoginnen der persönlichen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht ausreichend gewachsen sind und ihnen laufend Unterstützung von externen Experten bereitzustellen ist.

Wir fragen uns weiter, warum die Verantwortlichen nicht für eine bessere Qualifizierung der Pädagoginnen eintreten, wenn sie diese für zu wenig geeignet für die Erfüllung der Aufgaben, für die sie bezahlt werden, halten.

Überdies werden auch  bei im Rahmen der Unterrichts- bzw.  Erziehungsarbeit festgestellte Beeinträchtigungen im Lernen oder im Verhalten von Schülern und Schülerinnen Empfehlungen für Experten bzw. Expertinne, die außerhalb des Schulsystems agieren und daher von den Eltern zu bezahlen sind abgegeben. 

Dies ist verboten. siehe Erlass der Bildungsdirektion Stmk. pdf Einsatz schulexterner ExpertInnen   >> link -  einen analogen Erlass gibt es auch für die mittleren und höheren Schulen >> link

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